Hallo, ich habe zum 01.01.2015 ein Nebengewerbe als Fotograf angemeldet. Im Jahr davor (also 2014) habe ich die Gründung vorbereitet. Da ich bereits über eine hochwertige private Ausrüstung verfügt habe, musste ich nur einige Teile neu beschaffen.
Mit der bestehenden Ausrüstung habe ich auch 2014 einige Fotoshootings durchgeführt. Die Fotos davon habe ich für die Erstellung meiner Homepage verwendet. (Alles 2014 vorbereitet, und 2015 dann offiziell gestartet).
Diese bereits vorhandene Ausrüstung möchte ich gerne mit dem Restwert (Wertermittlung kann gem. der Gebrauchtpreisliste einer Fotoversicherung ermittelt werden) in meiner Steuererklärung für 2014 geltend machen, da ich diese zukünftig rein gewerblich nutzen werde.
Allerdings habe ich die Gegenstände ja nicht 2014 gekauft, sondern ggf. bereits in den Jahren davor. Kann ich diese trotzdem als "Vorgründungskosten" steuerlich geltend machen? Falls ja, wie gehe ich hier korrekterweise vor?