Fällt eine Schenkungssteuer an bei unverheirateten Paaren beim Grundstückskauf?
Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Mein Freund erbt Geld von dem wir uns gemeinsam ein Grundstück kaufen möchten. Wir möchten gerne beide mit 50:50 im Grundbuch stehen.
Der Grund, wieso ich mit ins Grundbuch eingetragen werde: wir wollen dann auf diesem Grundstück bauen und finanzieren beide das Haus, ich mehr als er. Deshalb ist es aber wichtig, dass wir beide im Grundbuch stehen zu gleichen Teilen.
Nun die Frage: das Grundstück wird ja von ihm bezahlt, aber ich stehe mit im Grundbuch. Zählt es dann als "Schenkung": schenkt er mir das halbe Grundstück? Muss ich dieses Eigentum dann versteuern? Oder muss es nirgends angegeben werden, von welchem Geld das Grundstück bezahlt wird (wir bezahlen die gesamte Summe vom Erbe, mein EK wird für den Bau benutzt). Sollte man sich hier irgendwie absichern, damit ich nicht später Erbschaftssteuer o.Ä. zahlen muss?
Vielen Dank für die Hilfe!
3 Antworten
Wenn dann schenkt er Dir im Moment der Bezahlung den halben Grundstückskaufpreis, weil ihr beide hälftig kauft, aber nur er zahlt.
Also macht ihr eine Vereinbarung, dass er Dir das Geld für Deine Hälfte leiht udn eine endgültige Regelung vereinbart wird, wenn das Haus fertig ist udn dien Finanzierung komplett ausgezahlt ist.
Dann macht ihr zu dem Zeitpunkt eine Vereinbarung, in der ihr auch für den Fall vorsorgt, dass ihr mal auseinander geht.
Also ich bin schon auseinandergegangen, und wie!
Aber "wer wird denn weinen, wenn man..."
Die Lösung mit der Finanzierung dürfte hier tatsächlich hilfreich sein.
Das wäre eine Schenkung, wenn er zunächst alleine kauft und dann eine Hälfte an Dich überträgt, was aber ziemlich unsinnig wäre schon wegen der Notarkosten.
Den Rest dürftet ihr durch Vereinbarungen regeln können (oder Du nimmst einen Teil des Darlehens für den Kaufpreis und er dafür das gesparte Geld aus der Erbschaft für den Hausbau)
Dann teilt euch doch auch den Grundstückskauf und die Baufinanzierung 50:50!
Dann seid ihr auf der sicheren Seite und beide stehen dann zu recht mit jeweils 50% im Grundbuch!