Muss ich Strom bezahlen obwohl ich nicht mehr in der Wohnung wohne?
Vor einigen Monaten bin ich aus meiner WG ausgezogen. Ich habe fristgerecht bei unserem Drittanbieter gekündigt und meinen Noch-Mitbewohnern mehrfach mitgeteilt dass sich jemand bei den Stadtwerken anmelden muss. Das haben sie nicht getan. Ich bekam einen Vertrag von den Stadtwerken zugeschickt dem ich sofort telefonisch widersprochen habe mit der Begründung dass ich eben nicht mehr bei der Adresse wohne. Ich habe auch nie irgendwas unterschreiben. Auf mein Angebot die Daten meiner Mitbewohner zu nennen sind sie nicht eingegangen. Die müssen schon da selbst anrufen hieß es. Aber mir wurde versichert das mein Vertrag storniert wird. Da sich meine lieben Ex-Mitbewohner seit Monaten weigern sich anzumelden habe ich jetzt Post bekommen dass ich für die letzten Monate nachbezahlen soll. Außerdem wollen sie den Stron abstellen. Das fände ich jetzt nicht weiter schlimm, allerdings soll ich die Kosten dafür tragen. Ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen soll. Wieso muss ich Strom bezahlen wenn ich da nicht mehr wohne?!
6 Antworten
Du musst weder den Strom der letzten Monate bezahlen noch für das abstellen /sperren des Stromanschlusses durch die Stadtwerke aufkommen. Nach der Kündigung des Drittanbieters fällt die Stromversorgung zunächst an den örtlichen Grundversorger (Stadtwerke). Den Widerspruch des Vertrages der Stadtwerke hätte ich aber auf jeden Fall schriftlich erledigt, wegen der Nachweispflicht. In dem Schreiben hättest Du gleichzeitig auf die weiteren Nutzer des Anschlusses (die Mitbewohner) hinweisen müssen.
Du hattest einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen als dem Grundversorger (Stadtwerke) und hast diesen gekündigt. Diese Kündigung wurde Dir bestätigt.
Damit fällt mangels Anmeldung bei einem neuen Stromanbieter die Vorsorgung zurück an den Grundversorger, d.h. in Deinem Fall wohl die Stadtwerke. Dazu hätte ein Grundversorgungsvertrag geschlossen werden müssen, dem Du jedoch widersprochen bzw. den Du nicht unterschrieben hast (Du wohnst dort ja auch nicht mehr).
Allerdings wurde weiterhin Strom entnommen, so daß nach § 2 Abs. 2 StromGVV der Grundversorgungsvertrag zustandekam. Nur eben nicht mit Dir. Die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über den Anschluss hatten nämlich die übrigen Mieter, die in der WG verblieben. Im schlimmsten Fall wäre dies der Vermieter als Anschlussinhaber. Gegen diese richtet sich der Anspruch des Grundversorgers.
Der Grundversorger hat Deine Adressdaten und wendet sich daher an Dich.
Daher:
Kündigungsbestätigungen, Vertragsthemen und andere kommerziell relevante Dinge solltest Du nicht telefonisch erledigen, sondern immer schriftlich bzw. es wird Dir kurz nach einem Telefonat schriftlich die Auswirkung bestätigt.
Du kannst nun einen netten Brief aufsetzen und mitteilen, wie die Sachlage ist:
- Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Deinem Stromanbieter (schriftlich bestätigt)
- Auszug aus der Wohnung zum xx.xx.2015 und Abmeldung von der bisherigen Adresse (Ummeldung schriftlich bestätigt)
- Es verbleiben unter der bekannten Adresse als Mieter folgende Personen als einzige Anschlussnutzer: A, B, ... Der Vermieter ist Anschlussinhaber: V. Diese Personen sind die einzigen, die tatsächlich bzw. rechtlich über den Anschluss verfügen.
- Die Stromentnahme nach Deiner Kündigung erfolgte ausschliesslich durch die verbleibenden Mieter. Damit wurde zwischen den Mietern und dem Grundversorger konkludent ein Vertrag geschlossen, jedoch in Verletzung von §2 StromGVV nicht beim Grundversorger angemeldet.
- Ansprüche sind daher gegen die verbleibenden Mieter zu richten.
Du hast alles richtig gemacht und nun müssen die Stadtwerke ihre Verträge sortieren.
Ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen soll.
Nicht telefonieren, sondern zugangssicher per Einwurfeinschreiben Widerspruch bei den Stadtwerken einlegen :-)
Seinem Widerspruch fügt man die bestätigte Kündigung des Drittanbieters und seine Abmeldebescheinigung aus der Wohnung bei und verweist auf die demnach tatsächlichen, mit Namen und Anschrift benannten Vertragspartner Mieter bzw. Vermieter als Anschlussinhaber der Verbrauchsststelle (Zählernummer) gem. § 2 II StromGVV.
Und heftet das ausgedruckte Sendungprotokoll des Einschreibens zusammen mit alle weiteren Schreiben der Stadtwerke in dieser Angelegenheit solange kommentarlos ab, bis sie versuchen, ihre unbegründete Forderung per Mahnbescheid beizutreiben :-)
G imager761
Gandalf hat Dir sehr klar die Lage dargestellt. Jedes Wort mehr wäre wohl überflüssig. Machs so und alles wird gut. Und denk in Zukunft dran: Telefon im Geschäftsverkehr ist immer ohne Nachweis was vereinbart wurde mit wem und wann?
Vielen, vielen Dank für eure Antworten. Das hat mir sehr weitergeholfen. Dann werde ich mal direkt einen Brief an die Stadtwerke schreiben.
Hallo Sandra28,
wenn Du Dich für hilfreiche Antworten extra bedanken möchtest, so achte bitte darauf, dass Du das in Zukunft über das Kommentarfeld zu der betreffenden Antwort tust. So kann der Bezug auch später nicht mehr verloren gehen, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support