Studentische Hilfskraft und selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht?
Hallo liebe Community,
ich bin Student und arbeite als Autor nebenher freiberuflich. Dabei erziele ich pro Monat durchschnittlich etwa 300€ Gewinn. Nun könnte ich zusätzlich einen Job als studentische Hilfskraft für rund 250€ pro Monat annehmen.
Inwiefern muss ich mich nun selbstständig krankenversichern bzw. Sozialabgaben für die Rentenversicherung bezahlen? Steuern dürften noch keine anfallen, da ich wohl unter der Marke von ~8000€ pro Jahr bleibe.
Es wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
2 Antworten
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Zur Ergänzung: Ich bin derzeit bei der Familienversicherung über meine Eltern mit dabei.
Zwecks KSK stellt sich für mich folgende Frage: Ich glaube, ich kann mich dort nicht versichern (Zitat von deren Webseite):
Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen*, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht. Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich. (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/voraussetzungen/mindestgrenzedesarbeitseinkommens.php)
Heißt das aber, dass ich nur für den HiWi-Job RV zahlen muss und die nebenberufliche Tätigkeit RV-technisch außen vorbleibt?
Wegen Krankenversicherung: Ja, das stimmt - da ich über 365€ mtl. komme werde ich mich folglich krankenversichern müssen (um die 80€ inkl. Pflegeversicherung).
Merci schonmal!
- Anmerkung zum Jahreseinkommen: Ist hier der Gewinn der Beschäftigung nach Abzug der Ausgaben gemeint oder geht es beim "Jahreseinkommen" um die Einnahmen?
Hallo, leider hast Du nicht verraten, wie Du momentan versichert bist.
Für eine beitragsfreie Versicherung über die Eltern wäre das dann zu viel.
Ich würde davon ausgehen, dass insgesamt weniger als 19 Stunden gearbeitet wird und daher keine Soialversicherungspflicht (außer Rente als HiWi) eintritt. Das heißt: studentisch gesetzlich oder privat versichern.
Gruss
Barmer