Drei Jobs kombinieren?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema mehrere Jobs gleichzeitig, zu der ich so keine Antwort gefunden habe, vielleicht kann ja jemand helfen :)

Ich arbeite aktuell sozialversicherungspflichtig in Teilzeit und dazu auf 450 Euro Basis. In beiden Beschäftigungen genieße ich zeitlich große Flexibilität, weshalb ich gerne einen weiteren Job ausüben möchte. Hier hat sich nun eine Möglichkeit ergeben.

Nun meine Frage - Wie stelle ich das steuertechnisch am günstigsten an? Als zeitlich befristeten Minijob möchte ich das ungern machen, dann wäre der Spaß ja bald wieder vorbei. Wäre es möglich, mich als Honorarkraft einzustellen? Ich habe gelesen, dass meine Stunden im Drittjob steuerrechtlich als "Überstunden" im Hauptjob gewertet werden. Was genau bedeutet das? Kann mich das im Hauptjob einschränken? Das möchte ich unbedingt vermeiden. Mit Selbstständigkeit kenne ich mich auch nicht aus, aber da ich ja nur bei einem "Drittarbeitgeber" wäre, ginge das doch aufgrund von Scheinselbstständigkeit auch nicht, oder?

Noch zur Erklärung - meinen bisherigen Arbeitgebern ist es recht, dass ich noch einen Job mache, solange ich das alles geregelt und kombiniert bekomme. Ich möchte nur niemandem Stress machen weil ich irgendwie irgendwo was nicht richtig anmelde oder, wie oben geschrieben, irgendwelche Überstunden im Hauptjob angerechnet bekomme, die ich da gar nicht geleistet habe. Dass ich generell auf Arbeits- und Pausenzeiten achten muss, ist klar.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,

SundayLover (der trotzdem gerne arbeitet! ;))

arbeitnehmer, Steuern
Freelancertätigkeit im nicht-europäischen Ausland für deutschen Arbeitgeber - wo zahle Ich Steuern?

Hallo zusammen,

Mein Partner und Ich werden ab Mitte August 2018 nach Südafrika ziehen, da er von seinem Arbeitgeber versetzt wird. Der Aufenthalt ist vorerst auf drei Jahre begrenzt.

Mein jetziger Arbeitgeber hat mir angeboten, weiterhin Projekte auf Freelancer-Basis zu tätigen, was natürlich sehr charmant für mich wäre. Das heißt, Ich werde in Kürze von einer Festanstellung in eine freiberufiche Tätigkeit wechseln. Wir geben unsere Wohnung auf und Ich hatte auch geplant mich aus D komplett abzumelden. In Südafrika habe Ich allerdings keine Arbeitserlaubnis und werde diese auch nicht bekommen. Wie kann Ich also als Freelancer von Südafrika aus für einen deutschen Kunden weiterhin arbeiten und wie muss das steuerrechtlich laufen? Ich arbeite als Projektmanagerin und würde hauptsächlich Konzepte, Kalkulationen und Präsentationen erstellen und dann nach D mailen, wo Sie dann umgesetzt werden.

Ich habe zwei verschiedene Aussagen von Steuerberatern erhalten, einig waren Sie sich zumindest bei dem Thema, dass Ich nur beschränkt steuerpflichtig bin in D.

Es muss doch möglich sein für Einkünfte aus D die Steuern in D zahlen zu können, obwohl man drei Jahre in Südafrika lebt und nur ab und zu in Deutschland zu Besuch ist.

Ich habe bereits recherchiert, dass das Finanzamt bei jedem Fall von selbstständiger Arbeit individuell die Einschätzung vornimmt ob es sich um freiberufliche Tätigkeit handelt oder ob man als Gewerbetreibender eingestuft wird. Als Gewerbetreibender muss Ich aber ein Gewerbe in D anmelden, wenn Ich mich aber aus D abmelde, kann Ich das nicht behalten, oder? Das Gewerbe dann ins Ausland umziehen ist aufgrund der fehlenden Arbeitserlaubnis keine Option.

Ich freue mich über Infos und Tipps, die mir weiterhelfen!

