Wir mussten Vermieter Mieterhöhung in bar zahlen.
8 j. mussten wir 150 Euro Mieterhöhung und 250 Euro f. ein Wochenendhaus, bar an unseren Vermieter bezahlen. Er wollte uns keine Quittung ausstellen. Haben wir uns strafbar gemacht,falls er diese Einnahmen steuerlich nicht geltent gemacht hat ? Eine Nachbarin will ihn beim Finanzamt melden und wir sollen als Zeugen aussagen.
3 Antworten
Strafbar gemacht nicht, nur habt Ihr Euch in die Verlegenheit gebracht, die Zahlunen nicht nachweisen zu können. Und der Nachbarin sei zu wünschen, dass bei ihr steuerlich alles im Reinen ist. Man stelle sich vor, die Petztante würde schwarz putzen gehen. Dann könnte das aber eine Doppelvorstellung werden.
Nein,so dumm ist die nicht. Sie ist nur sehr aufgebracht.,weil unser Verm. versucht ein älteres Ehep. abzuzocken. Sie haben gekündigt ( gehen ins Altenheim ) . Bei der Schlüsselübergabe,sagte er,ist alles ok. Jetzt bekamen sie eine Rechnung für die komplette Renovierung der Wohnung. Die Leute sind 80 J. alt.!! Sie sind mit unserer Nachb. befreundet. Diese Geschichte hat uns alle sehr verärgert.
Strafbar ist das nicht, aber wenn Du gegenüber einer Behörde Angaben zu Deiner Miete machen mußt, weil Du Beihilfen beantragst, dann hast Du ein Problem die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Wenn Deine Nachbarin den Vermieter denunzieren will, dann halte Dich da raus, es sei denn, Du willst in Zukunft Proleme mit Deinem Vermieter bekommen.
weil Du Beihilfen beantragst
Gibt es die jetzt auch für ein Wochenendhaus?
ich erkenne nicht, dass ihr euch strafbar gemacht habt. Nur habt ihr nun auch keinen Beweis der Zahlung.
Wenn nun die Nachbarin diesen Vermieter anzeigt (der hoffentlich nicht mehr euer Vermieter ist), dann habt ihr keinen Nachweis. Und damit steht wohl Aussage gegen Aussage. Und wenn es noch euer Vermieter ist, dann wird das Klima mit dem sicher nicht besser.
Es hat alles meist 2 Seiten.