Kosten für Schufaabfrage in eigener Sache steuerlich absetzbar?
ich habe mich gerade bei der Schufa für die Selbstauskunft angemeldet. Auch wenn die Kosten eher gering sind... Kann ich die 18,x Euro steuerlich absetzen?
2 Antworten
Aber Deine Frage ist bisher noch nicht beantwortet!
Meinst Du Deine persönliche Auskunft? Die ist steuerlich nicht ansetzbar.
Meinst Du eine Schufaauskunft, bei der sich deren Kosten sich als Werbungs- oder Betriebskosten für eine Einkunftsart qualifizieren? Die sind steuerlich ansetzbar.
Die kostenfreie Auskunft bekommst Du als sog. Datenübersicht nach § 34 BDSG einmal im Jahr und sie heißt eben nicht "Auskunft" oder "Schufa-Auskunft", sondern "Datenübersicht"! Sie enthält soviele Details, dass Du gewiss nicht an Dritte weitergeben möchtest. Für die ist die normale, kostenpflichtige Schufa-Bonitätsauskunft vorgesehen.
Link für die kostenfreie Datenübersicht: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1
Naja, wenn Dein Geschäftspartner von Dir eine Schufaauskunft verlangt und Du sie ihm deshalb besorgst (die Bonitäts-Auskunft, nicht die Datenübersicht), dann würde ich sie in den Gewerbekosten unterbringen. Das Verlangen der Auskunft sollte natürlich irgendwie sinnvoll, nachvollziehbar und dokumentiert sein.
Aber es ist nicht tragisch und doch: danke für das Sternchen.
Welchen Zweck hast Du denn mit der Einholung der Schufa-Anfrage verfolgt? Wenn Du zum Beispiel ein Ladenlokal zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit anmieten willst und dafür die Schufa-Auskunft benötigst, dann können die Ausgaben als Werbungskosten absetzbar sein. Rein private Aufwendungn aber interessieren das Finanzamt nur in den gesetzlich ausdrücklich erwähnten Fällen und das gehört nicht dazu.
es ist nicht primär eine geschäftliche Abfrage. Es war Neugierde und ich will wissen, wo mein Score ist und wie er sich ändert, wenn ich grössere Anschaffungen tätige.
Letztendlich kann es in einem geschäftl. Umfeld landen, wenn meine Pläne in Zukunft aufgehen, dann benötige ich Kapital. Aber das ist Zukunftsmusik.
Also privat. Keine steuerl. Auswirkung.
es geht um MICH als Person, ja. Nachdem ich ein Gewerbe nebenbei habe, ist das logischerweise vermischt. Aber ich denke, es ist und bleibt privat. Ist auch nicht so tragisch mit den 18 Euro.