Ausland, Freelancer, Steuern
Einmalbezahlung von Masterarbeit, wie versteuern?

Ich habe in einem Unternehmen meine Masterarbeit geschrieben. Die sechs Monate Forschung (Wisschenschaft) dort wurden bezahlt und normal vom Betrieb besteuert. Im Folgejahr (2017) habe ich meine Masterarbeit abgeschlossen und der Betrieb hat mir diese fertige Arbeit als "Aufwandsentschädigung" abgekauft. Ich habe also Anfang 2017 900 Euro von dem Betrieb bekommen in dem ich zuvor geforscht habe, jedoch war ich zu dem Zeitpunkt dort nichtmehr angestellt. Mit dem Geld auf dem Konto, kam ein Brief, dass ich diese Summer selber versteuern muss.

Sonst habe ich im Jahr 2017 (bis auf Hartz 4) keinen Cent dazuverdient, weil die Suche nach dem ersten Job nach dem Studium etwas schleppend war...

Nun frage ich mich, wie ich diese 900 Euro versteuen muss. Ich vermute als freiberufliche Tätigkeit in Anlage S. Jedoch habe ich zwar meine Steuernummer von der Anstellung in 2016, allerdings keine neue Steuernummer als Freiberufler beantragt. Eine Rechnung über die Arbeit habe ich auch nicht. Dass ich am Ende eine kleine Summe erhalten werde wurde zuvor zu Zeiten der Anstellung im Betrieb besprochen, dann kam das Geld mitsamt Infobrief irgendwann automatisch auf mein Konto.
Ausgaben sind mir auch nicht angefallen, weil ich das bisschen Schreibmaterial und den Computer den ich dafür brauchte, eh schon zuhause stehen hatte....
Im Wust von Anlagen und Zeilen, weiß ich nun einfach nicht, wo ich die 900 Euro eintragen muss und ob sonst noch was auszufüllen ist.

Steuererklärung, Steuern
Kredit / Darlehen Privat aus der Türkei? Zinsen und Steuerlich absetzen in Deutschland?

Hallo wie ist es wenn man in der Türkei von einer Firma ( in dem Fall von einem renommierten Goldhändler) 250.00 Euro Kredit oder auch 500.000 Euro Kredit für 0,01% Zinssatz aufnehmen möchte und nach Deutschland einführen möchte um eine Immobilie zu kaufen vorher einer Behörde melden das man dieses Geld einführen will oder langt es am Zoll sich bei den Zollbeamten zu melden. Klar ist das auch wenn man sich vorher den Behörden Bescheid gibt das man trotzdem beim Zoll sich melden muss sei es Flughafen usw. Wie ist es muss man alles auf deutsch übersetzten lassen oder langt der Private Kreditvertrag auf türkisch aus. Da ich den türkischen Banken nicht vertraue würde ich gerne das Geld in bar mitbringen. Muss das aber in der Türkei noteriell beglaubigt werden oder langt wenn der Private Kreditvertrag vorliegt. Wie ist es kann ich die Zinsen die zwar 0,01% betragen später steuerlich geltend machen und wenn ich monatliche Raten oder auch jährliche Raten dem Goldhändler zurück überweise kann ich die Überweisungsgebühren auch steuerlich geltend machen. Diese sind je nach Summe bis zu 30€ und wenn ich das in 10 Jahren oder auch 15 Jahren jeden Monat 1 mal mache sind das 12 x 15 x 30 Euro locker alleine 7200€ Überweisungsgebühren. Nun es ist immer noch billiger wie hier von einer Bank Kredit zu nehmen. Der Goldhändler ist ein ehmaliger Kamarad von meiner Vater von der Militär (Askerarkadasi). Sie hatten im Krieg zusammen gedient und mein Vater hatte im sein Leben gerettet das ist jetzt schon über 40 Jahre her aber wir haben was gut bei ihm er meint er verdanke sein Leben meinen Vater( Canborcu yilardir söylüyordu) . Heute ist er ein Multimilionär. Wie auch immer wie gehe ich da vor.

