Verlustvortrag trotz geringfügigem Einkommen bei Studium
Ich habe noch eine kurze Frage zum Verlustvotrag:
Ich habe geringfügige bzw. nicht versteuerte Einkünfte, da ich unter der Bemessungsgrenze liege. Jetzt wollte ich wissen ob ich diese Einkünfte den Ausgaben für das Studium entgegenrechnen muss? Dann bräuchte ich ja immense Ausgaben um zu einem Verlust zu kommen.
Danke!!
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