Eine Gruppe von Frauen (nicht der Kirche angehörig und auch kein Verein) veranstaltet Kinderbasare. Für die Verkäufer fallen von ihrem Umsatz 10 % an Spende an. Diese werden vollständig abgeführt und von den Empfängern (Kirchen, Vereine, Einrichtungen) durch entsprechende Spendenbestätigungen quittiert, so dass hier keine Steuern anfallen dürften.

Zu den 10 % fallen pro Verkäufer weitere Kosten von 2,50 € als Bearbeitungsgebühren an die für die Deckung der Ausgaben bestimmt sind (wie Raummiete, Plakatedruck, Zeitungsanzeigen etc.). Sind diese steuerpflichtig?