Glühbirne im Hausflur auswechseln Mieter oder Vermieter?
Hallo, in unserem Hausflur ist eine Glühbirne defekt (denken wir zumindest das es daran liegt) Nun haben wir unseren Vermieter dauf hingewiesen mit der bitte diese auszuwechseln. Seine Antwort darauf war: Ich bin dafür eigentlich nicht zuständig das muss Hausintern geklärt werden wer die Birne wechselt!
Wer ist nun dafür zuständig? Wir Mieter oder der Vermieter? Danke für die Antworten :-)
5 Antworten
Der Vermieter ist dafür verantwortlich und wenn er nach mehrmaliger Aufforderung das defekte Leuchtmittel nicht ersetzt läuft er auch noch Gefahr, dass er zur Verantwortung gezogen wird, wenn beispielsweise durch unzureichende Ausleuchtung eine Person stürzt und zu Schaden kommt.
Der Vermieter kann, wenn er darauf selbst keine Lust hat, einen Hausmeister einstellen, der sich darum kümmert. Die Kosten des Hausmeisters sind (in der Regel) wie die Stromkosten umlegbar.
Rein rechtlich sind dagegen die Kosten der Birne(n) nicht umlegbare Reparaturkosten. Würde ein Elektriker beauftragt, wäre auch der nicht umlegbar (nur ist das aus Sicht des Vermieters nicht sinnvoll).
Wenn es keinen Hausmeister gibt und sich kein Mieter darum kümmert, kommt deshalb ein Glühbirnendepot mit Leiter beim Sicherungskasten in Frage. Den Austausch macht dann einer der Mieter, der es sich zutraut.
Alternativ seid ihr auf den Goodwill des Vermieters angewiesen. Er kann die Birne(n) austauschen. Er kann aber auch eine Hausmeisterei damit beauftragen, sich darum zu kümmern.
Empfehlung: wenn es keinen Hausmeister gibt und derjenige, der bisher die Birnen ausgetauscht hat, umgezogen oder verstorben ist, lass dir vom Vermieter zeigen, wie man die austauscht und mach es in Zukunft einfach.
Dies ist keine Frage von Schönheitsreparaturen oder Kleinreparaturen, da die Birne im Hausflur ist. Der Vermieter ist für den Austausch verantwortlich und zuständig.
Wenn das Problem hausintern "geregelt" werden kann, dann ist das ein freundliches (und zweckmäßiges) Entgegenkommen eines Mitglieds der Hausgemeinschaft. Über die Kosten des Leuchtmittels wird man sich sicherlich auch noch einig (spätestens wenn die nächsten Nebenkostenabrechnung um die Leuchtmittelkosten gekürzt wird).
eine Glühbirne ............ nicht dein ernst, oder ?
Was steht denn dazu(Kleinstreparaturen) im Mietvertrag ?
Ich wohne seit 40 Jahren im selben Haus zur Miete. Die zwei/drei Glühbirnen im Hausflur, haben wir aus eigenen Bestand gewechselt. Liegt es nicht an der defekten Glühbirne, erst dann hätte ich den Vermieter kontaktiert.
ach so..... dies ist dann auch schon eher nachvollziehbar ! Eine Deckenakrokatik kann man von den Senioren selbst, wohl schlecht erwarten !
Habt ihr denn nie ( jüngeren) Besuch aus der Familie ? Dann kommt eben erst der Kaffee auf den Tisch, wenn die Glühbirne wieder brennt !
Letztlich.....der Vermieter sagte doch nur " eigentlich ist er nicht zuständig " , das heißt nicht, dass er es generell ablehnt. Fragt ihn einfach nochmals und legt alle zusammen, spendiert ihm ein Feierabendbier.
Masha1966, es kommt ja nicht auf "ältere und Frauen" an, sondern auf eine Person, die die Birne wechselt. Darf auch eine jüngere Frau sein;-)
eindeutig ist der Vermieter dafür zuständig.
Einfach kurz informieren damit er Bescheid weiß.
LG
Es geht ja darum das überwiegend ältere und Frauen hier wohnen (älteste wird 90) und keiner weiß wie man den Lampenschirm abmacht ;-)
mit geht´s nicht um die Birne, die geb ich ihm wenn dann auch gerne :-D