Was kann ich machen wenn der Vermieter uns betrügt? Er leitet Brunnenwasser durch unsere Wasseruhr und rechent Trinkwasser von der Stadtwerke ab?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstatte Anzeige bei Eurem Wasserversorger. Dazu solltest ihm nur den Sachverhalt schildern, das Verbindungsrohr im Keller als Fotobeweis beilegen und eine Wasserprobe übergeben.
Da das Zugeführte Wasser keine Trinkwasserqualität hat ist es nicht zulässig eine Rohrverbindung zwischen beiden Wasserquellen herzustellen.

Der Wasserversorger wird unverzüglich handeln und das Treiben des Vermieters unterbinden.
Zudem kannst Du auch noch gegen den Vermieter wegen Falschabrechnung und  arglistiger Täuschung Klage erheben und ihm die Kosten für gekauftes Trinkwasser in Rechnung stellen.

Wie ist das zu verstehen, habt Ihr als Mietpartei eine eigene Wasseruhr?

Wenn ja - zeigt ihn an.

Wenn nein - zahlt der Vermieter auch das Brunnenwasser an die Stadtwerke.


Katychen 
Beitragsersteller
 25.10.2017, 18:34

Nein wir haben einen Zwischenzähler ,er zählt nur seinen Wasserverbrauch und steckt sich unsere Zahlungen in die eigene Tasche ! Danke für deine Antwort 

Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.

Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.

Wie hast Du bei Deinem Handicap denn den Anschluss mit dem Brunnenwasserrohr festgestellt?

Bei der Abrechnung muss Dir der Vermieter auf Dein Verlangen die Wasserkosten der Stadtwerke per deren Rechnung nachweisen und auch, wie er diesen Verbrauch auf die beiden Wohnungen aufteilt. Dabei die Zählernummern- und -stände kontrollieren. Beide Wohnungen müssen also einen eigenen Zwischenzähler haben, die beide nach dem Stadtwerkezähler liegen. Fehlt diese Aufteilungsmöglichkeit, dann kann er nicht nur Deinen Zwischenzählerwert zugrundelegen. Wenn Du beide Zwischenzählermengen addierst, dann wirst Du gegenüber dem Hauszähler eine Unstimmigkeit feststellen, die der Vermieter nicht erklären kann. Solange er die Wassermengen für sich und Dich nicht plausibel nachweisen kann, musst Du diese Kosten auch nicht bezahlen.

Nutze hierfür unbedingt fachliche, juristische Hilfe!

Deine Betrugsanzeige führt (nur) zu strafrechtlichen Ermittlungen, die Dir bei Deinem gesundheitlichen, zivilrechtlichen Problem nicht weiterhelfen!

Die nachgewiesen fehlende Trinkwasserqualität ist jedoch ein Mietmangel, der zu einer bis zu 50 %igen Mietminderung führen kann. Die Berechnung der Mietminderung orientiert sich immer an der Bruttowarmmiete, liegt also erheblich über den bloßen Wasserkosten. Allerdings muss der Mangel, die Mängelbeseitigungsforderung und die drohende Mietminderungsforderung dem Vermieter zuvor fristgerecht angezeigt werden.

Quelle für die 50 %: https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/mietminderungslexikon-47-trinkwasser_idesk_PI9865_HI2728252.html

Andere Überlegungen:

https://www.juraforum.de/forum/t/kein-trinkwasser.440144/

Da sucht man sich jemanden, der die hiesige Sprache beherrscht und lässt diesen eine Strafanzeige an die zuständige Staatsanwalt schreiben. 


Katychen 
Beitragsersteller
 26.10.2017, 15:25

Leichter gesagt als getan ,der gute man ist Kollerisch veranlagt 1,90 gross 130 Kilo schwer , ich 1,65cm und 55 Kilo, ich habe Angst vor ihm .

Impact  26.10.2017, 19:08
@Katychen

Auch wenn der Typ cholerisch und gross ist - er kann Dich ja nicht an einem Schreiben hindern. 

Wenn Du das nicht willst, kannst Du nur ausziehen und er macht mit dem nächsten Mieter so weiter. 

Entscheide Dich.

Katychen 
Beitragsersteller
 27.10.2017, 14:36
@Impact

Okay ,du hast recht ! Entschuldigung für Rechtschreibfehler ! 🤔