Schenkung wie deklarieren?
Tach Gemeinde,
ich habe heute eine Frage zur Schenkungssteuer:
Mutter A möchte ihren Kindern B, C, D und F jeweils 25.000 Euro schenken. Dieses Geld soll per Überweisung auf die jeweiligen Konten gezahlt werden. Nun meine Frage: sollte man die Zahlung irgendwie besonders deklarieren, als Schenkung oder ist das nicht notwendig?
Vielen Dank für alle sachdienlichen Hinweise.
1 Antwort
Ich würde auf dem Überweisungsträger keine Angaben machen. Nicht, dass sich ein übereifriger Bankangestellter zu Nachfragen genötigt sieht oder gar meint, die Bank müsse diesen Vorgang den Finanzbehörden melden.
Steuerrechtlich ist es so, dass alle an eine Person innerhalb von 10 Jahren getätigten Schenkungen zu addieren sind und, dass eine Schenkungssteuerpflicht erst dann besteht, wenn der Freibetrag von € 400.000,-- überstiegen wird. Davon zu trennen ist die Anzeigepflicht, die auch schon bei Beträgen unterhalb des Freibetrags besteht. Allerdings braucht man sich bei Zuwendungen unterhalb des Freibetrags keine Sorgen zu machen. Da bleibt die unterlassene Anzeige folgenlos, weshalb es in der Praxis auch sehr ungewöhnlich ist, dann die an sich vorgeschriebene Meldung zu machen.
Ich kann Dir 100%-ig versichern, dass das nicht stimmt. Überweisungen werden nicht automatisch den Finanzbehörden gemeldet, egal in welcher Höhe. Es muß nur ein Anlaß vorhanden sein und der kann durch die Zweckbestimmung "Schenkung" geschehen.
Noch ein Tipp, wenn Du Deinen Kindern etwas zusätzlich etwas Gutes tun willst: Schreib jedem davon ein paar Zeilen mit dem Hinweis, dass Du den Betrag von 25.000,00 € verschenkt hast, am besten noch mit dem Zusatz, dass das unter Anrechnung auf Erb- und Pflichtteil erfolgt (sofern Du das willst). Dann hat jeder was bei den Unterlagen und könnte es vorlegen falls Nachfragen erfolgen.
Hallo Privatier,
ich gehe davon aus, dass hier kein Übereifer nötig ist, sondern dass Überweisungen in der Höhe generell an die Finanzbehörden gemeldet werden. Ich möchte am Ende einfach nur eine möglichst unkomplizierte Variante...