Ich habe letztes jahr in meinen Friseurladen ,als Untermiete eine nagelstudio rein gelassen,und ausg
Ich habe letztes jahr in meinen Friseurladen ,als Untermiete eine nagelstudio rein gelassen,und ausgemacht mündlich monatliche miete,sie ist ungefähr 2,5 monaten bei mir geblieben ab 1.2.2012-31.3.12 ofiziell angemeldet als gewerbe ,und dann hat sie nur ein paar Kunden gemacht im april ,und ende april hat sie ihre sachen aus dem studio raus,und dann mit dem schlüssel verschwunden,hat sich nicht gemeldet,ich habe dann selber ihr angerufen und druck gemacht hat si emir am anfang mai schlüssel von ihrem zimmer gebracht,und ausseredem hat sie mir keine miete bezahlt weil schulden gehabt hat,hat sie gesagt gibt etwas später,und dann war sie weg.ich musste ständig ihr schreiben dass si e mir zahlt,dann hat sie langsam angefangen in raten zu zahlen ,und auf ein mal aufgehört,hat nur für 2 monaten ausbezahlt,und heute habe ich sie angeschrieben si ehat frech geantwortet und schreibt dass sie nur gewerbe für 2 monaten gehabt hat,aber sie ist doch bei mir länger geblieben und vor allem schlüssel erst im mai gebracht,eas kann ich tun,gibts da § ODER was,dass ich ihr schreiben kann??helfen sie bitte!!
2 Antworten
Mündliche Verträge sind unnütz, aber nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, das kostet dich dann nicht so viele nerven.
Für die ordentliche Kündigung von Geschäftsräumen gilt §580a Absatz 2:
Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.
Wenn sie also noch rechtzeitig kündigt muss sie die vereinbarte Miete mindestens bis zum 30.06. zahlen. Über die Tatsache des Mietverhältnisses bist Du auch nicht in Beweisnot.
Ich würde ich an Deiner Stelle Ihr jetzt das Mietverhältnis fristlos kündigen (damit Du aus der Leistungspflicht heraus bist) und die Miete bis zum 30.06.2013 verlangen. Ich vermute, dann wird die Frechheit ein wenig eingedämmt.
auch für mündliche???ich weiss nur eins bei bestimmten Mietverhältnissen wenn sie mir schlüssel am anfang des monats zurück gibt muss trotzdem kompletten monat zahlen??das will ich gar nicht,aber im april war noch möbel da und paar kunde,und sie sagt sie hat gewerbe bis 31.3 .so ungefähr ab da bin nicht verpflichtet und abmeldung ist beweis für sie.
Ja ! Auch für mündliche ! Und für einen Rachefeldzug hast du ziemlich schlechte Karten !!!
es war nicht dieses jahr,sonder schon letztes jahr