Meldepflicht ans Finanzamt durch Versicherungsgesellschaft bei Auszahlung einer R-LV
Schönen guten Morgen !
Sachverhalt ist wahrscheinlich einfach, aber für mich einfach zu hoch.
Ich habe 2 Risikolebensversicherungen. Diesen dienten von Beginn an als Absicherung einer Baufinanzierung. Das Haus habe ich jetzt an meinen Vater verkauft. Bei meinem Tod soll er dann das Haus schuldenfrei für sich haben.
Die Gesellschaften wurden über die Änderung des Bezuges im Todesfall auf meinen Vater informiert und die Bestätigung liegt vor.
Nun meine Frage: Meldet die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung der Todesfallsumme ans Finanzamt ?
Wenn NEIN, muss mein Vater bei Gelderhalt eine Meldung ans Finanzamt, z. B. über seine Einkommensteuererklärung machen ?
Danke für eine Information und ein schönes WE
LG
1 Antwort
Das Versicherungsunternehmen muß die Auszahlung einer Lebensversicherung immer melden wenn sie nicht an den Versicherungsnehmer erfolgt:
www.vr-westfalen.de/site/verbundtool_ruv_eb/html/altersvorsorge.pdf
Und steuerlich geht es im Todesfall nicht um Einkommen-, sondern um Erbschaftsteuer.
Zu 2. und 3. muß man wie folgt korrigieren: Zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung ist man auch ohne Aufforderung durch das FA verpflichtet und da ist der gesamte Nachlaß anzugeben. Zu versteuern sind alle Beträge oberhalb des Freibetrags.
Wenn ich die Summe der Aussagen für mich zusammenfasse, ergibt sich folgendes Ergebnis:
Die Versicherungsgesellschaften melden für die Auszahlung der Risikolebensversicherung die Auszahlung an den Begünstigten, sprich meinen Vater dem Finanzamt.
Bekommt mein Vater dann Post vom Finanzamt
Für Auszahlungen über EUR 100.000 wird dann Schenkungssteuer fällig.
Richtig ?
LG