Nebenkostennachzahlung von 2000 Euro! Rechtlich möglich?

4 Antworten

Ist eine Abrechnung nach 10 Monaten zulässig?

Sind das denn wirklich 10 Monate? Der neue Vermieter kann doch durchaus noch die Abrechnung für die 2 Monate aus der Zeit gemacht haben, als er noch nicht Eigentümer war.

Ist eine so enorme Nachzahlung zulässig?

Im Prinzip ja, wenn die Abrechnung in jeder Hinsicht korrekt ist.

Hat jemand Erfahrung ob der Mieterschutzverein in solchen Fällen helfen kann?

Aber sicher. Es ist ja gerade eine der Aufgaben des Mietervereins, Abrechnungen zu prüfen und mir scheint, als ob da so einges zu überprüfen wäre. Ich halte Heiz- und Nebenkosten in der hier bestehenden Höhe von EUR 4,24 EUR je qm und Monat schon für so hoch, dass man sie kritisch überprüfen lassen sollte.


Snooopy155  15.10.2013, 20:28

Eine Vorauszahlung der Nebenkosten von 130 € je Monat bei einer Ölheizung ist schon sehr niedrig, wenn man alle umlagefähigen Kosten berücksichtigt.

Es kann sein, dass die Rechnung höher ist als im Vorjahr, aber auf 120m erscheinen mir 2000€ quasi unmöglich. Ght zum Mieterverein, die helfen einem immer und schaffen es auch oft die Nachzahlungen deutlich zu senken!

Der Mieterverein kann sehr hilfreich sein, da er sich ja genau mit diesem Thema auskennt. Offen bleibt, ob er noch bei einem heutigen Vereinsbeitritt für bereits vorliegende Abrechnungen eingreift.

Ob die angegebenen NK/Monat niedrig sind, kann man schon deshalb nicht sagen, weil z. B. die Wohnungsanzahl im Haus und dessen Baujahr bzw. Wärmedämmung nicht bekannt sind. Aber für ein z. B. vom VM selbstbewohntes Zweifamilienhaus (bitte § 573a BGB beachten!) mit Baujahr 1980 mit einer vermieteten Einliegerwohnung wäre nach meiner Erfahrung der Vorauszahlungsbetrag zu niedrig.

Es ist ferner im Mietvertrag nachzusehen, welche Betriebskosten überhaupt zur Umlage vorgesehen sind und welcher Verteilungsschlüssel anwendbar ist. Vielleicht hat hier der neue VM einige "Neuerungen" eingeführt, die nicht vertragskonform sind?

Der Abrechnungszeitraum muss 12 Monate betragen und der Vermieter legt fest, ob er dabei das Kalenderjahr oder einen anderen 12-Monatszeitraum nimmt. Mangels Abrechnung vom früheren Vermieter gibt es für Euch keine konkrete Abrechnungsperiode, es sei denn, es steht hierzu etwas im Mietvertrag.

Der vorherige hat keine Abrechnung der Nebenkosten vorgenommen. Auch ist das Jahr um, indem er sie noch hätte erstellen können.

Es ist allenfalls das Jahr um, in dem der vorige hätte eine Nachforderung stellen können. Es ist aber keineswegs Euer Abrechnungsanspruch verjährt. Ihr könnt die weiteren NK-Vorauszahlungen solange (vorübergehend) einbehalten, bis die früheren Vorauszahlungen endlich abgerechnet werden. (Allerdings sollte für diesen Einbehalt gegenüber dem aktuellen Vermieter wegen Versäumnis des vorigen VM unbedingt Rechtsberatung aufgesucht werden!)

Sicher basiert die Rechnung nun auf aktuellen Preisen,

Die NK-Abrechnung darf nicht auf aktuellen Öl-Einstandspreisen beruhen, sondern nur auf historischen Einstandspreisen (Methode: "first in - first out"). Allerdings waren die Heizöltankpreise in 2012 überwiegend höher als in 2013. Der Verbrauch für die letzte Abrechnungsperiode bemisst sich also an den Kosten des Anfangsbestandes (plus etwaiger späterer Betankungen, die verbraucht worden sind).

Kann es ferner sein, dass der neue VM von Euch einen Vorschuss auf den Wohnungsanteil der letzten Betankungen fordert (also keine Nachzahlung)? Eine solche Betankungsbeteiligung ist zwar mietrechtlich nicht zulässig, aber eine naheliegende Praxis.

Bitte beachte, dass Du der vorliegenden Abrechnung nur bei offensichtlichen Rechenfehlern widersprechen kannst. Viele der oben erwähnten Punkte würden sich aber erst nach einer Belegprüfung herausstellen. Ohne diese Belegprüfung begibst Du Dich auf großes Glatteis, insb. da Du offenbar in Fragen der Betriebskostenabrechnung noch "schwimmst".


Steeler  17.10.2013, 22:44

Offen bleibt, ob er noch bei einem heutigen Vereinsbeitritt für bereits vorliegende Abrechnungen eingreift.

Beratungstechnisch meist schon. Beim Rechtsschutz gibt's aber in der Regel eine Art Wartezeit, meist drei bis sechs Monate.

Steeler  19.10.2013, 01:07
@LittleArrow

Okay.

Einen sofortigen Rechtsschutz halte ich aber für ausgeschlossen. Die Mietervereine haben sicherlich keine Lust, ausgenutzt zu werden, ähnlich wie viele Rechtsschutzversicherungen.

Eine sofortige Aufnahme der Beratung dagegen macht Sinn, stellt einen Anreiz zum sofortigen Beitritt dar.

Tatsächlich ist der Mieterverein ein kompetenter Ansprechpartner und Berater. Da muss man allerdings Mitglied werden. Wozu ich generell raten würde (ich wurde gerade wegen 25jähriger Mitgliedschaft geehrt ;-) das lohnt sich immer, besonders wenn man es mit einem solchen wie beschriebenen neuen Vermieter zu tun hat - da ist noch mit weiteren Unannehmlichkeiten zu rechnen. Man muss natürlich beim Beitritt erwähnen, dass man einen aktuellen Fall hat. Und zumeist sind solche aktuellen Fälle der Grund, dass man in den Mieterverein eintritt. Das ist für den Mieterverein die beste Werbung. Zusätzlich sollte geprüft werden und man sollte es sich vorlegen lassen, dass der neue Vermieter die Nebenkostenforderungen des vorherigen Vermieters rechtskräftig, d.h. wirksam übernommen hat. Da muss es auch einen Status des Eigentümerwechsels geben (Zählerstände, Forderungen und Verbindlichkeiten etc.)