Ausland, Darlehen, Finanzamt, Kredit, Steuern, türkei
Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

Student, Einkommenssteuer, Freiberufler, Freibetrag, Gewerbe, Minijob, Steuern, 450-Euro-Job, Twitch
Kleingewerbe neben dem Hauptberuf?

Freunde, ich bin verheiratet und vom Beruf her Hausmeister und verdiene 2300 Euro Brutto monatlich.

Ich möchte mich neben dem Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, für den Arbeitgeber ist es keine Konkurenz, da das Kleingewerbe ein Drop-Shipping Unternehmen werden soll. (Ankauf/Verkauf bzw.Vermittlung via Internet und Telefon mit bis zu 5 Aufträgen/Bestellungen täglich.

Ich weiss das ich mit dem Kleingewerbe wesentlich mehr verdiene als mit meinem Hauptberuf als Hausmeister. Ich werde min. 200 000 € Euro im Jahr Umsatz machen, wobei die Kosten/Ausgaben bei ca. 35-40 % des Umsatzes liegen.

Ich möchte auch weiterhin als Hausmeister arbeiten, auch wenn das Kleingewerbe von Jahr zu Jahr wachsen wird.

Jetzt meine Fragen:

Was ändert sich für mich beim Gehalt aus dem Arbeitgeberverhältnis?

Werde ich weniger Lohn bekommen?

Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? 

Wie siehts mit der Rente aus in die mein Arbeitgeber ja einzahlt? 

Kann man meinen Hausmeisterberuf und mein Kleingewerbe mit garantiertem Wachstum steuerlich von einander trennen? 

Mein Sohn und seine Frau werden in meinem Kleingewerbe angestellt sein und das Geschäft von A - Z leiten, deshalb möchte ich gerne wissen was sich für mich, in meinem Hauptberuf ändert.

Ich danke euch im Vorfeld für jeden Hilfe und freue mich über Tipps

Mit freundlichste Grüßen...

Rente, Arbeit, Beruf, Gewerbe, job, Kleingewerbe, Steuern
Handyvertrag "weitervermieten", was fällt an Steuern an?

Angenommen, ich habe einen Handyvertrag für ne Allnetflat.

Kostet mich sagen wir mal 30 Euro im Monat.

Aus welchen gründen auch immer brauche ich den handyvertrag plötzlich nicht mehr, bin aber leider dank 2 Jahre Laufzeit noch gut 18 Monate gebunden.

Nun kam mir der Gedanke, die betreffende Simkarte weiter zu vermieten sozusagen.

d.h. ich treffe mit einer weitern Person B einen vertrag von wegen

"Du überweist mir 10 Euro pro Monat und darfst dafür die Simkarte und die damit verbundene Telefonnummer und Allnetflat beliebig nutzen.

für Auslandsgespräche und anderen kram, der nicht von der Flat gedeckt ist, haftest du in voller Höhe und hast mir den betrag unverzüglich zu überweisen.

Vereinbarung gilt vorerst für die kommenden 18 Monate (d.h. bis bei mir die

2 Jahre Mindest Frist rum ist).

Willst du den vertrag darüber hinaus behalten, ist spätestens 4 Monate vor Ablauf eine neue Vereinbarung zu treffen."

Sowas ähnliches in der Art.

d.h. Handyfirma überlässt mir den Vertrag+Sim für 30 Euro im Monat und ich wiederum überlasse es Person B für 10 Euro im Monat; alles geregelt über natürlich einerseits den mobilfunkvertrag mit dem Anbieter und mir

und zum anderen dem privaten vertrag zwischen mir und Person B.

Bei Handyfirma habe ich bereits nachgefragt, denen ist es im prinzip egal, was ich mit den überlassenen Simkarten mache; bin halt lediglich nach wie vor für die pünktliche Bezahlung zuständig. Also von dort her kein Problem.

Jetzt würde mich nur mal interessieren:

Wenn man es genau nimmt im Sinne der Armut-ahoi-gesetze, dann ist das ja 10 Euro Einkommen im Monat.

Muss ich das dann mit den üblichen 25% versteuern?

