Ich möchte die Zustimmung zur Mieterhöhung des Vermieter versagen. Hierbei muss das EK angegeben werden. Ist Kindergeld, Wohngeld, BAföG & Elterngeld Einkommen?

1 Antwort

Seit wann sind Mieterhöhungen vom Einkommen des Mieters abhängig?

Wenn es, wieso auch immer, auf das Einkommen ankommt, dann müssen natürlich sämtliche Zuflüsse angegeben werden.



Snooopy155  27.07.2017, 15:29

Möglicherweise hat der Fragesteller eine Sozialwohnung oder eine Wohnung wofür ein WBS benötigt wird und der Vermieter möchte bei dieser Gelegenheit wissen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind, gegeb. den Aufschlag (Fehlbelegungsabgabe) auf die Wohnungsmiete berechnen. Aber Details verschweigt ja der Fragesteller.