Schenkungssteuer Freibetrag bei wohnsitz im Ausland?

2 Antworten

Du musst zwei Sachverhalte prüfen, wobei leider (wie so oft hier) nicht alle Angaben gemacht werden.

Da die Schenkerin (Mutter) in Deutschland lebt, ist hier die Steuerpflicht zu prüfen. Beschenkt ist das Kind, somit Freibetrag 400.000,- Euro, damit keine Steuer.

Nun muss man noch für Dein Wohnsitzland prüfen, was wie leider nicht kennen.

Daher kann Dir hier keiner sagen, ob Schenkungssteuer anfällt, denn die gibt es Finanz- und Steuerexperten, aber keine Hellseher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Noramel89 
Beitragsersteller
 25.12.2019, 19:56

Nein, wo ich lebe gibt es keine Schenkungssteuer. Auch keine Erbschaftssteuer.

wfwbinder  25.12.2019, 20:23
@Noramel89

Wie schön für Dich, Vermutlich hälst Du das Land geheim, damit sich kein anderer daran erfreuen kann.

Noramel89 
Beitragsersteller
 25.12.2019, 20:32
@wfwbinder

Eigentlich nein !! Nur spielt dies doch keine Rolle?! Es gibt an meinem steuerlichen wohnsitz keine schenkungssteuer

correct  25.12.2019, 21:16
@Noramel89

Es gibt keinen steuerlichen Wohnsitz . wo lebst Du tatsächlich?

wfwbinder  25.12.2019, 21:16
@Noramel89

Nur weil in diesem Fall die Beantwortung so primitiv war, habe ich überhaupt geantwortet. Normaler Weise antworte ich nur, wenn der Frager komplette Angaben macht.

Noramel89 
Beitragsersteller
 26.12.2019, 08:20
@wfwbinder

Tut mir leid, aber das Land möchte ich nicht nennen, da dieses Land bei den meisten sehr unbeliebt ist und man ständig Anfeindungen ausgesetzt ist.

Noramel89 
Beitragsersteller
 26.12.2019, 10:42
@correct

Tatsächlich lebe ich im Nahen Osten.

correct  26.12.2019, 11:43
@Noramel89

Und warum bist Du dann in D beschränkt steuerpflichtig?

Noramel89 
Beitragsersteller
 26.12.2019, 19:11
@correct

Weil ich dort keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt habe .

Noramel89 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 06:18
@correct

Meine Frage war auch überhaupt nicht ob ich in Deutschland steuerpflichtig bin sondern ob mir der Freibetrag von 400.000 Euro zusteht 😏

correct  27.12.2019, 07:08
@Noramel89

Ich wiederhole Dir gerne Dein Zeug:

"Aber wie verhält es sich , wenn ich eben in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig bin ? "

Na?

Noramel89 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 14:34
@correct

Ja...aber wenn man Einkünfte aus deutschem Vermögen hat ( oder eben erbschaft und schenkung ) ist man beschränkt steuerpflichtig bei wohnsitz im Ausland

correct  27.12.2019, 14:37
@Noramel89

Davon steht aber in der Frage nichts.

"Deutsches Vermögen" unterliegt der Vermögensteuer - und die wurde vor vielen Jahren ausgesetzt.

Gibt es für Erb- u. Schenkungssteuer eine beschr. Steuerpflicht?

Noramel89 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 10:16
@correct

In dem letzteren Fall ist mir das ganze unklar. Was ich las war , dass mindestens einer der beteiligten ( also entweder der Schenker oder eben der Beschenkte ) einen steuerlichen Wohnsitz haben und unbeschränkt steuerpflichtig sein muss. Also im Bezug auf den Freibetrag...

wfwbinder  28.12.2019, 10:48
@Noramel89 Im Gegensatz zur Einkommensteuer unterscheidet die Erbschaft-/Schenkungssteuer nicht nach beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht, sondern kennt nur die persönliche Steuerpflicht: § 2 Persönliche Steuerpflicht

(1) Die Steuerpflicht tritt ein

1.in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten

a) natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,

b) deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben,

c) unabhängig von der Fünfjahresfrist nach Buchstabe b deutsche Staatsangehörige, die

aa) im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und

bb) zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,

sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies gilt nur für Personen, deren Nachlaß oder Erwerb in dem Staat, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, lediglich in einem der Steuerpflicht nach Nummer 3 ähnlichen Umfang zu einer Nachlaß- oder Erbanfallsteuer herangezogen wird,

d) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben;

Da in Deinem Fall die Schenkerin Steuerinländerin nach dieser Vorschrift ist, tritt für den geschilderten Sachverhalt die Steuerpflicht ein.

Noramel89 
Beitragsersteller
 29.12.2019, 18:12
@wfwbinder

Ok vielen Dank.

Das heisst dann aber auch, dass mir der Freibetrag von 400.000euro zusteht?!

Ich lebe in einem NICHT EU Land. Meine Mutter möchte mir etwas Geld schenken ( kein hoher Betrag).

Gerade bei Empfängern Nicht-EU-Ländern können auch gesetzliche Geldtransferverbote in Frage kommen.