Fenster ist aus dem Rahmen gebrochen - muss ich die Kosten übernehmen?

7 Antworten

Lass einen Fachmann zur Reparatur kommen und wenn der feststellt, dass das Holz bereits morsch war, oder das Fenster im Rahmen verzogen, dann gebe die Rechnung zum Zahlen an den Vermieter weiter, denn dann fällt diese Reparatur in seinen Zuständigkeitsbereich. Da er behauptet hat, Du hättest den Schaden verursacht hat er indirekt Dir schon die Auftragserteilung zur Reparatur zugewiesen.

Wenn Sie eine gute Haftpflichtversicherung haben, dann sollten hier sogenannte Mietsachschäden mitversichert sein.

Wenn Sie sich mit dem Vermieter nicht einigen können, müssen Sie das der privaten Haftpflichtversicherung melden.

Diese würde im Rahmen des passiven Rechtsschutzes auch erst mal ein eventuelles gerichtliches Verfahren übernehmen.

Ich würde das vorsorglich gleich der Haftpflichtversicherung melden, da es bei den meisten Haftpflichtversicherungen Fristen für die Meldung gibt.

Vielmehr dürfte sich das Fenster durch falsche Hebelstellung aus der Scharnierführung von Öffnungs- zu Kippstellung gelöst habe, was man nun selbst wieder hinbekommt.

Andernfalls wäre dieser Schaden natürlich nicht vom Vermieter zu tragen :-O

G imager761

Wenn Du das Fenster nicht gewaltsam geöffnet hast, ist das Sache des Vermieters. Und zwar sowas von!!

Darf er das?

Woher sollen wir denn wissen, ob Du den Schaden verschuldet hast oder nicht.


EnnoBecker  28.02.2014, 08:48

Ich habe in ähnlicher Weise mal mit einer Lebensabschnittsgefährtin, als jene noch ganz "neu" war und wir uns heimlich treffen mussten, im Hotel ein Waschbecken kaputtge...äh....macht.

Das waren noch Zeiten....

FREDL2  28.02.2014, 15:58
@EnnoBecker

@EB: Du meinst, Paule hat am Fenster.........? Nö, nä?

EnnoBecker  28.02.2014, 16:02
@FREDL2

Und die Gefährtin hat nicht gemerkt, dass es gar nicht der Fenstergriff war...