Schenkungssteuer, wenn Schenker innerhalb 10 Jahre stirbt?
Alle 10 Jahre kann ein steuerfreier Betrag zu Lebzeiten verschenkt werden.
folgender Fall:
ein Ehepaar schenkt den beiden Söhnen jeweils 800.000 € in Form von Cash. Das ist gerade der Freibetrag von 2 x 400.000€.
Was ist, wenn einer der Schenker beispielsweise nach 8 Jahren stirbt?
Muss dann schlagartig auf die gesamten 400.000€, also den Anteil des gestorbenen Schenkers Erbschaftsteuer gezahlt werden?
Oder nur noch zu 2/10 anteilig, weil ja 8 von den 10 Jahren schon verstrichen sind?
Ich hörte mal davon, dass es bei Geld so sei, bei Immobilien jedoch knallhart bei der 10Jahresgrenze bliebe.
Ich kann dazu im Netz aber nichts finden. Ich danke für die Aufklärung.
2 Antworten
Dann muß schlagartig auf die gesamten 400.000€, also den Anteil des gestorbenen Schenkers Erbschaftsteuer gezahlt werden.
Die Abschmelzung gibt es nur beim Pflichtteil.
Ähm, die 400.000,- wären steuerfrei. Nur was durch das Erbe dazu kommt, wäre zu versteuern.
Ich verstehe das anders. Er/die schreibt doch:
"ein Ehepaar schenkt den beiden Söhnen jeweils 800.000 € in Form von Cash."
Also sind in Jahr 1 die Freibeträge von beiden Eltern an beide Söhne vollständig ausgeschöpft worden. Der Vater kommt doch im Text gar nicht gesondert vor?
Jeweils 800.000,- also je 400.000,- vom Vater und von der Mutter.
Nun stirbt eines der Elternteile. Also wird das Erbe (in welcher Höhe auch immer) mit den 400.000,- zusammen gezählt und der den 400.000,- überschreitenden Anteil ist steuerpflichtig.
ist schoin klar. wir kenne beide die FReibeträge. Die Frage ist nur, wie wir die Frage lesen.
Du wirst, auch oder gerade wenn der Verschenker gestorben ist, ja dennoch die Zehnjahresfrist einhalten.
Nur was zusätzlich drauf kommt, zählt!
Ähm - nein.
Die 800.000 je Sohn bleiben natürlich steuerfrei. Es fällt aber Erbschaftsteuer auf das Erbe an, da der Freibetrag bereits aufgebraucht ist. Abschmelzen tut da nix.