Wie oft kann man sich von verschiedenen Personen beschenken lassen ohne Steuern zu zahlen?

Nehmen wir an, ich erhalte 2016 von drei verschiedenen, nicht mit mir verwandten Personen, jeweils 20.000€ geschenkt. Werden diese 20.000€ jeweils einzeln bewertet, bleiben damit also steuerfrei? Oder würde das Finanzamt sie zusammen rechnen und irgendeine Steuer darauf erheben? Würden diese Schenkungen als Einkommen gelten, wenn der Beschenkte ansonsten über keine Einkünfte verfügt? (Hartz IV spielt hier keine Rolle)

Hintergrund: Ich arbeite nicht mehr. Jedoch tue ich viel Gutes für Menschen, je nachdem wie mir gerade danach ist. Stellt Euch dafür das Modell "Wandermönch" vor. Wenn jetzt umgekehrt mir jemand Gutes tun möchte, und außer Obdach, Essen oder Kleidung größere Geldsummen geben wollte - zB damit ich damit noch mehr Gutes tun, es an Bedürftige weitergeben kann usw - wie wäre das steuerfrei oder mit niedrigen Steuern möglich? Mit dem Geld soll ja Gutes getan, sprich es nicht dem Staat zur Verwendung für allerlei ungute Dinge überlassen werden (Kriege finanzieren zB). Eine kleinere Idee wäre zum Beispiel, kleinere Summen an Obdachlose zu verteilen. Eine größere Idee wäre die Schaffung spiritueller Räume, in die Menschen sich bei Bedarf zurück ziehen können.

Also sprich: Wie kann mit möglichst wenig staatlicher Kontrolle und möglichst keiner Steuerpflicht Gutes über mich geschehen?

Bin für alle Ideen dankbar. 😊

Erbschaftssteuer, GmbH, Schenkungssteuer
Ich möchte die Hälfte meines Einfamilienhauses auf meine Freundin übertragen, wie ist es dann mit der Grunderwerbssteuer?

Hallo,

meine Fragen beziehen sich auf die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer bei der Übertragung die helfte eines Einfamilienhauses (in NRW) auf meine neue Freundin (keine Ehegatte/eingetragene lebenspartnerin).

Folgende Eckdaten sind zu beachten: Das Haus wurde 2008 zu einem Kaufpreis von € 290.000 gekauft. Eigentümer: ich zusammen mit meine Ex-Freundin. Wir sind jeweils mit 50 Prozent im Grundbuch eingetragen. Ein Kredit in Höhe von € 255.000 wurde ebenfalls zu jeweils 50 Prozent von uns beiden aufgenommen. € 50.000 flossen als Eigenkapital von meine Seite in die Immobilie.

Inzwischen wurde der Kredit teilweise zurückbezahlt. Die Restkredit liegt nun bei € 248.000.

Jetzt soll nur der Eigentumsanteil von mijn Ex (50 Prozent) auf meine neue Freundin übertragen werden. Weiter soll sich nichts ändern. Auch das Kredit bleibt so wie es ist (50/50). Natürlich übernimmt meine neue Freundin dabei das 50 Prozent Kreditanteil - also € 124.000 - von meinem Ex. Die 50.000 Euro, die ich aus Eigenmitteln eingebracht hat, bleiben auch unangetastet.

Ich weiß nicht genau was der Wert des Hauses im moment ist. Der Wert kann jetzt veilleicht niedriger sein als der ursprüngliche Kaufpreis von € 290.000.

Meine Fragen sind nun:

  • Wie wird die Grunderwerbsteuer bemessen? Wird der damalige Kaufpreis (€ 290.000) zu 50 Prozent veranschlagt? Oder wird bemessen nach der heutige Wert (dann is eine Bewertung erforderlich)? Oder wird bemessen nach der Gegenleistung von € 124.000?;

  • Falls Gegenleistung: Wie müssen wir das Steueramt informieren von diese Gegenleistung? Reicht ein Kaufvertrag zwischen mein Ex und meine neue Fruendin, wobei der vereinbarte Kaufpreis € 124.000 ist?