Und kann ich da dann bei der Steuererklärung die 30 Euro Unkosten für den handyvertrag, ohne den ich ja gar nicht diese Einnahmen haben könnte, dagegen rechnen sodass es auf +-0 Euro Steuern rausläuft?

oder wie wird das gehandhabt?

Zur Info: ich ledig, Steuerklasse 1,

Freibetrag sei schon aufgrund anderer Einnahmen ausgeschöpft, gehen wir mal davon aus.

Keine Kinder vorhanden.

Steuern, Vermietung.
Steuerliche Behandlung Aktienkaufplan?

Hallo,

mein AG bietet einen Aktienkaufplan an. Hierbei werden jeden Monat für einen Prozentsatz vom Gehalt Aktien gekauft und der AG legt den gleichen Wert noch mal oben drauf. Diese Zuwendung vom AG wird versteuert (kommt aufs Brutto drauf).

Die Aktien werden übrigens in USD gehandelt und das alles läuft über ein Depot bei Computershare. (Der monatliche Kaufbetrag wird in Euro angegeben, umgerechnet und dann werden die Aktien in USD gekauft).

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich jetzt die Aktien verkaufe - wie wird der Gewinn versteuert, bzw. wie muss ich das dem Finanzamt ggü. angeben? Der Gegenwert wird auf das Konto bei meiner Hausbank (DeuBa) überwiesen, wo ich auch noch genügend von meinem Freistellungsauftrag übrig hätte, jedoch hat die DeuBa ja überhaupt keine Ahnung wie viel Gewinn ich gemacht habe usw. und kann das ja sowieso nicht für mich versteuern bzw. mit dem Freistellungsauftrag abrechnen.

Wie funktioniert das jetzt alles? Ich gehe davon aus, dass ich hierfür bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen muss? Um auf den Gewinn keine Steuern zahlen zu müssen, muss ich ja wahrscheinlich die Zeilen 14 oder 15 (14a?) bzgl. des Sparerpauschbetrags ausfüllen. Jedoch verstehe ich die beiden Zeilen nicht so ganz. 14a/15 klingt nicht nach meinem Fall. 14 klingt nach dem Freistellungsauftrag, den ich ggf. schon bei der DeuBa in Anspruch genommen habe (was ja nicht der Fall ist). Überhaupt bin ich mir mittlerweile nicht so sicher, ob ich bei diesen Zeilen so richtig bin, da es sich hierbei ja um "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" handelt und es bei mir bislang ja noch keinen Steuerabzug gab.

Wie man sieht blicke ich hierbei überhaupt nicht mehr durch. Es wäre super, wenn mich jemand hierzu aufklären könnte.

Eine kleine zusätzliche Frage: Muss ich die Berechnung des Gewinns auch nachweisen?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße

M.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern
Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?

Hallo zusammen ...

Ich suche nun schon seit Stunden, finde aber nichts, was mit weiter hilft. Folgendes Problem:

Mein Mann arbeitet seit Januar 2016 bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Ende des Jahres hat er dann auch einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun wollten wir zum ersten Mal überhaupt seine Steuererklärung machen, haben uns entsprechende Unterlagen besorgt, alles ausgefüllt und die Zettel persönlich zum Finanzamt gebracht. Mein Mann hatte auch eine Kopie seiner Lohnsteuerbescheinigung gemacht, die er mit abgeben wollte, nur für den Fall, dass es notwendig sei.

Nun hatten wir versehentlich auch meine Lohnsteuerbescheinigung eingesteckt und gaben zunächst die falsche ab. Die Dame sah das natürlich sofort und gab den Zettel zurück. Dann bemühte sie ihren Computer. Sie meinte, wenn alles im System sei, bräuchte sie den Wisch gar nicht.

Sie gab also die ID-Nummer meines Mannes ein und fand: NICHTS! Zumindest nichts über ein Beschäftigungsverhältnis meines Mannes. Mir konnte sie direkt sagen, wo ich arbeite, aber mein Mann war offenbar nie von seinem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet worden. Und es handelt sich hier nicht um einen Minijob, sondern um seine Hauptbeschäftigung, bei der er weit mehr als 450€ verdient!

Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau. Diese stellte fest, was mir vorher nie aufgefallen war: Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck.

