Ich habe letztes jahr in meinen Friseurladen ,als Untermiete eine nagelstudio rein gelassen,und ausg

2 Antworten

Mündliche Verträge sind unnütz, aber nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, das kostet dich dann nicht so viele nerven.

Für die ordentliche Kündigung von Geschäftsräumen gilt §580a Absatz 2:

Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

Wenn sie also noch rechtzeitig kündigt muss sie die vereinbarte Miete mindestens bis zum 30.06. zahlen. Über die Tatsache des Mietverhältnisses bist Du auch nicht in Beweisnot.

Ich würde ich an Deiner Stelle Ihr jetzt das Mietverhältnis fristlos kündigen (damit Du aus der Leistungspflicht heraus bist) und die Miete bis zum 30.06.2013 verlangen. Ich vermute, dann wird die Frechheit ein wenig eingedämmt.


pupsik 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 21:51

es war nicht dieses jahr,sonder schon letztes jahr

Mikkey  20.03.2013, 22:27
@pupsik

Da sie bis heute nicht gekündigt hat, muss sie auch weiterhin Miete zahlen.

pupsik 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 21:47

auch für mündliche???ich weiss nur eins bei bestimmten Mietverhältnissen wenn sie mir schlüssel am anfang des monats zurück gibt muss trotzdem kompletten monat zahlen??das will ich gar nicht,aber im april war noch möbel da und paar kunde,und sie sagt sie hat gewerbe bis 31.3 .so ungefähr ab da bin nicht verpflichtet und abmeldung ist beweis für sie.

Zitterbacke  20.03.2013, 21:52
@pupsik

Ja ! Auch für mündliche ! Und für einen Rachefeldzug hast du ziemlich schlechte Karten !!!