  • Wenn das Haus immer noch € 290.000 wert sein soll, kann es dann so sein dass Schenkungsteuer bezahlt werden muss? 290.000 – 248.000 = 42.000. Davon 50% ist € 21.000 und damit genau € 1.000 mehr als das Freibetrag. Wie wird sowas berechnet?

Mir ist klar, dass es viele Fragen sind, aber ich bin sehr gern gut vorbereitet.

SEHR vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

Roy

Grunderwerbssteuer, Hausverkauf, Immobilien, scheidung, Schenkungssteuer
Mein Bruder möchte eine Bestandsimmobilie an mich überschreiben bzw. mich zu 50% ins Grundbuch eintragen lassen. Welcher Steuervorteil / Freibetrag?

Hallo an das Expertenteam :)

Mein Bruder hat vor kurzen eine vermietete Immobilie über 1.6 Mio erworben. derzeit ist er im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen.

A. Der Tatsächliche Eigenkapital von meinem Bruder beträgt 800.000€

B. Privater Darlehen von MIR an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

C. Privater Darlehen von meinen Eltern an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

ZIEL: Wir möchten gerne die Immobilie zu 50% im Grundbuch auf mich überschreiben / übertragen.

  • Bruder 50%
  • Ich 50%

FRAGEN:

Meine Eltern wären bereit von Ihren Freibetrag von 400.000€ das bereits als Privater Darlehen an meinen Bruder überging auf mich zu übertragen (vererben in Lebzeit) somit wären sozusagen keine Steuern fällig!?

Meine bereits erbrachten 400.000€ (Privater Darlehen an meinem Bruder) würden wir mit Eintragung ins Grundbuch zu je 50% an meinem Bruder und mich auflösen wäre dies ohne weitere Kosten möglich?

Somit hätte mein Bruder und Ich einen EK von jeweils 800.000€ erbracht und wir müssten keine Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer etc. zahlen!?

Die Privaten Darlehns meiner Eltern und mir wären mit der Ergänzung im Grundbuch aufgelöst!

Herzliche Grüße Samuel Goldstein

PS: Über Fachliche Auskünfte von Anwälten die uns bei der Abwicklung begleiten würden wären wir sehr dankbar.

Erbschaftssteuer, Grundbuch, Schenkungssteuer, Steuern, Übertragung
Wird der Nießbrauch bei einer voraussichtlichen böswilligen Schenkung trotzdem angerechnet?

Eltern hatten ein Berliner Testament mit Auflistung welche Immobilie für die Töchter A+B gedacht sind.Vater verstarb zuerst,und bevor die Mutter verstarb hat sIe Kind A 3 Immobilien geschenkt und sich ein Nießbrauch eintragen lassen. 2 weitere Immobilie hat sie ihrem Enkelkind (der Tochter von Kind A) geschenkt, sich ebenfalls Nießbrauch eintragenlassen und zusätzlich im Notarvertrag festhalten lassen, das diese 2 Immobilie eigentlich für ihr Kind A gedacht sind, aber aus steuerlichen Gründen und damit Kind A nicht ihr Freigrenze von 400.000€ überschreitet., auf das Enkelkind übertragen wurde. Es wird eine böswillige Schenkung hier vermutet, denn diese geschahen nur wenige Monate vor dem Tod der Mutter. Kind A und Kind B bilden nun eine Erbengemeinschaft. Nun verlangt Kind B die Erbauseinandersetzung und natürlich seinen berechtigten Erbanteil von 50%, auch von den vorab verschenkten Immobilien. Anzumerken ist, es sind auch noch andere Immobilien da, aber die sind alle gesamt, laut Gutachten, weniger wert als die verschenkten Immobilien. .Kind A will nun die geschenkten Immobilien gegenrechnen und verrechnen und meint, Kind B erhalte dann viel mehr, da die Geschenkten mit dem Nießbrauch belegt waren, welcher aber lt. Notarvertrag und Grundbucheintragungen mit dem Tod der Mutter endete. Und so glaubt Kind A sich die Immobilien minderwertig rechnen zu können. Nun meine Frage: Da Kind B ja die Hälfte erbt, die Schenkung der Mutter an Kind A in die 10 Jahresfrist fällt, und somit ausgleichpflichtig sind, kommt da der Nießbrauch überhaupt in Betracht? Denn Kind A will ein Haus, was lt. Gutachten 350.000€ Wert ist, durch den Nießbrauch, auf einen Schenkungsanteil von 128.305€ mindern. Über ein/jede Antwort freue und bedanke ich mich.

