Klingelanlage seit August 2016 im ganzen Haus defekt - was kann ich machen ?
Hallo ?!
Hoffe mir kann hier jemand weiter helfen ?!
Seit August 2016 ist unsere Klingel Anlage im ganzen Haus kaputt mittlerweile ist es so weit das besuch etc. klingeln kann aber man muss immer wieder runter laufen um die Türe auf zu machen da man die Türe nicht aufdrücken kann !
Nach mehrfachen anrufen beim Hausmeister bekommt man immer wieder gesagt wir geben es im auftrag aber passiert ist bis heute nichts ! Vermieter wurde auch schon informiert aber die stellen einen am Telefon nur zum Hausmeister durch !
Was kann ich tuen ? weil langsam wird es echt nervig immer runter zu laufen um die Türe auf zumachen !
2 Antworten
Schriftlich an den Vermieter eine Mängelanzeige machen und Frist von zwei Wochen setzen! Androhen, dass nach Verstreichen der Frist Ersatzvornahme erfolgt.
Telefonieren nützt nichts. Deshalb immer schreiben! Idealerweise, per Einschreiben/Rückschein, damit Du etwas Gerichtsfestes in der Hand hast.
Ferner kannst Du die Warmmiete um 3 - 5% kürzen.
Nachhaltig wirkt nur die Mietminderung. Achte darauf die gesamte Kürzung unter 2 Monatsmieten zu halten. Dann kann man dir nicht kündigen. Und sprich mit allen anderen Mieter im Haus die sollen das selbemachen. Dann wir es billiger die Anlage zu ersetzen, als die Mietminderungen zu ertragen.
Das Problem kann sein das so ein Vermieter kein Geld hat, oder keine Handwerker bekommt - oder das teuer ist das zwei drei meckernde Mieter
Richtig: Berechtige Minderungen führen zu keiner Kündigung. Er wird sowieso lange dauern bis man mit 3% auf 2 Mieten kommt. Das Problem ist oft zu wissen was berechtigt ist und was nicht. Stellen wir uns nur vor die Klingel hat der Sohn des Mieters in der Wohnung ungebaut und man war selber schuld..... solange man unter 2 Mieten bleibt passiert nichts.
Wobei hier "kaputt" ja klar beweisbar wäre, vermute ich mal.
Eine berechtigte Mietminderung kann niemals zu einer wirksamen Kündigung führen.
Würde der Vermieter kündigen, hätte er bei einer Räumungsklage einen sehr, sehr schweren Stand ..;-)
Schließlich kann der Vermieter nur 100% Miete für 100% Wohngegenwert verlangen. Verschlechtert sich die Mietsache, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt.
Hat der Mieter Ersatzvornahme nach einer bestimmten Frist schriftlich angekündigt und führt diese mangels Abhilfetätigkeiten des Vermieters letztendlich auch durch, kann er die dadurch verauslagten Kosten, mit seiner Kaltmiete - notfalls sogar über mehrere Monate - sanktionslos aufrechnen.
Bei Ersatzvornahme ist jedoch zu beachten, dass zumindest 2-3 schriftliche Kostenvoranschläge oder Angebote zum Vergleich vorliegen und sich für das Günstigste entschieden wird. Hier muss der Mieter seiner Schadensminderungspflicht nachkommen.
Ergänzend zu erwähnen, dass es sich empfiehlt, zumindest die Nebenkostenvorauszahlung - auch bei Aufrechnung auf Null - weiterzuzahlen.