muß ich als lebensgefährtin an die erbengemeinschaft meines partners miete zahlen?

4 Antworten

  1. Gehört die Wohnung in der Du lebst Dir?

  2. Wenn Sie nicht Dir gehört, Hast Du ein eingetragenes Wohnrecht?

  3. WEnnn einem die Wohnung in der man lebt weder gehört und man auch kein Wohnrecht hat, muss man nach meinem Kenntnisstand Miete zahlen.

  4. Vermutlich (weil anscheinend Dein LAG und seine Kinder geerbt haben) war die Wohnung eigentum der früheren Ehefrau Deines Freundes. Damit gibt es mehrere Eigentümer und die haben ja wohl Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihres Vermögens. Also entweder entschädigt Dein Freund seine Kinder, oder Du zahlst 1/2 des angemessenen Mietwertes der Wohnung, weil Du sie nutzt.

  5. Setze Dich doch mal im Gedanken auf die andere Seite des Tisches. Du hättest 1/4 Anteil an einer Wohnung in der Du nicht wohnst. was würdest Du von dem erwarten der die Wohnung nutzt?

ich soll an die miterben meines partners, d.h. seiner kinder, miete bezahlen. ist das richtig?

Denkbar: Dies Mietverhältnis ist entweder mit dir als Haushaltsangehörige des Mieters n. § 563 BGB fortgesetzt, solange es nicht von dir oder den Rechtsnachfolgern aus wichtigem Grund außerordentlich fristgerecht gekündigt wäre oder sie können als Eigentümer der Immobilie ein Nutzungentgeld i. H. einer fiktiven, ortsüblichen Vergleichsmiete und Betriebskostenanteil fordern, sofern sie dich nicht unter angemessener Frist zum Auszug auffordern, da kein abweichendes Wohnrecht oder Vermächtnis zu deinen Gunsten existiert..

G imager761

Kann sein oder auch nicht. Wie lautet denn der volle Sachverhalt?


EnnoBecker  31.07.2014, 17:19

Bitte bitte nicht noch mehr von diesem lieblos hingerotzten Buchstabensalat!

  • Miete wofür?
  • benutzt du das Mietobjekt?
  • wie ist der Sachverhalt genau?

Es ist nicht klar, wie die Konstellation in dem Falle genau ist. Daher kann man nichts sagen. Bitte weitere Details!