Parkettboden ziemlich beschädigt- was muß man ersetzen, ganzen Boden, oder nur Zeitwert?
Ein Parkettboden ist nach 15 Jahren Mietzeit natürlich nicht mehr ganz so schön wie bei Einzug. Einige Male wurde er schon geschliffen, ein weiteres Mal würde der Boden nicht vertragen. Der Vermieter möchte also einen neuen Boden legen- er berechnet hierfür 750 Euro. Ich würde gern wissen, ob man den ganzen Boden zahlen muß oder ob hier nicht ein Zeitwert nur angesetzt werden dürfte, zumal der Boden bei Einzug nicht neu war.
3 Antworten
Dein Text läßt offen, ob er vor oder während Deiner Zeit mehrfach abgeschliffen wurde.
Natürlich ist vom Vermieter nur der Zeitwert anzusetzen, wenn das Parkett vom Mieter beschädigt wurde. Fraglich ist also die Länge der normalen Nutzungsdauer. Für die blosse Versiegelung legt man im Mittel 15 Jahre zugrunde.
Normale Gebrauchsspuren gehören zu bestimmungsgemäßen Nutzung und sind mit der Miete abgegolten.
Hier findest Du ein Urteil, wie es zu Deinem Fall passen könnte (aber nicht unbedingt muss und andere Amtsgerichte entscheiden bisweilen anders!):
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/Q058.htm
Parkett schleifen und versiegeln zählt nicht zu den Schönheitsreparaturen. Eine Klausel welche den Mieter verpflichtet Parkettboden regelmäßig zu schleifen und zu versiegeln ist unwirksam.
Vermietet ein Mieter Wohnungen mit Fußböden, so ist er auch verpflichtet diese zu erneuern, wenn sie verschlissen sind
Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Fußböden beschädigt hat, also der Verschleiß nicht durch ordnungsgemäßen Gebrauch entstanden ist.
Vermietet ein Mieter Wohnungen mit Fußböden ...
ähm, nur mal so nebenbei ... macht sich ein Vermieter strafbar, wenn er Wohnungen im Obergeschoß ohne Fußböden vermietet? ...;-)
Beschädigt meint nun nicht abgenutzt.
Klartext: Normale Gebrauchsspuren fallen dem Vermieter zu, tiefe Rillen, Kratzer, Spuren von Pfennigabsätzen usw. sind als Schaden vom Mieter zu tragen.
Kann der Boden nicht mehr abgeschliffen und versiegelt werden, zahlt der diese Mängelbeseitigung nach Kostenvoranschlag oder einen anteilige Kostenbeteiligung vorfällig erforderlicher Neuverlegung trotzdem - mit 750 EUR wäre er IMHO sehr gut bedient und sollte es auf Herausklagen einer einbehaltenen Kaution nicht ankommen lassen :-)
G imager761
Hier noch ein Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kostenbeteiligung-Parkettschaden---f20430.html