Ab wann AfA (Steuersparimmobilie) - wann beginnen die Abschreibungen?

Hallo an alle, ich war bis jetzt stiller Mitleser und nun bin ich neu hier im Forum, weil ich eine spezielle Frage habe.

Ich erwarb im Mai 2015 eine Wohnung, die in einem 1910 errichteten Baudenkmal-Gebäude liegt und vom gleichen Bauträger vor dem Mieterbezug saniert werden soll. Erstbezug und Übergang von Nutzen und Lasten wird im Juni 2017 sein.

Die Abschreibung teilt sich nun auf zwei Teile auf, in den bereits bei Kauf bestehenden Bestandsteil (minus Kosten für das Grundstück), der mit 2,5% auf 40 Jahre abgeschrieben werden kann und in den durch Sanierung neu errichteten Teil, welcher mit einem erhöhten Prozentsatz auf insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden kann (8x9% und 4x7%).

Zu meiner Frage: Ab wann starten die beiden Abschreibungen im einzelnen?

Nach meinem Verständnis und der Meinung meines Steuerberaters müsste ich die 2,5% bereits in meiner Steuererklärung 2016 eingeben können (Kaufdatum im Mai 2015) und die ersten 9% in meiner Steuererklärung 2018 (Fertigstellung 2017 und Übergang von Nutzen und Lasten 2017). Doch mein Finanzamt lehnte die 2,5% nun ab und ist der Meinung, dass ich sie auch erst 2018 eingeben kann.

Ich wende mich nun an euch, da ich gerne mehrere Meinungen dazu hören möchte und gerne auch die rechtliche Bestimmungen kennen lernen will. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn jemand eine Aussage dazu treffen kann, ob das Finanzamt hier Entscheidungsspielraum hat, oder ob der Anfang der Abschreibung gesetzlich (wo im EStG?) geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzamt, Immobilien, Immobilienkauf, Rechte, Steuern, Abschreibung, EStg
Wie werden Ausgleichszahlungen aus Erbauseinandersetzungen versteuert und wie gebe ich jetzt die Bestandsimmobilie an?

Mein Lebensgefährte besaß zusammen mit seinem Bruder zu je 50 % ein 3-Parteienhaus, sowie das Elternhaus (kleines Reihenhaus). Nach dem Tod des Bruders in 2013 fiel dessen Hälfte zu 50 % an seine Ehefrau, sowie zu je 25 % an die beiden Kinder. Nach langem Hin und Her einigten sich alle Beteiligten darauf, daß mein LG das Elternhaus, sowie eine Einheit aus dem MFH erhält. Zusätzlich erhielt er eine Ausgleichszahlung. Das Elternhaus steht seit 2007 (Tod der Mutter) leer. Es muß komplett saniert werden. Die Arbeiten wurden noch zu Lebzeiten des Bruders begonnen, da dieser eine Festanstellung und somit die finanziellen Mittel hatte. Mein LG ist selbständig mit stark schwankendem Einkommen – der finanzielle Ausgleich untereinander erfolgte durch die Mieteinnahmen aus dem MFH. Seit der Bruder verstorben ist, wurden keine Arbeiten in dem EFH mehr vorgenommen – was auch der Erbauseinandersetzung geschuldet war. Aktuell hat mein LG keine Reserven, um die Arbeiten in Auftrag zu geben. Nun meine Fragen: 1) Wie ist die Ausgleichszahlung steuerlich zu behandeln? Sind das Einkünfte und wenn ja, woraus (Vermietung und Verpachtung)? 2) In den letzten Jahren wurde für das EFH immer die Anlage VV ausgefüllt. Müssen wir das weiterhin tun – auch wenn keine Einnahmen erzielt werden (Kosten fallen nur geringfügig an)? Wie teilt man das dem FA mit? Können wir nicht einfach sagen, daß wir das Haus nach unseren Möglichkeiten renovieren und solange steht es eben leer ?

Erbe, Immobilien, Steuern
Ich bin teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen?

Teilzeitbeschäftigt und beziehe Witwenrente, muß ich Steuern auf meine Witwenrente zahlen? Wie wird es berechnet?

Ich wohne alleine und beziehe seit 6/2004 Witwenrente von der Deutsche Rentenversicherung. Zur Zeit bekomme ich von der Deutsche Rentenversicherung monatl. 600 € Witwenrente Brutto.

Seit 6/2004 habe ich keine Einkommensteuererklärung für die Witwenrente gemacht. (weil ich wusste nichts davon)

Heute bekam ich von Finanzamt einen Post und ich soll für das Kalenderjahr 2010 eine Einkommensteuererklärung für Witwenrente ausfüllen bzw. abgeben. Weil das Finanzamt hat von der Deutsche Rentenversicherung eine Mitteilung (Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung für das Kalenderjahr 2010) erhalten, wo drauf steht, dass es 7.200€ (für das Kalenderjahr 2010) zu versteuern sind.

