Muss ich Schenkungssteuer bezahlen?
Hallo,
mein Ex-Partner (waren nie verheiratet) haben vor 10 Jahren gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung hat 90.000€ gekostet und haben insgesamt ein Darlehen von 115.000€ (Renovierung,Notarkosten etc) aufgenommen. Im Grundbuch stehen wir beide drin und auch im Darlehensvertrag.
Seit der Trennung vor 5 Jahren lebe ich alleine in der Wohnung.
Nun endlich "erlaubt" mir die Bank, dass ich das Darlehen alleine übernehmen kann und will somit die Wohnung nur noch auf mich laufen lassen. Für meinen Ex ist das gar kein Problem. Wir haben uns im "guten" getrennt und er ist froh, wenn er aus dem "Schulden" rauskommt und er mit seiner neuen Lebensgefährtin neu anfangen kann und somit will er mir seinen Anteil schenken bzw ich muss ihn nicht ausbezahlen.
Ich habe mir jetzt nochmal einen Extrakredit aufgenommen, da nochmals Notarkosten, Grundbuchetc dazukommen.
Ich habe jetzt alles in die Wege geleitet und nun bekam ich vorab vom Notar schonmal den Urkundenentwurf bekommen. Nun steht darin, dass ich eventuell eine Schenkungssteuer zahlen muss.
Jetzt zu meiner Frage.
Muss ich eine Schenkungssteuer bezahlen, wenn von dem Darlehen das ursprünglich 115.000€ betrug noch 90.000€ offen sind. Also muss ich dafür das ich die Schulden demnächst alleine übernehme auch noch eine Schenkungssteuer zahlen?
Ich hoffe Jemand kann mir meine Frage beantworten.
Vielen Dank.
Lg Janina
2 Antworten
Schenkungsteuer kann sein.
Grunderwerbsteuer auf jeden Fall.
- Du übernimmst die Hälfte der Schulden gegen die Übertragung der halben Immobilie. Restschuld ist 90.000,-, die Hälfte sind 45.000,-. Dafür bekommst Du die Halbe Immobilie. Also die in Deinem Bundesland gültige Grunderwerbsteuer (3,5 - 6,5 % auf 45.000,-).
- Wenn die halbe Immobilie mehr Wert sein sollte als 45.000,- dann wäre es eine gemischte Schenkung und auf den Differenzbetrag wäre Schenkungssteuer zu zahlen, was aber unwahrscheinlich ist, denn da gibt es einen Freibetrag von 20.000,- Euro und das die Immobilie in der Kurzen Zeit eine Wertsteigerung von 40.000,- Euro erfahren hat, ist wohl nicht zu erwarten.
Nein die Differenz von 25.000€ habt Ihr ja beide getilgt, Dein Freund und Du. Bzw. Du allein die letzten 5 Jahre. Wenn allerdings kein Geld geflossen ist für den Anteil, den Du jetzt übernimmst, wird es schwierig. Hast Du denn im Notarvertrag irgend etwas zu Deinen Zahlungen der letzten 5 Jahre festgehalten?
Freilich must Du Grunderwerbssteuer zahlen auf den Anteil der Immobilie, die Du nun erwerben wirst. Also auf 45.000€.
Achso und die Grunderwerbssteuer war mir klar, leider ;)
Wenn kein Geld fliessen soll an Deinen Ex, dann auf jeden Fall die Zahlungen die Du geleistest hast auflisten und im Notarvertrag festhalten. Denn das sind ja die 25.000 die getilgt wurden.
Also seit wir die Immobilie gekauft haben, gingen die Raten immer nur von meinem Konto ab. Das heißt ich habe bisher eh immer allein die Raten gezahlt.