Sie teilte uns mit, der Arbeitgeber hätte meinen Mann nie für das ELStAM Verfahren registriert, weshalb seine Steuererklärung so nicht bearbeitet werden könnte und sagte, wir sollten der Firma sagen, sie solle dringend noch die Anmeldung vornehmen und alle Daten von 2016 übermitteln, denn so sei das Ganze sogar strafbar. Mein Mann habe daran keine Schuld, aber das müsse geklärt werden.

Jetzt hat mein Mann ein Gespräch darüber mit dem Büro seiner Arbeit gehabt und alles genauso weitergegeben, wie es uns gesagt wurde. Es hieß, man würde sich darum kümmern. Jetzt, drei Wochen später, haben wir beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, bekamen aber die Auskunft, es sei bisher nichts eingegangen.

Mein Mann möchte nun nicht noch einmal mit dem Büro darüber reden, denn es kommt bei dieser Firma immer wieder vor, dass gesagt wird, man würde sich um etwas kümmern, doch es passiert nichts. Stattdessen will er die Angelegenheit nun anwaltlich klären lassen.

Ich verstehe hierbei immer noch nicht alles daher nun meine eigentliche Frage: Was hat es mit dieser ganzen Sache auf sich? Handelt es sich um Steuerhinterziehung seitens der Firma? Wie gehen wir da am besten vor? Ich möchte morgen bei den Versicherungen nachfragen, ob die Abzüge tatsächlich stimmen. Macht das Sinn?

Ich hoffe, uns kann jemand aufklären und Tipps geben. Vielen Dank im voraus.

Schöne Grüße Meowsa

steuerhinterziehung, arbeitgeber, Finanzamt, Lohnsteuer, Steuern, Anmeldung
Kann ein der Verkauf eines Wikifolios (99% Totalverlust) bei der Erstattung von Abgeltungssteuer steuerlich geltend gemacht werden?

Hallo,

Ich habe gestern ein Wikifolio verkauft nachdem ich keine Hoffnung mehr hatte, das es zukünftig wieder steigen wird.

Der Gesamtwert des Wikifolios belief sich dabei beim Kauf auf 26.322,72 €, verkaufen konnte ich das Wikifolio nur noch für 2,56 €; es entstand ein Totalverlust in Höhe von 26.320,16 €. An Spesen für den Verkauf wurden mir nicht die sonst üblichen 6,50 € sondern nur 2,56 € berechnet.

Hinweis: In diesem Jahr habe ich bisher schon ca. 15.000 € Abgeltungssteuer durch Aktiengewinne (inkl. Wikifolios) zahlen müssen.

Wenn ich es richtig berechnet habe, hätte durch den so entstandenen Verlust ein Verlustverrechnungstopf in Höhe von -6.581,32 € (Kapitalertragssteuer) und -361,9726 € (Soli), also insgesamt -6.943,2926 € entstehen müssen.

Auf der heutigen Wertpapierabrechnung wurde mir jedoch kein Verlust ausgewiesen, mit folgendem Hinweis: "Es liegt gemäß Randziffer 59 des BMF-Schreibens vom 09.12.2014 keine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 EStG vor, da der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt."

Soll das jetzt heißen, dass ich den Verlust nicht steuerlich mit meinen bisherigen Gewinnen verrechnen lassen kann, weil der Wert des Wikifolios bei Verkauf nicht die 6,50 € Ordergebühren überstiegen hat??? Wegen knapp 4 € fehlenden Ertrags bekomme ich also die 6943,2926 € nicht zurück erstattet?

Ist es möglich, dass mir der Verlust noch irgendwann auf eine andere Art bescheinigt wird, bzw. geht dies ggf. mit der Beantragung einer Verlustbescheinigung am Ende dieses Jahres, so dass der Verlust dann zumindest in der nächsten Lohnsteuererklärung berücksichtigt werden kann?

Gibt es noch eine andere Möglichkeit die so entstandenen Verluste mit meinen Gewinnen zu verrechnen? Wäre schon bitter wenn ich nun auch noch auf die knapp 6.943 € verzichten müsste.

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

Abgeltungssteuer, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung

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