Ich arbeite seit 2002 als Teilzeitkraft und verdiene brutto monatl. ca. 800 € (Sozialvers.-Beiträge und Lohnsteuer wird bezahlt). Jahreslohnsteuer ist bei mir aber sehr niedrig, so zwischen 100-150 € oder manchmal 0 €.

Also nochmal: Jahreswitwenrente Brutto 7200 €. 50% von 7200 € macht 3100 €. Grundfreibetrag für Witwenrente ist: 8.004 €

Frage: 1. Bin ich wirklich steuerpflichtig? Wenn ja, wieviel € Steuer muss ich eventuell an Finanzamt nachzahlen?

  1. Werden Witwenrenteeinkommen (Brutto) und Beschäftigungseinkommen (Brutto-Teilzeitjob) bei der Einkommensteuererklärung zusammengerechnet? Wenn ja, dann überschritte ich die Grundfreibetrag von 8.004 € für die Witwenrente und ich muss dann eventuell Steuern nachzahlen. Stimmt das, was meint Ihr?

Ich danke Euch schonmal im Voraus.

Rentenversicherung, einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, Witwenrente
Elternhaus an die Kinder notariell übertragen. Mutter wohnt weiterhin dort. Ist nun gegenüber dem Finanzamt eine fiktive Miete als `Einnahme´ anzugeben?

Schönen guten Tag!

Um für die Zukunft (Krankheitsfall, Erbe usw.) vorzusorgen, haben meine Schwester und ich vor einigen Monaten gemeinsam mit unserer Mutter das kleine Elternhaus von der Mutter auf uns notariell übertragen lassen, gewissermaßen eine Schenkung. Unsere Mutter wohnt, wie schon in den letzten 40 Jahren, weiterhin kostenlos in dem Haus und trägt auch weiterhin die Nebenkosten. Da wir ein sehr gutes Verhältnis mit unserer Mutter haben, gibt es hierzu natürlich keine schriftlichen Regelungen.

Nun hören wir plötzlich, dass das Finanzamt von uns eine fiktive Mieteinnahme als Einnahme auf unsere Einkommen aufrechnen kann. Kann das sein????? Mir ist das absolut unverständlich!!! Bisher wohnte sie als Eigentümerin dort mietfrei. Nun höre ich, dass wir fiktive Mieteinnahmen angeben und versteuern müssen, die es aber gar nicht gibt!!!

Nachfragen: Müssen wir an das Finanzamt herantreten? Man liest von verschiedenen Miethöhen. Mal 66 % der Vergleichsmiete, mal mehr mal weniger. Was gilt nun aktuell? Was ist, wenn man selber seinen 2. Wohnsitz in das Haus verlegt und die Mutter auch in dem Haus wohnt, da sie auch oft Hilfe benötigt? Sieht das dann wieder alles anders aus? Wir haben inzwischen große Zweifel, ob das mit der Übertragung des Hauses damals wirklich sinnvoll war.

Vielen Dank! Eskimo27

Steuern
Kann jemand bei dem Fragebogen "bei der Einstellung eines Betriebs" helfen?

Hallo,

ich bin leicht überfordert mit dem oben genannten Fragebogen. Ich habe am 01.06.2015 ein Nagelstudio eröffnet, welches ich am 30.09.2015 schließen musste, da wir, auf Grund einer Krebserkrankung in der Familie, in die Heimat zurück gezogen sind. Nach der Aufgabe des Betriebes sind alle Wirtschaftsgüter in meinen privaten Besitz über gegangen.

Nun wird bei Punkt 3 gefragt: Der Betrieb wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: Höhe der Buchwerte:

Wie soll ich die stillen Reserven aufgelöst haben? Verkauft habe ich sie ja nun nicht.

Vielleicht muss ich dort nicht antworten, sondern erst bei 4., wo es heißt: Folgende Wirtschaftsgüter sind in das Privatvermögen überführt worden: Summe der Buchwert: Summer der Teilwerte:

Eben habe ich gelesen: "Die Untergrenze zum Wirtschaftsgut liegt bei 60 EUR netto " Das einzige Wirtschaftsgut, was ich danach besitzen würde, ist mein Fräser. Die Preise von Gelen und anderen Arbeitsutensilien liegen alle unter 60€. Das heißt, ich besitze nur den Fräser?!

Außerdem wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr einen guten Link zur Hilfestellung zum Erstellen von der "letzten Bilanz mit Anlageverzeichnis".

