Schenkungssteuer bei zinslosem Darlehen
Guten Tag,
wenn meine Tante mir ein zinsloses Darlehen i.H.v. 60.000 Euro gewährt, welches monatlich mit (mindestens) 600 Euro getilgt wird, dann ist der Unterschied zu einem vom Finanzamt angenommenen Zinssatz ja grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig (natürlich gilt es Freibeträge zu berücksichtigen).
Meine Fragen dazu:
a) Rechnet das FA hier mit 5,5% Zinssatz oder kommt ein marktüblicher Zinssatz zur Anwendung? Falls Letzteres: Wie hoch ist dieser aktuell?
b) Kommt Anlage 9a zu §13 BewG zur Anwendung (wenn das FA mit 5,5% rechnen sollte), egal wie hoch die monatliche Tilgung ausfällt oder gibt es für Tilgungsdarlehen andere Bewertungsgrundsätze?
c) Grundsätzlich besteht ja sowohl für den Schenkenden als auch den Beschenkten eine Anzeigepflicht der Schenkung gegenüber dem FA; was für Konsequenzen drohen, wenn dies unterlassen wird, weil der Freibetrag sowieso nicht ausgeschöpft wird?
Vielen Dank!
Liebe/r braunbaer85,
ich möchte Dich bitten, Fragen nicht mehrfach zu stellen. Gib der Community etwas Zeit, um auf Deine Frage zu reagieren.
Wenn Du dennoch das Gefühl hast, noch nicht genügend Rat bekommen zu haben, kannst Du unterhalb Deiner Frage auf den Link "Noch eine Antwort bitte" klicken. Dann erscheint Deine Frage im Bereich "Offene Fragen" an entsprechender Stelle und die Community weiß, dass Du weitere Antworten benötigst.
Vielen Dank für Dein Verständnis!
Herzliche Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
2 Antworten
a) leider gibt es noch nichts anderes.
b) hier kann man ja den Vorteil ausrechnen, gegenüber Tilgung ohne Zinsen. Grobe und überschlägige Berechnung ohne Taschenrechner ca. 18.000,- Euro, also unter dem Freibetrag. Ein Problem ergibt sich also nur, wenn innerhalb von 10 Jahren eine andere Zuwendung erfolgt.
c) Da eine Steuerverkürzung ja erst eintritt, wäre ein Unterlassen der Erklärung m. E. noch nicht strafbar. Es muss aber aufgepasst werden und bei einer weiteren Zuwendung innerhalb von 10 Jahren dann natürlich miterklärt werden.
Ganz einfach, ich habe (etwas unpräzise nur im Kopf) ein Tilgungsdarlehen berechnet. Kann man mit Formeln udn Taschenrechner auch ganz präzise machen.
Kopfrechenmethode:
Kredit 60.000,-. mtl. Tilgung 600,- = 7.200 pro Jahr.
halbes dralehen 30.000,- * 5,5 % zinsen = 1.650,- Durchschnittzins pro Jahr auf Laufzeit.
1650,- * 10 = 16.500,- + 60.000,- = 76.500,-. Ist mehr als 72.000,-.
Probe mit 11 Jahren
11* 1.650,- = 18.150,- + 60.000,- = 78.150,- 11* 7.200,- = 79.200,-.
Also muss die Laufzeit knapp unter 11 Jahren liegen.
18.150,- Zinsen kommt der sache ziemlich nahe, ist unter 20.000,- also Schenkungssteuerfrei.
Ich brauche hier nicht genauer zu rechnen.
Das wäre nur der Fall wenn ich bei dieser Berechnung auf einen Betrag von über 19.000,- gekommen wäre, dann hätte ich zum Rechner gegriffen.
Ich bin noch ein Fossil aus der Zeit, wo es im Schulunterricht noch keine Taschenrechner gab.
Vielen Dank, dass ich von Deiner Erfahrung profitieren durfte! Damit liege ich dann in jedem Fall unter dem Freibetrag und das freut mich. Danke! :-)
Im Ergebnis stimmt das zwar, Du hast aber bei der Tilgung die nichterhobenen Zinsen miteinbezogen.,
Tatsächlich liegt die Laufzeit bei maximal 100 Monaten (8 Jahre, 4 Monate). Wegen des linearen Tilgungsverlaufs sind die fiktiven Zinsen also
60.000 * 8,33 * 5,5% / 2 und damit (geschätzte 13.000).
Seltsam, ich komme bei 60.000,- Euro Darlehen, 600,- Euro Annuität und 5,5 % Zinsen bei monatlicher Abrechnung auf 134 Monate Laufzeit und einem Restbetrag von 44,63.
Man könnte auch auf quartalsweis, oder jährlich Zahlung übergehen. Bei jährlicher Zinsberechnung komme ich auf 128 Monate laufzeit, also 10 Jahre und 8 Monate.
Du hast für die ganze zeit erst die Zinsen nach tilgung berechnet.
Seltsam, ich komme bei 60.000,- Euro Darlehen, 600,- Euro Annuität und 5,5 % Zinsen
eben. Das Darlehen ist aber zinsfrei, deshalb ist es halt nach 100 Monaten getilgt.
Im konkreten Fall wäre ein vereinbarter Zinssatz von beispielsweise 2% sinnvoll, es bleibt ja der Tante unbenommen, nach 8 Jahren auf die restliche Rückzahlung zu verzichten - dann wäre nur der Restsaldo als Schenkung zu sehen. Oder ist spiel das Finanzamt dabei nicht mit?
Genau das habe ich gemacht, daher verstehe ich Deine Antwort nicht.
Edit: Diese Antwort bezieht sich auf den Hinweis von Ria vom finanzfrage.net-Support.
Danke für die sehr hilfreiche Antwort!
a) und c) sind jetzt klar.
Nachfrage zu b): Wie hast Du/Sie das berechnet?
Ich persönlich würde ja monatlich die suggerierten Zinsen auf die Restschuld berechnen und aufsummieren, aber vermutlich rechnet das FA ganz anders und genau das würde mich interessieren.