Meldepflicht ans Finanzamt durch Versicherungsgesellschaft bei Auszahlung einer R-LV

1 Antwort

Das Versicherungsunternehmen muß die Auszahlung einer Lebensversicherung immer melden wenn sie nicht an den Versicherungsnehmer erfolgt:

www.vr-westfalen.de/site/verbundtool_ruv_eb/html/altersvorsorge.pdf

Und steuerlich geht es im Todesfall nicht um Einkommen-, sondern um Erbschaftsteuer.


arcorado 
Beitragsersteller
 20.10.2012, 10:39

Wenn ich die Summe der Aussagen für mich zusammenfasse, ergibt sich folgendes Ergebnis:

  1. Die Versicherungsgesellschaften melden für die Auszahlung der Risikolebensversicherung die Auszahlung an den Begünstigten, sprich meinen Vater dem Finanzamt.

  2. Bekommt mein Vater dann Post vom Finanzamt

  3. Für Auszahlungen über EUR 100.000 wird dann Schenkungssteuer fällig.

Richtig ?

LG

Privatier59  20.10.2012, 15:52
@arcorado

Zu 2. und 3. muß man wie folgt korrigieren: Zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung ist man auch ohne Aufforderung durch das FA verpflichtet und da ist der gesamte Nachlaß anzugeben. Zu versteuern sind alle Beträge oberhalb des Freibetrags.