Darf der Vermieter auf einmal Geld für die Waschmaschinen Nutzung verlangen? ?
Hallo ich wohne derzeit zur Miete in einer Wohnung, in der auch die Waschmaschinen Nutzung im Mietvertrag vereinbart wurde. Es handelt sich um ein befristes Mietverhältnis zum Übergang.Ketzt möchte mein Vermieter 5 !! Euro pro Benutzung haben. Ist das rechtens? Das übersteigt ja den Wert eines Waschsaloons, der noch Profit macht, ist das also auch Schwarzgeld?
Edit: Im Mitvertrag steht "Waschmaschinennutzung"
Nebenkosten auch Strom/Heizung werden über eine Pauschale abgerechnet, obwohl die gute Dame im Vertrag stehen hat, dass es eine Vorauszahlung ist (hier zahlt also jeder Mieter das gleiche egal wieviel tatsächlich verbraucht wird). Der genaue Wert lässt sich nicht errechnen, da die Wasseruhr auf die erste Etage läuft, wo ich und noch jemand wohnt. Beim Einzug wurde auch nicht der Zähler überprüft, da wie gesagt der genaue Wert durch die andere Wohnung nicht übermittelt werden kann dh ihre lösung mit der Pauschale.
Die Maschine steht im Keller wo alle Mieter inklusive der Vermieterin Zugriff darauf haben und diese nutzen. Mein Verdacht liegt nahe, da es ein älteres Modell ist und es anscheinend langsam aufgibt, dass so versucht wird eine neue Maschine zu finanzieren.
Danke für eure Antworten
5 Antworten
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......, Stress ist auf beiden Seiten vorprogrammiert !
Da fehlt wirklich alles an Angaben:
Was ist denn konkret im Mietvertrag vereinbart: Waschmaschinennutzung oder kostenlose Waschmaschinennutzung? Wie ist das denn bisher gehandhabt worden?
Wie ist bei der Waschinennutzung denn inklusive? Konkret: Laufen Strom und Wasser über den Hauszähler oder über einen separaten Zähler? Wird Waschmittel gestellt oder muß der Mieter sich das selber besorgen?
Wo steht die Waschmaschine überhaupt? In der Wohnung des Mieters oder in einem separaten Waschraum?
5 Euro sind zwar für einen Waschgang recht happig. Wenn man aber ein Vollkostenrechnung mit allen anfallenden Kostenfaktoren aufmacht, käme man pro Waschgang schon auf einige Euronen.
Also ich habe die Werte von zwei unterschiedlich großen WEG, die für das Waschen (ohne Waschmittel, Gemeinschaftsstrom, Profi-Maschine) mit einem Euro bezahlen lassen.
Beide machen damit Gewinn (inklusive gelegentlichem Tausch der Maschine(n)).
Hallo Privatier59,
erstmal vielen Dank für die Anregung und den Hinweis für die fehlenden Angaben, auf die ich gerne antworten würde (bzw. habe ic den Beitag oben bereits bearbeitet):
Im Mitvertrag steht bei sonstigen Vereinbarungen "Waschmaschinennutzung". Seit meinem Einzug am Anfang des Jahres zahlen weder ich, noch die andere Mietpartei in dem Haus für die Nutzung der Maschine, da eine Nebenkostenpauschale eingerichtet wurde, über die das laufen sollte. Nebenkostenpauschale deshalb,da die Wasseruhr auf die erste Etage läuft, und so zwei Mietparteien über den gleichen Zähler Strom/Wasser zahlen. Beim Einzug wurde auch nicht der Zähler überprüft, da wie gesagt der genaue Wert durch die andere Wohnung nicht übermittelt werden kann dh ihre lösung mit der Pauschale.
Es steht eine Waschmaschine im Keller für ALLE , heißt also Vermieter und zwei Mitparteien (eine Wohnung steht leer) dh. hätten vier Wohnungen Zugriff darauf.
Über das Waschmittel wurde nie kommuniziert, es sind ca. 8-10 angefangene Packungen im Keller, die wahrscheinlich von Vormietern stehen gelassen wurden, ich hatte bereits schon was gekauft dh. steht mein Waschmittel direkt daneben.
Mein Vertrag endet im September da es für mich nur ein Zeitvertrag war, nichtsdestotrotz ärgere ich mich umso mehr über die Situation.
Hallo,
nur was dazu (Nutzungsbedingungen) im Mietvertrag vereinbart wurde ist maßgebend.
5,- € pro Waschgang geht gar nicht ! Ich würde(falls die Energiekosten nicht ohnehin in den NK einfließen) Einsicht signalisieren und allerhöchstens ein Kompromiss aushandeln um des Friedens Willen.
Also Dein Vermieter kann doch jedenfalls nicht “auf einmal“ ein Entgelt für die Nutzung der Waschmaschine verlangen.
.Entweder ist es so im Mietvertrag vereinbart worden, oder er geht eben leer aus.
Also entweder dem Mieterverein beitreten oder ggf. einen Anwalt befragen (falls das Einkommren entsprechend niedrig ist).
Sorry, ich lese gerade, dass die Waschmaschinennutzung sehr wohl im Mietvertrag festgelegt wurde.
An diesen Vertrag bist Du natürlich gebunden, solange er nicht sittenwidrig ust.
Wenn die Benutzung der Waschmaschine bisher kostenlos war. Dann bleibt sie es auch.
5,--€ für einen Waschgang ist Blödsinn. Des lieben Friedens willen kann ich mir 2,--€ vorstellen. Aber dann sollte eigentlich ein Automat mit Münzeinwurf installiert werden. Sonst zahle ich für 30° Handwäsche genausovieel wie für 90° Kochwäsche. Ist Absurd. Wer zahlt denn den Strom bisher?
Ja, man müßte zumindest den diesbezüglichrn Wortlaut des Mietvertrages erfahren.
Dass die Waschmaschine in den Wohnung des Betroffenrn befindet, ist wiederum recht unwahrscheinlihj.
Gute Antwort!