Reiniguing der Waschbetonplatten auf Dachterrasse

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Da Du technischer Laie bist (siehe "Grünspan auf Waschbeton"), solltest Du allenfalls den Löwenzahl auszupfen, aber keinesfalls mit einem Hochdruckreiniger einen Reinigungsversuch von Platten und Fugen starten. Der Hochdruckreiniger hinterläßt zwar vorübergehend eine saubere Fläche, aber die ist aufgerauht und somit ein idealer Haftgrund für den nächsten Moosbefall. Zudem spritzt der Hochdruckreiniger die Sandfugen aus und die Platten verlieren Lagestabilität ("sie wackeln"). 

Zu den mietrechtlichen Aspekten hat Gaenseliesel einen Link eingestellt, aber dort lag offenbar ein Baufehler vor, nämlich mangelnde Abflussmöglichkeit. In Deinem Fall spielt neben den mietrechtlichen Aspekten für die Instandhaltung aber auch noch die offenbar vorliegende Besonderheit einer Wohnung im vom Vermieter selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus hinsichtlich der vereinfachten, vermieterseitigen Kündigung nach § 573a BGB eine Rolle. Dieses Damoklesschwert sollte in Deinem Fall anraten lassen, eine einvernehmliche, also gemeinsame Lösung zu finden.

Ich habe Dir technische Argumente geliefert, warum die Hochdruckreinigerlösung auch für Deinen Vermieter nicht sinnvoll ist. Vielleicht gibt er Dir die Erlaubnis für den Einsatz einer chemischen Problemlösung aus dem Gartencenter zur wurzeltiefen Pflanzen- und Moosbeseitigung. Aber auch hier könnte ein Anwendungsrestrisiko bestehen, da der Aufbau des Waschbetonuntergrundes nicht benannt wurde.   



Hallo

Naja, kommt darauf an, ob die Dachterrasse in deinem Mietvertrag auch mit aufgenommen ist.

Deine Wohnung musst du ja auch selbst reinigen..

Mit freundlichen Grüßen

Maria67

Das ist nicht die Aufgabe des Mieters sondern des Vermieters, würde mich weigern diese Arbeit zu übernehmen. Wenn es bei der Reinigung zu irgendwelchen Schäden kommen sollte haftet derjenige der die Arbeiten ausgeführt bzw. in Auftrag gegeben hat.