Schenkung zwischen Geschwistern - Schenkungssteuer - Grunderwerbssteuer - Nießbrauch?
Meine Situation ist die Folgende: Meine, dauerhaft in Russland lebende, Schwester hat mir ein Darlehen gegeben mit welchem in hier in Deutschland eine Eigentumswohnung erworben habe. Ich wohne nicht darin und die Mieteinnahmen zahle ich an Sie als Tilgung meines Darlehens zurück. Nun habe ich mich dazu entschlossen mich von der Wohnung zu trennen und habe mit ihr über die Möglichkeit gesprochen ihr die Wohnung im Zuge einer Schenkung zu übertragen, womit Sie sich einverstanden erklärt hat. Ich habe mich beim Finanzamt erkundigt, welches mir gesagt hat dass (so habe ich es zumindest verstanden), wenn die Differenz zwischen aktuellem Wert der Wohnung, und dem Restdarlehen nicht größer als 20.000 Euro ist (Freibetrag bei Schenkungen zwischen Geschwistern), würde keine Schenkungssteuer entfallen. Stimmt diese Darstellung oder habe ich es falsch verstanden? Ferner habe ich gelesen dass bei einer Schenkung in der Regel die Grunderwerbssteuer entfallen würde, jedoch nicht bei einer Schenkung zwischen Geschwistern wegen Nießbruch. Könnte mir dies jemand erläutern, bzw sagen ob diese immer anfällt, oder aber entfallen würde wenn ich auf Nießbrauch komplett verzichte.
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
1 Antwort
Du bist da ein bisschen auf dem falschen Holzdampfer.
Wenn du das Haus an deine Schwester gibst, um damit das von ihr aufgenommene Darlehen zu tilgen, dann hast du das Haus verkauft und nicht verschenkt.
Allenfalls im Unterschiedsbetrag zwischen Darlehenshöhe und Wert des Hauses kann hier eine Schenkung vorliegen. Das ist, was das Finanzamt gemeint hat. Man spricht dann von einer gemischten Schenkung und muss also beides, den Kauf und die Schenkung, betrachten.
Für den (anteiligen) (Ver-)Kauf fallen bei der Schwester Grunderwerbsteuern an und für dich eventuell Einkommensteuer.
Das mit der Schenkungsteuer hast du richtig verstanden. Zu beachten ist, dass die Sowietuni^^^^russische Föderation möglicherweise ebenfalls Schenkungsteuer erhebt, auf die dann aber die deutsche Steuer anrechenbar ist.