Umzug im gleichen Haus beim selben Vermieter über einen von der Hausverwaltung beauftragten Makler. Muss hier Maklerprovision gezahlt werden?
Hallo, ich suche für meine pflegebedürftigen Eltern eine kleinere Wohnung in einer niedrigeren Etage. Idealerweise gibt es im gleichen Haus auch kleinere Wohnungen. Ich habe mich daher nun an die Hausverwaltung gewendet und diese hat mich gebeten, mich an einen beauftragten Makler zu wenden. Nun gilt ja hier das Bestellerprinzip und meine Sorge ist, dass sich hier die Aufträge zugeschachert werden. Muss man in einem solchen Fall -es handelt sich hierbei nur um einen Wohnungswechsel im gleichen Haus beim gleichen Vermieter- an den Makler eine Vermittlungsprovision bezahlen? Durch den geplanten Wohnungswechsel ist und bleibt ja immer noch eine Wohnung frei. Da hier von einer großen Wohnung in eine kleinere Wohnung umgezogen wird, stellt sich dies für den Vermieter und den Makler als WinWin-Situation dar. Der Altmietvertrag mit einer noch geringen Miete, kann durch die Neuvermietung der größeren Wohnung an den aktuellen Mietpreisspiegel angehoben werden.
3 Antworten
Der langen Rede kurzer Sinn, Du bezahlst nur Maklergebühren für eine Mietwohnung, wenn Du den Makler mit der Suche beauftragst. Schaltet der Vermieter einen Makler ein, dann hat auch dieser den Makler zu bezahlen.
Da es sich letztendlich um eine Neuvermietung handelt intresiert den Vermieter der Mietspiegel für diese Kommune kaum, er kann verlangen was der Markt hergibt.
Mir ist so ein Fall neu, aber er ergibt sich als logische Antwort auf das Bestellerprinzip:
Es steht der Hausverwaltung frei, sich selbst um die Mieter/die Vermietung zu kümmern oder das an Dritte zu vergeben.
Mit Hausmeistern (oder Hausmeistereien) oder mit Heizkostenablesung ist das ja auch üblich.
Wenn also die Hausverwaltung keinen hat, der sich um die Vermietung kümmert, weil das Thema an einen - auf so was spezialisierten (?) - Makler vergeben wurde, wirst du wenig machen können.
Wenn der Makler für dich nicht tätig wird, ohne dass du ihn bezahlst, ist das auch seine Sache.
"Zugeschachert"? Ja! Ich bin mir fast sicher, dass das (aus dem Bestellerprinzip geborene) System erlaubt ist. Es steht aber jedem frei, sich eine Wohnung zu suchen, bei der er keine Provision bezahlt. Halt nicht in einem Haus, in dem das Bestellerprinzip zu Ende gedacht wurde.
Mir wird nicht ganz klar, wer den Makler beauftragt hat?
Es gibt noch keinen Maklerauftrag. Dieser wird auch nicht abgegeben, wenn sich herausstellt, dass dieser hier gemeinsame Sache mit der Hausverwaltung machen möchte und für die Wohnungsvermittlung doppelt kassieren möchte. Schließlich handelt es sich ja um zwei Wohnungen.