Hallo,
ich und meine Ex sind vor mehr als einem Jahr getrennt. Die Anhörung am Gericht hat schon stattgefunden, und wir warten auf die Scheidung innerhalb von wenigen Wochen.
Die Ex bleibt mit den Kindern in der damaligen Ehe-Wohnung. Ich wohne arbeitsbedingt in einer anderen Stadt und bin dort gemeldet.
Im Mietvertrag bin ich aber der einzige Mieter. Ich habe den Vermieter darum gebeten, den Mietvertrag auf meine Ex umzuschreiben. Er lehnt das aber ab, und sagt ich muss erst kündigen, und sie muss sich als Mietinteressierte beantragen, und den Einkommensnachweis vorliegen, und dann entscheidet er ob er an sie anmietet. Hier gibt's das Risiko, dass sie auf die Straße mit den Kindern geschmissen wird. Oder im besten Fall, dass er die Miete enorm erhöht.
Meine Ex arbeitet noch nicht, und sie will Wohngeld beantragen. Ich habe daran gedacht, ihr die ganze Wohnung zu untermieten, damit sie diesen Untermietvertrag der Wohngeldstelle vorliegt. Ob die Wohngeldstelle das annimmt klärt sie noch. Ich habe aber im Internet gelesen, dass der Vermieter das Untermietverhältnis zustimmen muss. Laut dem was ich gelesen habe, geht's darum, dass er wissen muss, wer in der Wohnung lebt. In meinem Fall gibt's aber keine neue Einwohner.
Deswegen frage ich:
- brauche ich trotzdem die Zustimmung vom Vermieter?
- Und wie wäre es wenn ich das ohne seine Zustimmung mache?
- Und wenn meine Ex mitspielt (für ihren eigenen Vorteil!), wie kann der Vermieter überhaupt wissen? kann die Wohngeldstelle es beim Vermieter melden? Oder gibt's irgend einem Weg dass er das erfährt?
Ich habe einen Muster Untermietvertrag herunterladen, und ich sah, dass der Vermieter diesen Vertrag nicht unterschreibt.
Ich kann natürlich den Vermieter fragen, ob er das zulässt. Aber wenn er ablehnt, habe ich ihm dann meine Karte um sonst gezeigt.
Möglicherweise hat der Fragesteller eine Sozialwohnung oder eine Wohnung wofür ein WBS benötigt wird und der Vermieter möchte bei dieser Gelegenheit wissen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind, gegeb. den Aufschlag (Fehlbelegungsabgabe) auf die Wohnungsmiete berechnen. Aber Details verschweigt ja der Fragesteller.