Baum vorm Haus soll gefällt werden - was kann ich als Mieter dagegen tun?

3 Antworten

Bäume dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden, es sei denn, es handelt sich um ein junges Bäumchen, mit geringem Stamm-Umfang.

Soll ein richtiger Baumgefällt werden, muss man sich auf jeden Fall vorher bei der Gemeinde über die Rechtslage erkundigen.

Fällt man einen Baum ohne Genehmigung, riskiert man, bestraft zu werden.

Dein Vermieter wird sich bei der Gemeinde nach örtlichen Baumschutzverordnungen erkundigt haben und eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen beantragt haben.

Diese Genehmigung erhält man z.B. dann, wenn der geschützte Baum krank ist und droht, beim nächsten Sturm umzustürzen. Wenn kranke Bäume beim nächsten Sturm auf das Nachbargrundstück zu fallen droht, kann auch der Nachbar gegebenenfalls verlangen, dass die entsprechenden Bäume gefällt werden.

Einfach mal nachfragen, ob der Baum nicht unter Naturschutz steht. In diesen Fällen kann man ihn nicht einfach "ästethischen Gründen" fällen. Wir hatten ein ähnliches Problem, nur, dass unser Baum über's Haus ragte und bei einem Sturm ins Dach gekracht wäre. Da er bereits morsch war, dachten wir, er könne problemlos gefällt werden. Eine Genehmigung wurde uns jedoch nicht erteilt, da er unter Naturschutz steht.

Dafür braucht es eine Genehmigung. Wenn die erteilt ist, kann der Baum gefällt werden. Du als Mieter kannst nichts weiter tun, der Baum gehört ja nicht zur Mietsache.