beschränkt oder besser unbeschränkt einkommenspflichtig?
Ich lebe von Mieteinnahmen aus Deutschland, bin aber wohnhaft in Tunesien und habe dort kein weiteres Einkommen. Im moment bin ich als beschränkt steuerpflichtig eingestuft. Wäre es vorteilhafter einen Antrag auf unbeschränkte EST Veranlagung zu stellen, um den Freibetrag von 8004,00 Euro in Anspruch nehmen zu können? Wer kennt sich da aus? Brauche Hilfe!
2 Antworten
ich kenne so einen Fall nur bei Grenzpendlern. Und nun mag es sein, dass es in so einem Falle wie deinem eine Möglichkeit gibt, die sich mir nicht erschliesst.
Hier ein Link, bei dem Verweise auf das EStG angegeben sind http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuerpflicht.htm
So super ist der Link nun auch wieder nicht. Es wird zwar beschrieben, was unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht ist (das hätte ich weniger Worte fassen können).
Aber eine Antwort auf die Frage
Wäre es vorteilhafter einen Antrag auf unbeschränkte EST Veranlagung zu stellen
wird nicht gegeben.
Dabei ist die Antwort nicht schwer.
Okay lass gut sein, wir verstehen dein EGO ist angekratzt.
Grundsätzlich sind die Einnahmen richtigerweise über die beschränkte Steuerpflicht abzugelten. Die Möglichkeit, auf Antrag die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu erreichen, besteht nicht nur für Grenzpendler (wenn sie auch hier am meisten genutzt wird), ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. (Höhe des "Welteinkommens" darf das Einkommen in Deutschland nicht wesentlich, nach meiner Erinnerung 10%, überschreiten und auch nicht über einen bestimmten Gesamtbetrag, der in Etwa dem steuerfreien Mindesteinkommen entspricht.) Der Vorteil der unbeschränkten Steuerpflicht liegt in der Absetzbarkeit diverser Werbungskosten und Sonderausgaben, deren Aufzählung hier den Rahmen sprengen würden. Im Einzelfall hilft hier nur, einen Steuerberater mit den genauen persönlichen Fakten zu versorgen und die Möglichkeiten damit zu prüfen zu lassen.
Finde ich auch! und auf jeden Fall besser als deine zynischen Kommentare! Ihr habt hier in diesem Forum mit Leuten zu tun die sich in Rechtsfragen und Paragraphen nicht auskennen und um Hilfe bitten. Wenn ihr wirklich helfen wollt solltet ihr die Leute nicht so von oben herab behandeln. Wenn die Fragestellung nicht klar ist kann man ja auch selbst nochmal nachfragen.
kann man ja auch selbst nochmal nachfragen.
Hatten wir getan. Lesen hilft.
Das Ergebnis: Du hast immer noch keine zielführende Antwort.
Danke Dir, super Link!