Stromrückzahlung in WG einbehalten
Ich wohnte bis zum 31.08.13 mit einem Arbeitskollegen in einer WG. Vor ca. 3 Monaten bekam er eine Freundin die da bis zu meinem Auszug 24/7 (keine übertreibung) bei uns wohnte und alles mitbenutze doch es nicht einsah auch nur einen Cent dafür zu bezahlen. Nun kriegen wir 230 Euro Stromrückzahlung (Der Strom wurde komplett von meinem Konto aus bezahlt und ich habe das Geld von ihm jeden Monat BAR bekommen) vom Anbieter zurück. Ich würde diese gerne einbehalten sprich 115 Euro da es nur fair ist da ich ja sogesehen einen Teil von Strom, Gas, Wasser und Internet für sie mitbezahlt habe die 3 Monate. Dazu kommt noch das mein Mitbewohner auch nie für das Internet mitbezahlt hat und ich nichts dagegen tun konnte weil wenn ich das WLAN Passwort änderte er den Router von der Dose genommen hat da dieser in seinem Zimmer stehen musste und ich dagegen nichts machen konnte. Ich würde mit diesem Geld dann einfach sagen das wir Quitt sind.
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Ich würde mit diesem Geld dann einfach sagen das wir Quitt sind.
Gibt es denn keinerlei Vertrag, mündlich oder schriftlich? Das was Du jetzt abziehen willst, kann der erste Akt einer langen langen Tragödie werden. Arbeitstitel: "Bis zur letzten Patrone". Wenn beide Parteien nur streitlustig genug sind und eventuell auch noch eine Rechtsschutzversicherung haben, seht Ihr Euch irgendwann vorm Amtsgericht wieder und der Amtsrichter verdreht die Augen vor solcher Kleinkariertheit. Du solltest daran denken, dass Du Deinem Arbeitskollegen ja noch öfters begegnen wirst und sollt Ihr Euch da jedes Mal anblaffen? Mein Vorschlag: Entweder beiß die Zähne zusammen und teil alles genau zur Hälfte oder sprech ganz offen mit ihm über das Thema und erbitte seinen Lösungsvorschlag. Die allerschlechteste Lösung wäre aus meiner Sicht, die Erstattung einfach einzustecken und darüber zu schweigen.