Zugang des Telekom-Technikers zum Verteilerkasten im Keller?
Hallo, muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn bei einem Anbieterwechsel der Telekom-Techniker meinen Anschluss freischaltet ? Es wurde nichts verändert, der Techniker hat nur zwei bereits vorhandene Drähte am richtigen Ausgang befestigt.
Der Vermieter kam vorbei und drohte, den Techniker rauszuschmeißen, da ich nicht um Erlaubnis gefragt hätte und der Keller sein "Hoheitsraum" wäre.
Ich stand dabei und habe den Techniker nicht alleine im Keller gelassen.
Dem Vermieter habe ich gesagt, es ginge ihn nichts an, wenn ich den Anbieter wechseln würde und er für freien Zugang zu den Leitungen sorgen müsse.
Wie ist die Lage ?
3 Antworten
Die Rechte des Vermieters wurden nicht beeinträchtigt. Du hast die "fremde Person" beaufsichtigt. Alles nach Recht uns Gesetz. Der Keller ist ja frei zugänglich. Übrigens die BRD hat ein Hoheitsgebiet, Dein Vermieter nicht.
Es ist nicht Dein Haus und nicht Dein Verteilerkasten. Dabei ist egal, ob der Techniker mit 2 oder 200 Drähten zu tun hat. Daher hättest Du den Vermieter über die notwendigen Arbeiten informieren müssen, schließlich sind von dem Kasten auch andere Mieter betroffen. Eine Zustimmung ist hingegen nicht erforderlich, aber Eigenmacht ist nicht der richtige Weg.
Sicherlich haben hier der Vermieter und Mieter verbal überreagiert, aber vermutlich gab es schon eine Vorgeschichte.
Es ist auch nicht bekannt, welche Details zum Telefon Dein Mietvertrag enthält. Von daher würde ich dazu raten, den Ball flach zu halten und in der Zwischenzeit diesen Link - mit aller Vorsicht - zu lesen:
Du hast korrekt gehandelt, indem Du den Techniker nicht allein gelassen hast und wenn Du in diesem Haus wohnst, hast Du auch das Recht, Handwerker in alle Räume zu führen, die auch für Dich frei zugänglich sind.
Nein warum sollte man dies tun für Räume die unverschlossen sind? Das muss man nur, wenn man in eine fremde Wohnung muss. Telekom-Techniker dürfen entstören.
Nein warum sollte man dies tun für Räume die unverschlossen sind?
@hildefeuer: mit dieser Argumentation kann man auch einen solchen Raum für eigene Zwecke nutzen, gell? Jetzt fehlt nur noch, dass die in diesen Räumen enthaltenen Dinge allgemein verfügbar sind.
Danke für Deine Einschätzung. Man ist also nicht verpflichtet, vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen ?