Gartenumbau absetzbar?

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Den Pool (also die Materialkosten) kannst du steuerlich gar nicht ansetzen.

Was du steuerlich geltend machen kannst, sind die Lohnkosten, wenn du einen Handwerker beauftragst. Das wird dann im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen angesetzt und zwar 20% der Lohnkosten, bis max. E 4.000,-- im Jahr.

Voraussetzung ist eine ordentliche Handwerkerrechnung, in der die Lohnkosten ausgewiesen sind und die Bezahlung muss zwingend per Banküberweisung erfolgen, die du in der Steuererklärung per Kontoauszug nachweisen musst.


Alexa77 
Beitragsersteller
 31.05.2012, 22:54

Vielen Dank für den Tipp, also wir hatten schon vor uns den Pool vom Profi aufstellen zu lassen (allein das Graben des Lochs ist schon etwas, dass ich nicht mit der Schaufel machen will) von daher sollte das mit der Rechnung des Handwerkers kein Problem sein.

Ich werd auf die Steuer in der Rechnung achten ... danke euch allen für die Tipps!