Schenkungssteuer, wenn Schenker innerhalb 10 Jahre stirbt?

2 Antworten

Dann muß schlagartig auf die gesamten 400.000€, also den Anteil des gestorbenen Schenkers Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Die Abschmelzung gibt es nur beim Pflichtteil.


wfwbinder  14.07.2024, 12:10

Ähm, die 400.000,- wären steuerfrei. Nur was durch das Erbe dazu kommt, wäre zu versteuern.

Eifelia  14.07.2024, 12:23

Ähm - nein.

Die 800.000 je Sohn bleiben natürlich steuerfrei. Es fällt aber Erbschaftsteuer auf das Erbe an, da der Freibetrag bereits aufgebraucht ist. Abschmelzen tut da nix.

wfwbinder  14.07.2024, 20:52
@Eifelia

Entschuldigung, es geht hier nur um 400.000,- steuerfrei vom Vater, die der Mutter sowieso, die lebt ja noch. Aber wir stimmen überein, nur was zusätzlich geerbt wurde, wäre steuerpflichtig.

Eifelia  14.07.2024, 21:10
@wfwbinder

Ich verstehe das anders. Er/die schreibt doch:

"ein Ehepaar schenkt den beiden Söhnen jeweils 800.000 € in Form von Cash."

Also sind in Jahr 1 die Freibeträge von beiden Eltern an beide Söhne vollständig ausgeschöpft worden. Der Vater kommt doch im Text gar nicht gesondert vor?

wfwbinder  14.07.2024, 21:23
@Eifelia

Jeweils 800.000,- also je 400.000,- vom Vater und von der Mutter.

Nun stirbt eines der Elternteile. Also wird das Erbe (in welcher Höhe auch immer) mit den 400.000,- zusammen gezählt und der den 400.000,- überschreitenden Anteil ist steuerpflichtig.

ist schoin klar. wir kenne beide die FReibeträge. Die Frage ist nur, wie wir die Frage lesen.

Du wirst, auch oder gerade wenn der Verschenker gestorben ist, ja dennoch die Zehnjahresfrist einhalten.

Nur was zusätzlich drauf kommt, zählt!