Hallo :-) Mieterhöhung für Haus und Garage?
Wenn man ein Haus mit Garage vermietet hat und die Miete sowohl fürs Haus als auch für die Garage erhöhen möchte, wie wird dann der Wert der Garage ermittelt? Ich habe ein Mieterhöhungsverlangen mit vorausgefülltem Zustimmungsschreiben vorbereitet. Allerdings weiß ich leider nicht wo ran ich mich bei der Garage orientieren kann. Dafür gibt es nun mal keinen Mietspiegel :-) Im Mietvertrag stehen als Einzelposten: die Nebenkosten wie Grundsteuer etc., und die Garage. Wird nun die Garage zur Wohnfläche des Hauses gerechnet ( also in diesem Fall 109 qm plus 20 qm) oder kann die Garage dann separat, da einzeln aufgeführt, erhöht werden??????? Danke für klärende Antworten :-)
3 Antworten
Das ist ja eine merkwürdige Vertragskonstruktion, die Garage im Mietvertrag als “Nebenkosten“ laufen zu lassen. Das sind doch keine Nebenkosten, weil ja keine Kosten für Dich als Vermieterin für die Garage anfallen. Wie man das nun lösen kann, weiß ich leider nicht. Ich würde mich als Vermieterin wohl an Fachverbände wenden. Oder einfach ein Mieterhöhungsverlangen bzgl. der Wohnfläche des Hauses ohne Garage rausschicken. Der Mieter hat m.E. gute Karten dagegen vorzugehen, wenn Du auch die Garage mit einbeziehst. Jedenfalls stimmt der Mietvertrag so nicht.
Hallo,
o.k, danke für den Kommentar.
Nachdem ich nun nochmal gegoogelt habe, müßtest Du wohl drei Vergleichsobjekte hinzuziehen, um die Mieterhöhung für die Garage zu begründen (wie franzi auch schon geschrieben hatte).
Es gilt wohl auch die Kappungsgrenze von 20% innerhalb von drei Jahren.
Und Du darfst die Garagenmiete nur in Verbindung mit einer Mieterhöhung für das Haus fordern ( das ist hier ja gegeben).
Urmel:
Für die Garage (GA) nimmst du am besten die marktübliche Vergleichsmiete für ähnliche Garagen aus der Nachbarschaft.
Die Nutzfläche der GA gehört nicht zur Wohnfläche.
Ich gehe z. B. wie folgt vor:
Gestehungskosten der GA 15 000 €, Rendite-Erwartung brutto 4 % = 600 € jährlich = monalich 50 € = GA-Nutzungsentgelt.
Für die GA solltest du einen vom Mietvertrag für die Wohnung getrennten Nutzungsvertrag abschliessen.
Soweit ich das jetzt gegoogelt habe, ist Dein Ansatz mit den Gestehungskosten interessant, um zu errechnen, was man eigentlich fordern will an Miete.
Um die Mieterhöhung dann umzusetzen, muß sie anhand dreier Vergleichsobjekte begründet werden, wenn kein Mietspiegel vorliegt.
Hoffentlich versteht die Fragestellerin den Unterschied, ich wollte nur nochmal darauf hingewiesen haben.
Top-Antwort von Dir!
Ich denke Du hast die Antworten gelesen. Besser als Brigit123 kann ich es auch nicht sagen. Natürlich kann man auch den Gestehungspreis der GA nehmen.Aber wie lange kann man das und wie alt ist die Garage?
Ist in der Garage strom verlegt oder ein elektr. Garagentor dann kann man diese Posten in die Nebenkosten mit aufnehmen.
Hallo Brigi123, ich habe es wohl etwas falsch geschrieben. Nachdem Sie mich so mit der Nase darauf gestoßen haben, habe ich nochmal nachgeschaut.
Es handelt sich um einen vorgedruckten Mietvertrag für Häuser. Unter §3 werde die einzelnen Posten wie Miete, Garage, Nebenkosten aufgeführt.
Sorry für die falsche Darstellung :-(