Kann ein Vermieter mündlich eine Mieterhöhung verlangen?
5 Antworten
Erst wenn es schroftlich fixiert wurde, hat das auch Bestand.
Mein Vermieter wollte ursprünglich zur Besichtigung von erfolgten Malerarbeiten an der Außenfassade des Hauses angekündigt vorbei kommen, lud sich dann spontan selbst ins Mietshaus ein und verkündigte dabei die Miete dem aktuellen Mietspiegel gemäß um 10% anzuheben. Er wollte eine Entscheidung von mir. Ich bat um eine Prüfung und eine Bedenkzeit. Ich gab mein ok und bat um eine Mieterhöhung in Schriftform, auf die ich bis heute warte. Was würde passieren, wenn ich jetzt nur die im schriftlichen Mietvertrag vereinbarte Miete bezahlen würde?
Ja, aber Deine Fragestellung schwächelt mangels Sachverhaltsdarstellung, die Du mit der Funktion "Weitere Details hinzufügen" machen könntest. Eine Erhöhung der Geräte- oder Garagenmiete kann durchaus mündlich verlangt werden.
Wenn es aber um eine Wohnungsmiete (ist das so bei Deiner Frage?) geht, dann gelten die entsprechenden Paragraphen des BGB, also §§ 557ff.
Nach § 557 Abs. 1 BGB können die Parteien eine Mieterhöhung vereinbaren. Da steht nicht, dass die Vereinbarung schriftlich sein muss, auch wenn dies sinnvoll wäre. Manchmal ist es sinnvoll, diese eine solche Vereinbarung spontan zu treffen, wenn das Erhöhungsverlangen gefühlsmäßig niedrig ist, denn dann ist Ruhe für die nächsten 12 Monate.
Vielleicht steht auch eine Staffelmiet- oder Indexmietvereinbarung im Mietvertrag? Nur das Indexmieterhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen. Die Staffelmieterhöhung ist vertragsgemäß und unaufgefordert zu bedienen.
Wenn sich das mündliche Mieterhöhungsverlangen des Vermieters auf eine ortsübliche Vergleichsmiete bezieht, aber Du es ignorierst und dem nicht zustimmst, dann muss der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen schriftlich machen, begründen und Dich zur Zustimmung auffordern (Mieterhöhungsverlangen auf Basis der örtlichen Vergleichsmiete, also nach Gesetz § 558, 558a BGB).
Natürlich kann er die mündlich verlangen, aber das hat keine Wirkung.
Eine Mieterhöhung ist schriftlich mit Begründung zuzusenden.
Er kann eine Mieterhöhung ankündigen, bindend ist eine mündliche Ansage aber noch nicht. Um auch wirksam zu werden, muss das Ganze dann schon schriftlich festgehalten werden, So wie EnnoWarMal ja schon meinte.