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Nießbrauch, schenkung, Schenkungssteuer
Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

Hallo Forum,

es geht nochmal um ein zinsloses Darlehen zwischen Lebenspartnern. Wir wurden vom Notar darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Schenkungssteuer bestünde, wenn man es zinslos macht. Man darf ja 20.000€ in zehn Jahren vom Lebenspartner erhalten.

Der Notar rechnete mit diesen 5,5%, die ja (verrückterweise) vom Finanzamt schlimmstenfalls angesetzt würden. Dann kommt man bei der Darlehenssumme natürlich in ein Problem. Andererseits habe ich auch gelesehen, dass Finanzämter vom marktüblichen Zinssatz ausgehen sollen, wenn man den denn nachweisen kann.

Frage 1: Wie weise ich das ggf. nach?

Wenn ich zum marktüblichen Zinssatz (ca. 1.8% für die Summe) nachrechne, dann komme ich gar nicht in dieses Problem. Ich rechne dazu einen Annuitätenkredit über die ausgegebene Summe und die monatl. Rate und schaue dann wieviel ich dafür dann zusätzlich zahlen müsste. Das entspricht ja dann aus logischen Gesichtspunkten der Schenkung. Hier komme ich nicht unbedingt über die 20.000€.

Frage 2: Macht meine Rechnung Sinn? Oder liegt ein Denkfehler vor?

Frage 3: Wenn ich doch über die 20.000€ Schenkung komme, muss ich dann nur das versteuern, was über den 20.000€ liegt?

Frage 4: Wenn der Beschenkte und der Schenkende versteuern müssen, sind es dann zwei Mal die 15% oder nur ein Mal?

Frage 5: Wenn es eine Gegenleistung für diese angebliche Schenkung gibt, wie z.B. mietfreies Wohnen, wie wird das vom Finanzamt gesehen?

Hatte schonmal jemand real dieses "Problem" mit dem Finanzamt und kann darüber berichten?

Danke für Eure Antworten! Guten Abend Bilbo

Darlehen, Schenkungssteuer, Zinsen
Muss ich Schenkungssteuer bezahlen?

Hallo,

mein Ex-Partner (waren nie verheiratet) haben vor 10 Jahren gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung hat 90.000€ gekostet und haben insgesamt ein Darlehen von 115.000€ (Renovierung,Notarkosten etc) aufgenommen. Im Grundbuch stehen wir beide drin und auch im Darlehensvertrag.

Seit der Trennung vor 5 Jahren lebe ich alleine in der Wohnung.

Nun endlich "erlaubt" mir die Bank, dass ich das Darlehen alleine übernehmen kann und will somit die Wohnung nur noch auf mich laufen lassen. Für meinen Ex ist das gar kein Problem. Wir haben uns im "guten" getrennt und er ist froh, wenn er aus dem "Schulden" rauskommt und er mit seiner neuen Lebensgefährtin neu anfangen kann und somit will er mir seinen Anteil schenken bzw ich muss ihn nicht ausbezahlen.

Ich habe mir jetzt nochmal einen Extrakredit aufgenommen, da nochmals Notarkosten, Grundbuchetc dazukommen.

Ich habe jetzt alles in die Wege geleitet und nun bekam ich vorab vom Notar schonmal den Urkundenentwurf bekommen. Nun steht darin, dass ich eventuell eine Schenkungssteuer zahlen muss.

Jetzt zu meiner Frage.

Muss ich eine Schenkungssteuer bezahlen, wenn von dem Darlehen das ursprünglich 115.000€ betrug noch 90.000€ offen sind. Also muss ich dafür das ich die Schulden demnächst alleine übernehme auch noch eine Schenkungssteuer zahlen?

Ich hoffe Jemand kann mir meine Frage beantworten.

Vielen Dank.

Lg Janina

Darlehen, Eigentumswohnung, Schenkungssteuer