Wieviel Freibetrag bzgl. Schenkungssteuer und kann dies irgendwie umgangen werden?
Nach dem Tod meiner Mutter hat meine Vater auf sein Erbe verzichtet. Somit haben meine Bruder und ich alleine geerbt. Wir haben nun unserem Vater ein lebenslanges Mietrecht eingeräumt. Mit dem Satz
Der Eigentümer ist verpflichtet, die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume auf eigene Kosten in gut bewohnbarem und beheizbarem Zustand zu halten.
Nun kam das liebe Finanzamt und will Schenkungssteuern haben. Der Freibetrag liegt bei 20000 €
Frage 1: Gelten die 20000 € Freibetrag pro Kind oder nur einmalig?
Frage 2: unser Vater hat nicht soviel Geld und hatte damit auch nicht gerechnet. Kann man dieses umgehen durch Rücknahme der Schenkung bzw. dass er Miete zahlt?
Liebe/r Bambam1,
es wäre hilfreich für die bisherigen Antwortgeber, wenn du in einem Kommentar kurz klarstellen könntest, welcher Sachverhalt nun genau vorliegt.
Anscheinend ist es nach der Bearbeitung deines Fragetextes nun zu einigen Ungereimtheiten gekommen, die eigentlich nur du klären kannst. Es wäre toll, wenn du das machen könntest.
Herzliche Grüße
Kai vom finanzfrage.net-Support
2 Antworten
Nun kam das liebe Finanzamt und will Schenkungssteuern haben.
Woher weißt Du jetzt schon, dass das Finanzamt Schenkungsteuer haben will? Das Finanzamt kommt nach der Information des Erbfalles über das Amtsgericht bzw. den Notar routinemäßig auf die möglichen Erben bzw. Beschenkten zu und fordert zu einer Erbschaftsteuererklärung auf.
Warum liegt der Freibetrag (pro Kind!) bei Euch nur bei € 20.000? Hat Euch der Notar nicht informiert?
Siehe u.a. hier die Freibeträge:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Seit_dem_1._Januar_2010
Wenn Deine Mutter auf ihren Erbanteil verzichtet, dann schenkt sie Euch nichts, sondern Ihr erbt einfach mehr von Eurem Vater!
Und Ihr erbt dann nicht ihren Erbanteil an der Wohnung, sondern das Vermögen Eures Vaters. Ob da allerdings der jeweilige Kindesfreibetrag von € 400.000 überschritten wird, kann man nach Deinen lückenhaften Erläuterungen nicht abschätzen.
Vorhin stand da noch, dass der Vater gestorben sei, siehe auch die Antwort von LittleArrow.
Und es geht um ein Wohnungsrecht, Abs. 2..Dann wurde das Wohnungsrecht eben dem Vater geschenkt.
Ich weiß trotzdem keinen Rat. Es sind ja zwei einzelne Vorgänge, die au h noch zeitlich auseinanderliegen scheinbar. 1. Erbverzicht und 2. Wohnungsrecht eingetragen. Es hätte wohl in einem Vorgang gemacht werden müssen, woraus ersichtlich wird, dass das Wohnungsrecht als Gegenleistung für den Erbverzicht eingetragen wurde bzw. hätte das beim Notar so niedergeschrieben werden müssen.
Die Fragestellung bzw. der Sachverhalt wurde nach meiner Antwort verändert bzw. manipuliert.
An den support:
Vielleicht sollte auf solche Änderungswünsche der Fragesteller auch einfach nicht reagiert werden, wenn schon Antworten bestehen.
Hier sollten evtl. wegen “Anonymisierung“ einfach die Geschlechter ausgetauscht werden.
Aus “meine Mutter' wurde “meine Vater“ und aus “meine Schwester“ wurde “meine Bruder“. Na ja ...
Die Kinder haben ihrer Mutter das Wohnrecht geschenkt.