Nachzahlung von Kindergeld im Folgejahr, wie ist die steuerliche Behandlung?
Mein Arbetgeber (öffentl. Dienst) hat mir nicht geglaubt, dass die Werbungskosten meines Sohnes so hoch sein werden, das der Grenzwert von 8.040 € unterschritten wird. D.h. im Dez. 2010 wurde das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückgefordert. In der Lohnsteuerbescheinigung 2010) ist das Kindergeld nicht ausgewiesen. Der Einkommensteuerbescheid des Sohnes für das Jahr 2010 (ausgestellt Febr. 2011) ergab eine steuerpflichtiges Einkommen von 6.700 €. Meine E-Steuererklärung habe ich noch nicht abgegeben. Eine Änderung der Steuerbescheinigung wird abgelehnt, da das Kindergeld erst 2011 ausbezahlt wird. Was muss ich in der Steuererklärung berücksichtigen?
Kindergeld,
Steuern