Wie ihr sicher merkt, ich bin total unwissend. Hab den ganzen Vormittag im Internet gelesen. Bin schon weiter als heute morgen, aber habe leider immer noch viele Lücken :(

Den Fragebogen kann man hier einsehen:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjNlvCtgJ3MAhUD1hQKHZ7RDEcQFggcMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.ofd.niedersachsen.de%2Fdownload%2F36875%2FA2_-_Fragebogen_bei_Einstellung_eines_Betriebs_oder_Teilbetriebs.pdf&usg=AFQjCNF-2MOCZ3PW6ujcOIMED7WqKYXK0w&sig2=TgS53PsD2olLqe2v06dlBw&bvm=bv.119745492,d.bGg

Ich danke euch schon mal vielmals für die Hilfe.

Liebe Grüße Nina :)

Finanzamt, Steuern
Wieso habe ich eine hohe Nachzahlungen nach der Steuererklärung?

Wieso hohe Steuernachzahlung bei Steuererklärung? Hallo, mein Vater hat die Steuerklasse 3 und meine Mutter die Steuerklasse 5. Beide zahlen ganz normal Lohnsteuer und haben kein zusätzliches Einkommen durch Vermietung oder Sonstiges, außer dem ganz normalen Lohn eben. Da wir aber eben nur begrenzt Geld haben, können wir es uns nicht leisten, jmd. zu beauftragen alles schnell fertig zu machen. Daher renovieren wir selbst und es kann noch Jahre dauern, bis die untere Wohnung in unserem 2-Familienhaus fertig ist. Eine Heizung ist auch noch nicht vorhanden und eine komplett Anlage kostet ja richtig viel Geld, was wir uns eben nicht leisten können. Außerdem möchten wir auch nicht wirklich die Wohnung vermieten und lieber zum eigen Zweck verwenden, aber dies ist noch nicht klar. Wir sind mit den Rechnungen von den Einkäufen der Baumaterialien usw. zur Lohnsteuerhilfe gegangen und dort wurde die Steuererklärung gemacht. Wir haben dieses Jahr wieder die Steuererklärung gemacht und nun kam raus, dass wir 680€ Steuern nachzahlen müssen, weil wir unsere untere Wohnung noch nicht fertig renoviert haben und noch nicht vermietet haben. Jedenfalls haben wir nun eben diese 680€ Steuern und die Begründung hierfür ist, dass wir einfach die Wohnung noch nicht vermietet haben und eine zusätzliche Einkommensabsicht bei uns nicht gesehen wird. Meine Nachbarin sagt nun, dass wir deswegen Einspruch einlegen sollen, weil selbst wenn wir nicht vermieten wollen, sollten wir doch unsere Steuern zurück erhalten, oder woran liegt es genau? Wie schon erwähnt zahlen beide ganz normal ihre Lohnsteuern. Viel Verdiener sind sie auch nicht (3000 brutto und ca.300-400 brutto).

Die Jahre vorher haben wir ganz normal das Geld vom Finanzamt bekommen und haben damit auch Teile des Hauses repariert. Ich bitte um Hilfe! Viele Grüße

Finanzen, Steuererklärung, Steuern
Wie ist Beteiligung an Wohnkosten steuerlich zu behandeln?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da wieder einmal eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Folgende Situation: Ein Haus- oder Wohnungseigentümer nimmt ein studierendes Kind eines Freundes bei sich für die Dauer von z.B. 2 Semestern auf und lässt sie/ihn bei sich wohnen. Das Haus/Wohnung ist noch mit einer Hypothek belastet. Der/die Student/in beteiligt sich an den Kosten fürs Wohnen. Es wird kein Mietvertrag (weil Eigentum, auch kein Untermietvertrag) geschlossen.

Frage 1: Wie wird im vorliegendem Fall die steuerliche Seite abgewickelt ?.

Frage 2: Angenommen die monatliche Hypothekrate beträgt 1.000 Euro. Der/die Studentin beteiligt sich mit 500 Euro/Monat (wie gesagt, ohne Mietvertrag). Was ist nun bei der Steuererklärung anzugeben ?.

Frage 3: Können irgendwelche Ausgaben für Reparaturen, Zinsen.... den Einnahme gegen gerechnet werden. Angenommen, der Eigentümer und der/die Studentin nutzen das Haus/Wohnung jeweils zu Hälfte ?.

Frage 4: Ist im vorliegendem Fall ein Mietvertrag erforderlich ?.

Frage 5: Braucht man für einen eventuellen Wohnsitzwechsel einen Mietvertrag oder kann man sich bei der Meldebehörde ohne Mietvertrag anmelden ?

Frage 6: Erwirbt der/die Studentin mit zunehmender Bleibedauer, sowas ähnliches wie Kündigungsdauer/Kündigungsfrist oder kann man sich von ihm/ihr, wenn es nicht mehr passt von jetzt auf sofort trennen ?.

Frage 7: Wird die Beteiligung an den o.g. Wohnkosten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Mietvertrag liegt nicht vor) erfasst oder als sonstige Einnahmen ?

Ich danke Euch im voraus für Eure Antworten.

Kündigung, Mietvertrag, Steuern, Einnahme
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt

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