Wie geht man bei unverschuldeten Schäden an der Badewanne in der Mietwohnung vor?
Folgendes ist uns passiert: Die Echtglas-Wannenfaltwand, die wir mit Zustimmung unseres Vermieters angebracht haben, ist am Wochenende während mein Mann duschte ohne Fremdeinwirkung zerborsten.
Durch die große Menge Glassplitter, die in die Badewanne gefallen ist, weist die Badewanne nun einige Macken auf: Die Emaille ist an ca. 4 Stellen abgeplatzt. Die Löcher sind "nur" 3-5 Millimeter groß, dafür aber auch ca. 2 mm tief.
Nun die Frage: Müssen wir die Schäden beheben lassen? Zahlt in diesem Fall die Haftpflichtversicherung?Ich kenne mich handwerklich nicht so gut aus, als dass ich beurteilen könnte, ob diese Schäden, größere Schäden zur Folge haben könnten.
Hinzukommt, dass die Badewanne, auch schon vor dem Unfall, bei Benutzung, aber auch "spontan" knarrzt. Daher gehe ich davon aus, dass evtl. weitere Schäden vorliegen oder die Badewanne einfach unsachgemäß montiert wurde.
Wie sollten wir hier vorgehen? Unsere Befürchtung ist natürlich, dass wir die Badewanne komplett ersetzen müssen und evtl. keine Versicherung zuständig ist.
Hat jemand einen Rat für uns?
vielen lieben Dank für die Hilfe
L.K.
6 Antworten
Wenn bei der Versicherung nichts zu holen ist (s. Primus), besteht noch die Möglichkeit den Hersteller der Echtglas-Wannenfaltwand bzw. den Handwerker, der die eingebaut hat, ins Boot zu holen. Eine solche Glaswand sollte weder durch heißes/kaltes Wasser noch durch mittelschwere Stöße zum Zerspringen zu bringen sein. Schon gar nicht sollten dabei größere Scherben entstehen.
Du solltest mal einen Blick in die Vertragsbedingungen Deiner Haftpflichtversicherung werfen, denn normalerweise sind Schäden an gemieteten Dingen nicht versichert.
Allerdings gibt es Verträge, in denen so etwas eingeschlossen ist.
Vielleicht gehörst Du ja zu den glücklichen Versicherungsnehmern, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben. Wenn nicht, musst Du leider für die anfallenden Kosten aufkommen.
Einige Punkte Deiner Darstellung rufen mein Stirnrunzeln hervor.
Die Echtglas-Wannenfaltwand ... während mein Mann duschte ohne Fremdeinwirkung zerborsten. Durch die große Menge Glassplitter, die in die Badewanne gefallen ist, weist die Badewanne nun einige Macken auf ...
Kein Sicherheitsglas? Weder Zweischeiben- noch Krümelglas? Darf Einscheibenglas überhaupt im Badbereich verbaut werden? Welche Verletzungen mag erst Dein Mann erlitten haben, wenn schon die Wanne beschädigt wurde?
Müssen wir die Schäden beheben lassen?
Nein, das könnt Ihr auch selber tun. Wenn es sich um eine übliche Wannenemaillenfarbe handelt, dann gibt es dafür passende Reparaturpaste, die man lt. Gebrauchsanleitung einfach selber aufbringen kann.
Ob nun die zusätzliche Wannenbeschädigung gegenüber den Vorschäden gravierend ist, kann man nur anhand des Übergabeprotokolls von Eurem Einzug sagen. Wurde damals die Wanne im Protokoll nicht erwähnt (also mängelfrei), dann sind auch die Vorschäden Euch zuzurechnen.
Hinzukommt, dass die Badewanne, auch schon vor dem Unfall, bei Benutzung, aber auch "spontan" knarrzt. Daher gehe ich davon aus, dass evtl. weitere Schäden vorliegen oder die Badewanne einfach unsachgemäß montiert wurde.
Diesbezüglich würde ich Dir empfehlen, in Deinen Mietvertrag zu schauen, was dort über die Mitteilungspflicht bei Feststellen eines Schadens an der Mietsache steht und was bei Versäumnis der Mitteilungspflicht vorgesehen ist. Ich kann nicht absehen, ob dieses Geräusch auf einen Montagefehler oder eine Materialermüdung zurückzuführen ist und dadurch für Euch eine Unfallgefahr entstehen könnte.
Unsere Befürchtung ist natürlich, dass wir die Badewanne komplett ersetzen müssen und evtl. keine Versicherung zuständig ist.
Zunächst ist der Mieter zuständig für Schäden, die er anrichtet. Ob er für diese Fälle einen Haftpflichtversicherungsschutz mit der Erweiterung Mieterhaftpflicht hat, kann ich nicht sagen. Was allerdings Eure Übernahme der Schadensbeseitigungskosten (spätestens beim Auszug) angeht, hängt von weiteren Aspekten wie dem Badewannenalter ab. Siehe hierzu Tröstliches unter:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Badewanne.htm
So, nun kannst Du weiter überlegen, wie Ihr vorgehen wollt bzw. müßt.
Unsere Befürchtung ist natürlich, dass wir die Badewanne komplett ersetzen müssen
Das befürchte ich auch. Wer einen Schaden herbeiführt, ist dem Geschädigten zum Ersatz derart verpflichtet, dass er ihn so stellen muss, wie er vor dem Schadensereignis war.
Zwar muss sich der VM hierbei alt gegen neu anrechnen lassen, also die Differenz des Zeitwerts zum Neuwert einer Wanne selbst tragen, aber einen Reparaturversuch á la LittleArrow in "Streuselkuchenoptik" weder hinehmen noch seinen Nachmietern zumuten :-O
und evtl. keine Versicherung zuständig ist.
Möglich, denn einen Stadard-Privathaftplichtversicherung schliesst Schäden an gemieteten Gegenständen aus. Ob eurer Vertrag hier anderes vorsieht, müsst ihr schon selbst nachlesen.
G imager761
Hallo
Ich würde in jedem Fall den Vermieter informieren. Damit geht man jedem Streit aus dem Weg geht. Ich denke auch deine Haftpflicht würde das übernehmen berrede das doch schon vorab mit deiner Versicherung
LG