Mietkauf Transporter, Leihgebühr mit Vorkaufsrecht?

1 Antwort

da du die Mehrwertsteuer explizit anspricht, gehe ich davon aus, dass Person1 Vorsteuer geltend machen kann, richtig?

Wir das Fahrzeug ausschließlich gewerblich genutzt, oder auch privat, wenn ja zu wie viel Prozent gewerblich bzw. privat? Soll die 1% -Regel angewendet werden oder Fahrtenbuch geführt werden?

Wenn das Fahrzeug über 3 Jahre abgezahlt wird, werden dann Zinsen gezahlt? Der Zeitraum ist für die Abschreibung nicht maßgeblich, wohl aber der Kaufpreis sowie Zinsen.


HoldeMaid 
Beitragsersteller
 12.02.2013, 18:55

Hi, Vorsteuer ja. Das Fahrzeug wird zu 100% gewerblich genutzt. Fahrtenbuch muss nicht geführt werden. 1% Regel sagt mir überhaupt nichts. Zinsen werden zwar gezahlt, ist ja eine gewöhnliche Finanzierung bei dem Autohaus, bzw. der Autobank, wie hoch die sind kann ich allerdings nicht sagen. Der reine Kaufpreis liegt inkl. MwSt. bei 20.000.-. Wichtig ist, wie kann hier Person 2 das Fahrzeug am besten Person 1 überschreiben, bzw. "leihen", so dass Person 1 keine Nachteile bei der Steuer hat.

SBerater  12.02.2013, 19:04
@HoldeMaid

die Rechnung vom Autohändler geht an 2, oder? Dann soll 2 an 1 eine Rechnung stellen (1:1), fertig.

wieseler  12.02.2013, 19:17
@HoldeMaid

1% Regel ist eine Variante bei Privatnutzung, ist ja dann in diesem Fall nicht zutreffend.

Nun muss ich noch einmal nachfragen, es ist nicht so, dass Person2 der Verkäufer des Fahrzeugs ist und anstelle einer sofortigen Bezahlung dem Käufer, also Person1, Anbieter den Kaufpreis über einen Zeitraum von 3 Jahren zu zahlen (so hatte ich es zu Anfang aufgefasst), sondern es ist viel mehr so, dass Person2 das Fahrzeug vom Händler kauft, per Kredit finanziert, und dann das Fahrzeug Person1 zur Verfügung stellt (leiht)?

So wie ich es sehe, müsste dann Person2 an Person1 Rechnungen stellen. Frage wäre dann, wann geht das Eigentum von Person2 auf Person1 über? Kann Person2 das Fahrzeug sofort an Person1 übereignen. Wahrscheinlich wird es doch so sein, dass wenn Person2 das Fahrzeug kauft und finanziert, dass das Fahrzeug der finanzierenden Bank als Sicherheit dient, somit kann es dann nicht einfach weiter veräußert werden. Möglich wäre ggf. (je nach Vertragsbedingungen), dass das Fahrzeug von Person2 an Person1 vermietet wird. Steuerlich wird mieten aber anders gehandhabt als kaufen. Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, beim Kaufen wird der Kaufpreis über die übliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

HoldeMaid 
Beitragsersteller
 12.02.2013, 19:50
@wieseler

Richtig. Im Prinzip ist Person 2 der Käufer des Fahrzeuges vom Händler. Person 1 bezahlt es aber und am Ende der Kreditlaufzeit soll es dann an Person 1 übergeben werden. Also dann doch in Form von Vermietung? Es ist so wie sie sagen, wieseler. So verhält es sich beim Autokauf auf Kredit. Wie wird das dann geltend gemacht? Man könnte ja sicherlich ein Vorkaufsrecht einrichten, oder? Person 2 ist nach der Finanzierung ja der Eigentümer des Fahrzeuges. Damit er (worst case) es nicht nach Abzahlung weiterverkauft, dachte ich an das Vorkaufsrecht.

wieseler  12.02.2013, 20:43
@HoldeMaid

Ok, den Sinn der Sache verstehe ich, im Prinzip wird so etwas im privaten Bereich sicher des öfteren praktiziert. Aber bei einem Firmenfahrzeug welches steuerlich geltend gemacht werden soll ist die Sache dann doch etwas komplexer, da würde ich auf alle Fälle vorher mit einem Steuerberater sprechen.

HoldeMaid 
Beitragsersteller
 13.02.2013, 14:25
@wieseler

Eine Frage hätte ich dann noch. Diese online-Steuerberater, sind die seriös? Kann ich die Fragen wenn es nur um diese Frage geht?