In welche Steuer Kategorie fällt Straßenmusik?
Wenn man irgendwelche Straßenkünstler sieht, dann erbitten diese doch oft eine kleine Spende. Muss man solche einnahmen eigentlich irgendwie melden? Und wie sollte das kontrolliert werden, es weiß ja keiner wie viel man eingenommen hat.
Wenn ich mich jetzt zum Beispiel mit meinem Instrument irgendwo hinstellen würde und einfach ein Schild schreibe 'Bitte eine kleine Spende' ist dass dann ok?
1 Antwort
Das deutsche Steuerrecht übersetzt natürlich auch diesen Lebenssachverhalt in steuerliche Folgen.
Für die Einkommensteuer ist § 22 Nr. 3 EStG zuständig - Einkünfte aus Leistungen. Der Leistende muss dabei nicht bereits beim Erbringen seiner Leistung eine Gegenleistung erwarten. Es genügt, dass er gewährte Gegenleistung annimmt.
Bei der Umsatzsteuer sind wir in den normalen Regeln. Die Gegenleistung ist steuerbar und - da keine Steuerbefreiung gilt - auch steuerpflichtig.
Allerdings ist das rein theoretisch. Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Versteuerung auch tatsächlich vollzogen wird. Es ist, wie du sagst: Es kann ja keiner kontrollieren.
§15 - also Gewerbebetrieb - wäre theoretisch auch denkbar, allerdings dürfte das bereits an der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr scheitern. Guxtu H 15.4 "Allgemeines", zweiter Satz: "Damit werden solche Tätigkeiten aus dem gewerblichen Bereich ausgeklammert, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen werden, aber nicht auf einen Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind, z. B. Bettelei."
Man könnte jetzt diskutieren, ob ein Leistungsaustausch besteht oder ein mit Instrumenten unterstützter Bettelvorgang. Mangels Vertrag und, weil die Gegenleistung nicht vereinbart ist, neige ich zu letzterem.
Aber § 18? Da habe ich ein erhebliches Störgefühl, weil 18 ja nur lex specialis zu 15 darstellt, siehe § 15 (2) Satz 1 "...wenn die Betätigung weder ....noch ... als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."
Und - ich hab keine Ahnung, wieviel man als Straßenmusiker verdienen kann.
@EnnoBecker: das hat erst dieser Tage ein Reporter einer hiesigen Tageszeitung ausprobiert. Im Durchschnitt kam er auf 150,00/Tag. Das lag evtl. auch daran, dass er u. a. "Es ist ein Ross entsprungen" weitaus virtuoser darbrachte, als die ca. 25 anderen Musikanten im Umkreis - und natürlich an der Vorweihnachtszeit.
Keine Ahnung, wo "hiesig" ist.
Hierzustadt denke ich manchmal, dass ich mir ein Kelly-Family-Outfit anziehen sollte und in der U-Bahn oder S-Bahn trällern oder ein paar schiefe Töne auf der Gitarre kratzen- da spare ich mir zumindest den Fahrschein und wenn ich Glück habe, habe ich mehr Geld in der Tasche, wenn ich im Büro bin als bei meinem Weggang zu Hause.
Wobei ich den Straßenkünstler unter § 18 EStG, an einem schlechten Tag unter § 15 EStG, packen würden, wenn derjenige sonst keiner Tätigkeit nachgeht.
Auf § 22 Nr. 3 EStG wäre ich zuletzt gekommen...
Aber mit dem letzten Satz hast Du Recht, vor allem, da ich bei Straßenkünstler eh spekuliere, dass sie unter die KU-Regelung und den ESt-Grundfreibetrag fallen.