Zweitwohnsitzsteuer für Dauercampingplatz ?
Wir sollen für unseren Wohnwagen auf einem Dauercampingplatz 75.- € Zweitwohnsitzsteuer zahlen, ist das rechtens ? Ich komme als Berufstätiger höchstens 4 Wochen im Jahr dazu, dort zu übernachten und fühle mich durch die Steuer gegenüber anderen Urlaubern ohne Dauerstellplatz benachteiligt. Zudem wäre eine zweite Frage - falls Steuer unausweichlich - ob es dann rechtens ist, daß man einen erhöhten Strompreis (60 ct pro kWh) auf d. Campingplatz zahlt, wenn es als 2. Wohnsitz gilt. Meine dritte Frage in diesem Zusammenhang: Ist die Zweitwohnsitzsteuer absetzbar ?
2 Antworten
Ob die Zweitwohnsitzsteuer rechtens ist, lässt sich nur anhand der zugehörigen Satzung überprüfen.
Mit dieser Satzung und dem Grundgesetz könnte man dann die Verfassungsmäßigkeit der Satzung prüfen.
Als Strompreis zahlt man in der Regel den Preis, den man mit dem Anbieter des Stromes ausgemacht hat. Wenn der keine Sondertarife für Zweitwohnsitze anbietet, dann ist das blöd.
Wovon soll die Steuer den abgesetzt werden?
Da ich die beiden anderen Antworter jetzt schon eine Weile "kenne", kann ich behaupten, dass es den beiden nicht an Verständnis fehlt, nur sie denken einfach in anderen Bahnen :-)
Das was Du in der Einkommensteuererklärung gefunden hast, wird meist nicht Zweitwohnung genannt sondern doppelter Haushalt und hängt damit zusammen, dass jemand aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung unterhält / unterhalten muss.
Jemandem der in juristischen Bahnen denkt, denn fallen bei Deiner Frage als erstes Merksätze wie "Verträge müssen eingehalten werden" ein. Du hast mit dem Campingplatzbetreiber einen Vertrag über die Lieferung von Strom geschlossen und dieser Vertrag muss eingehalten werden.
Die Tatsache, dass die Gemeinde eine neue Steuer erhebt hat mit dem ersten Vertrag überhaupt nichts zu tun.
Zu Deiner Frage ob Du die Steuer zahlen musst, würde der Rechtskundige erstmal schauen, wie ein Wohnsitz bzw. Zweitwohnsitz in der Satzung definiert ist.
Bei der Frage nach dem Strom würde sich der Rechtskundige den Vertrag zu Gemüte führen und schauen ob man aussteigen kann, oder der Vertrag evtl. Wucher ist oder oder oder; und wenn man nix findet, überlegen ob man einen neuen Vertrag mit dem Anbieter aushandelt.
Beim dritten Punkt müsste man prüfen, ob der Campingplatz irgendwie beruflich veranlasst ist. Das ist ein Gebiet in dem ich mich etwas besser auskenne als in den anderen und daher kann ich hier guten Gewissens behaupten, dass der nicht abzugsfähig ist.
Du bist nicht der einzige dem es auffällt, dass Zweiwohnungsteuer für Campingplätze erhoben wird:
www.zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=2300
Das mit dem Strompreis mußt Du mit dem Campingplatzbetreiber klären. Vermutlich läßt der sich die Investition der Elektroanlage darüber bezahlen.
Dass mit dem "absetzbar" mußt Du uns mal erklären: Glaubst Du, eine Sauftour zum Ballermann wäre steuerlich absetzbar? Klar wirst Du sagen: Nein. Und, wo soll dann der Unterschied zum Campingplatz in Pusemuckel bestehen?
Also die Absetzbarkeit mag - so betrachtet - Unsinn sein, das sehe ich wohl ein ...
Eine Verbindung zwischen Strompreis des Stromanbieters und einer Kommunalabgabe ist ebenfalls Unsinn. Das wäre sogar dann Unsinn, wenn die Kommune gleichzeitig der Campingplatzbetreiber und Stromanbieter wäre.
Als Steuerrzahler, der jedes Jahr bei der EKSt.-Erkl. auf die Felder stößt, bei denen ein ZW-Sitz aufgeführt ist, dachte ich, hier könnte ich mir etwas davon wiederholen. Ich bin kein Jurist, so daß ich einfach mal wissen wollte, ob ich aufgrund der Unkenntnis vielleicht unnötig Geld zahle, sei es ein erhöhter Stromtarif oder eine ZW-Abgabe... Danke für die hier wohl verständnisvollste Antwort ;-) !!