Wasserschaden in Ferienwohnung. Gebäudeversicherung zahlt keinen Mietausfall.
Wir sind Vermieter dreier, in einem Gebäude befindlicher, Ferienwohnungen. Die Vermietung läuft nach Rücksprache mit dem Finanzamt, seit Jahren, steuerlich als Privatvermietung. Es ist also keine Gewerbesteuernummer vorhanden. Nun hatten wir in der im UG befindlichen Wohnung einen durch Starkregen verursachten Wasserschaden.
Unsere Gebäudeversicherung hat den Schaden anerkannt, weigert sich aber den belegbaren Mietausfall von knapp 3000,-€ zu erstatten. Erstattet wird lediglich die ortsübliche Miete, was angeblich aus den internen Bedingungen hervorgeht.
Bei Vertragsabschluss war bekannt, dass es sich um Ferienwohnungen handelt. In dem uns vorliegenden Versicherungsschein sind eindeutig mitversichert:
- Mietausfall, bzw. Mietwert bis zu 12 Monaten.
Einschränkungen sind nicht erkennbar.
Kann ich den tatsächlichen Mietausfall geltend machen ? Windet sich die Versicherung aufgrund der Höhe des Mietausfalles aus dem Vertrag ?
1 Antwort
Da hilft nur ein Blick in die Bedingungen.
Wenn der Ausfall belegbar ist (d.h. Vermietungen mussten storniert werden), sehe ich gute Chancen.
Einschränkung auf ortsübliche Miete müßte in den Bedingungen stehen, sonst kann sich die Versicherung nicht darauf berufen.
Ist irgendwo im Antrag/Vertrag dokumentiert, dass es sich um Ferienwohnungen handelt ?