Wie geht man bei unverschuldeten Schäden an der Badewanne in der Mietwohnung vor?

6 Antworten

Wenn bei der Versicherung nichts zu holen ist (s. Primus), besteht noch die Möglichkeit den Hersteller der Echtglas-Wannenfaltwand bzw. den Handwerker, der die eingebaut hat, ins Boot zu holen. Eine solche Glaswand sollte weder durch heißes/kaltes Wasser noch durch mittelschwere Stöße zum Zerspringen zu bringen sein. Schon gar nicht sollten dabei größere Scherben entstehen.

Du solltest mal einen Blick in die Vertragsbedingungen Deiner Haftpflichtversicherung werfen, denn normalerweise sind Schäden an  gemieteten Dingen nicht versichert.

Allerdings gibt es Verträge, in denen so etwas eingeschlossen ist. 

Vielleicht gehörst Du ja zu den glücklichen Versicherungsnehmern, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben. Wenn nicht, musst Du leider für die anfallenden  Kosten aufkommen.

Einige Punkte Deiner Darstellung rufen mein Stirnrunzeln hervor.

Die Echtglas-Wannenfaltwand ...  während mein Mann duschte ohne Fremdeinwirkung zerborsten. Durch die große Menge Glassplitter, die in die Badewanne gefallen ist, weist die Badewanne nun einige Macken auf ...

Kein Sicherheitsglas? Weder Zweischeiben- noch Krümelglas? Darf Einscheibenglas überhaupt im Badbereich verbaut werden? Welche Verletzungen mag erst Dein Mann erlitten haben, wenn schon die Wanne beschädigt wurde?

Müssen wir die Schäden beheben lassen?

Nein, das könnt Ihr auch selber tun. Wenn es sich um eine übliche Wannenemaillenfarbe handelt, dann gibt es dafür passende Reparaturpaste, die man lt. Gebrauchsanleitung einfach selber aufbringen kann.

Ob nun die zusätzliche Wannenbeschädigung gegenüber den Vorschäden gravierend ist, kann man nur anhand des Übergabeprotokolls von Eurem Einzug sagen. Wurde damals die Wanne im Protokoll nicht erwähnt (also mängelfrei), dann sind auch die Vorschäden Euch zuzurechnen.

Hinzukommt, dass die Badewanne, auch schon vor dem Unfall, bei Benutzung, aber auch "spontan" knarrzt. Daher gehe ich davon aus, dass evtl. weitere Schäden vorliegen oder die Badewanne einfach unsachgemäß montiert wurde.

Diesbezüglich würde ich Dir empfehlen, in Deinen Mietvertrag zu schauen, was dort über die Mitteilungspflicht bei Feststellen eines Schadens an der Mietsache steht und was bei Versäumnis der Mitteilungspflicht vorgesehen ist. Ich kann nicht absehen, ob dieses Geräusch auf einen Montagefehler oder eine Materialermüdung zurückzuführen ist und dadurch für Euch eine Unfallgefahr entstehen könnte.

Unsere Befürchtung ist natürlich, dass wir die Badewanne komplett ersetzen müssen und evtl. keine Versicherung zuständig ist.

Zunächst ist der Mieter zuständig für Schäden, die er anrichtet. Ob er für diese Fälle einen Haftpflichtversicherungsschutz mit der Erweiterung Mieterhaftpflicht hat, kann ich nicht sagen. Was allerdings Eure Übernahme der Schadensbeseitigungskosten (spätestens beim Auszug) angeht, hängt von weiteren Aspekten wie dem Badewannenalter ab. Siehe hierzu Tröstliches unter:

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Badewanne.htm

So, nun kannst Du weiter überlegen, wie Ihr vorgehen wollt bzw. müßt.

Unsere Befürchtung ist natürlich, dass wir die Badewanne komplett ersetzen müssen

Das befürchte ich auch. Wer einen Schaden herbeiführt, ist dem Geschädigten zum Ersatz derart verpflichtet, dass er ihn so stellen muss, wie er vor dem Schadensereignis war.

Zwar muss sich der VM hierbei alt gegen neu anrechnen lassen, also die Differenz des Zeitwerts zum Neuwert einer Wanne selbst tragen, aber einen Reparaturversuch á la LittleArrow in "Streuselkuchenoptik" weder hinehmen noch seinen Nachmietern zumuten :-O

und evtl. keine Versicherung zuständig ist.

Möglich, denn einen Stadard-Privathaftplichtversicherung schliesst Schäden an gemieteten Gegenständen aus. Ob eurer Vertrag hier anderes vorsieht, müsst ihr schon selbst nachlesen.

G imager761

Hallo

Ich würde in jedem Fall den Vermieter informieren. Damit geht man jedem Streit aus dem Weg geht. Ich denke auch deine Haftpflicht würde das übernehmen berrede das doch schon vorab mit deiner Versicherung

LG


Primus  15.07.2015, 13:57

Warum denkst Du das? Kennst Du Lauras Versicherungsvertrag?