Schenkungssteuer, wenn Schenker innerhalb 10 Jahre stirbt?

2 Antworten

Dann muß schlagartig auf die gesamten 400.000€, also den Anteil des gestorbenen Schenkers Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Die Abschmelzung gibt es nur beim Pflichtteil.


Eifelia  14.07.2024, 12:23

Ähm - nein.

Die 800.000 je Sohn bleiben natürlich steuerfrei. Es fällt aber Erbschaftsteuer auf das Erbe an, da der Freibetrag bereits aufgebraucht ist. Abschmelzen tut da nix.

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wfwbinder  14.07.2024, 20:52
@Eifelia

Entschuldigung, es geht hier nur um 400.000,- steuerfrei vom Vater, die der Mutter sowieso, die lebt ja noch. Aber wir stimmen überein, nur was zusätzlich geerbt wurde, wäre steuerpflichtig.

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Eifelia  14.07.2024, 21:10
@wfwbinder

Ich verstehe das anders. Er/die schreibt doch:

"ein Ehepaar schenkt den beiden Söhnen jeweils 800.000 € in Form von Cash."

Also sind in Jahr 1 die Freibeträge von beiden Eltern an beide Söhne vollständig ausgeschöpft worden. Der Vater kommt doch im Text gar nicht gesondert vor?

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wfwbinder  14.07.2024, 21:23
@Eifelia

Jeweils 800.000,- also je 400.000,- vom Vater und von der Mutter.

Nun stirbt eines der Elternteile. Also wird das Erbe (in welcher Höhe auch immer) mit den 400.000,- zusammen gezählt und der den 400.000,- überschreitenden Anteil ist steuerpflichtig.

ist schoin klar. wir kenne beide die FReibeträge. Die Frage ist nur, wie wir die Frage lesen.

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wfwbinder  14.07.2024, 12:10

Ähm, die 400.000,- wären steuerfrei. Nur was durch das Erbe dazu kommt, wäre zu versteuern.

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Du wirst, auch oder gerade wenn der Verschenker gestorben ist, ja dennoch die Zehnjahresfrist einhalten.

Nur was zusätzlich drauf kommt, zählt!