Reiniguing der Waschbetonplatten auf Dachterrasse
Seit 20 Jahren bewohne ich das zu einer Einzimmerwohnung ausgebaute oberste Stockwerk im Haus meiner Vermieter, das ich nur durch die Wohnung der Vermieter betreten kann. Zu meiner Wohnung gehört eine kleine Dachterrasse / Dachbalkon, ausgelegt mit Waschbetonplatten. Seit etwa 3 Jahren ist der Waschbeton teilweise mit Grünspan bzw. Moos überzogen und in den Fugen wächst an manchen Stellen Löwenzahn. Meine Katzen lieben das. Nun hat mich der Vermieter dringend aufgefordert, die Waschbetonplatten zu reinigen. Gehört diese Aufgabe tatsächlich zu den Pflichten eines Mieters? Und darf ich das mit einem Hochdruckreiniger tun? Muß ich die Fugen selber auffüllen, wenn ich die Pflänzchen entferne bzw. sie mit dem Hochdruckreiniger ausspritze? Hafte ich dabei für evtl. Schäden am Untergrund? Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort!
4 Antworten
Da Du technischer Laie bist (siehe "Grünspan auf Waschbeton"), solltest Du allenfalls den Löwenzahl auszupfen, aber keinesfalls mit einem Hochdruckreiniger einen Reinigungsversuch von Platten und Fugen starten. Der Hochdruckreiniger hinterläßt zwar vorübergehend eine saubere Fläche, aber die ist aufgerauht und somit ein idealer Haftgrund für den nächsten Moosbefall. Zudem spritzt der Hochdruckreiniger die Sandfugen aus und die Platten verlieren Lagestabilität ("sie wackeln").
Zu den mietrechtlichen Aspekten hat Gaenseliesel einen Link eingestellt, aber dort lag offenbar ein Baufehler vor, nämlich mangelnde Abflussmöglichkeit. In Deinem Fall spielt neben den mietrechtlichen Aspekten für die Instandhaltung aber auch noch die offenbar vorliegende Besonderheit einer Wohnung im vom Vermieter selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus hinsichtlich der vereinfachten, vermieterseitigen Kündigung nach § 573a BGB eine Rolle. Dieses Damoklesschwert sollte in Deinem Fall anraten lassen, eine einvernehmliche, also gemeinsame Lösung zu finden.
Ich habe Dir technische Argumente geliefert, warum die Hochdruckreinigerlösung auch für Deinen Vermieter nicht sinnvoll ist. Vielleicht gibt er Dir die Erlaubnis für den Einsatz einer chemischen Problemlösung aus dem Gartencenter zur wurzeltiefen Pflanzen- und Moosbeseitigung. Aber auch hier könnte ein Anwendungsrestrisiko bestehen, da der Aufbau des Waschbetonuntergrundes nicht benannt wurde.
Nun hat mich der Vermieter dringend aufgefordert, die Waschbetonplatten zu reinigen. Gehört diese Aufgabe tatsächlich zu den Pflichten eines Mieters?
Hochdruckreiniger ausspritze?
......lass bloß die Finger von fremden Eigentum ! ;-))
Hallo
Naja, kommt darauf an, ob die Dachterrasse in deinem Mietvertrag auch mit aufgenommen ist.
Deine Wohnung musst du ja auch selbst reinigen..
Mit freundlichen Grüßen
Maria67
Das ist nicht die Aufgabe des Mieters sondern des Vermieters, würde mich weigern diese Arbeit zu übernehmen. Wenn es bei der Reinigung zu irgendwelchen Schäden kommen sollte haftet derjenige der die Arbeiten ausgeführt bzw. in Auftrag gegeben hat.