Wieviel Freibetrag bzgl. Schenkungssteuer und kann dies irgendwie umgangen werden?

Support

Liebe/r Bambam1,

es wäre hilfreich für die bisherigen Antwortgeber, wenn du in einem Kommentar kurz klarstellen könntest, welcher Sachverhalt nun genau vorliegt.

Anscheinend ist es nach der Bearbeitung deines Fragetextes nun zu einigen Ungereimtheiten gekommen, die eigentlich nur du klären kannst. Es wäre toll, wenn du das machen könntest.

Herzliche Grüße

Kai vom finanzfrage.net-Support

2 Antworten


Nun kam das liebe Finanzamt und will Schenkungssteuern haben.

Woher weißt Du jetzt schon, dass das Finanzamt Schenkungsteuer haben will? Das Finanzamt kommt nach der Information des Erbfalles über das Amtsgericht bzw. den Notar routinemäßig auf die möglichen Erben bzw. Beschenkten zu und fordert zu einer Erbschaftsteuererklärung auf.

Warum liegt der Freibetrag (pro Kind!) bei Euch nur bei € 20.000? Hat Euch der Notar nicht informiert?

Siehe u.a. hier die Freibeträge:

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Seit_dem_1._Januar_2010

Wenn Deine Mutter auf ihren Erbanteil verzichtet, dann schenkt sie Euch nichts, sondern Ihr erbt einfach mehr von Eurem Vater!

Und Ihr erbt dann nicht ihren Erbanteil an der Wohnung, sondern das Vermögen Eures Vaters. Ob da allerdings der jeweilige Kindesfreibetrag von € 400.000 überschritten wird, kann man nach Deinen lückenhaften Erläuterungen nicht abschätzen.


Brigi123  23.05.2017, 12:40

Die Kinder haben ihrer Mutter das Wohnrecht geschenkt.

Angelsiep  23.05.2017, 14:29
@Brigi123

Die Mutter ist doch gestorben.

Es geht um die Schenkung des Mietrechts, oder sollte es Wohnrecht heißen.

Brigi123  23.05.2017, 15:40
@Angelsiep

Vorhin stand da noch, dass der Vater gestorben sei, siehe auch die Antwort von LittleArrow.

Und es geht um ein Wohnungsrecht, Abs. 2..Dann wurde das Wohnungsrecht eben dem Vater geschenkt. 

Ich weiß trotzdem keinen Rat. Es sind ja zwei einzelne Vorgänge, die au h noch zeitlich auseinanderliegen scheinbar. 1. Erbverzicht und 2. Wohnungsrecht eingetragen. Es hätte wohl in einem Vorgang gemacht werden müssen, woraus ersichtlich wird, dass das Wohnungsrecht als Gegenleistung für den Erbverzicht eingetragen wurde bzw. hätte das beim Notar so niedergeschrieben werden müssen.

LittleArrow  23.05.2017, 18:12
@Brigi123

Die Fragestellung bzw. der Sachverhalt wurde nach meiner Antwort verändert bzw. manipuliert.

Brigi123  23.05.2017, 20:17
@LittleArrow

Ja, sag ich doch. Die Frage wurde verändert.

Nur schade, dass keiner eine Antwort hat.

An den support:

Vielleicht sollte auf solche Änderungswünsche der Fragesteller auch einfach nicht reagiert werden, wenn schon Antworten bestehen.

Hier sollten  evtl. wegen “Anonymisierung“ einfach die Geschlechter ausgetauscht  werden.

Aus “meine Mutter' wurde “meine Vater“ und aus “meine Schwester“ wurde “meine Bruder“. Na ja ...