Muss ich nochmals Grunderwerbsteuer oder sogar Schenkungssteuer zahlen ?
Mein Sohn hat mit seiner Freundin in Haus gebaut und wollte im Sommer heiraten. Nun hat Sie einen anderen und trennte sich. Sie ist mit der Überlassung einverstanden. Mein Sohn würde alle Verpflichtungen ( Bankschulden, Überschreibungsgebühren ect. ) übernehmen. Der Notar meldet dies in dem Überlassungsvertrag nun dem Finanzamt Schenkungssteuerstelle und dem Finanzamt Grunderwerbsteuerstelle auf. Grunderwerbsteuer wurde ja schon bei Bau voll bezahlt.
Können die nun angeschriebenen Finanzämter nochmals Steuern verlangen ?
6 Antworten
Ja natürlich, denn die Grunderwerbsteuer haben die beiden ja jeweils für ihre Hälfte bezahlt (übrigens nur für das Grundstück, oder haben sie nicht gebaut, sondern das komplette Haus gekauft?).
Nun kauft Dein Sohn von seiner Ex deren Haushälfte, dass ist ein Vorgang der der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Finanzamt fordert nciht noch einmal Steuern, sondern erstmals für diesen Vorgang.
Schenkungssteuer wäre relevant, wenn der Kaufpreis (Übernahme der Schulden) stark vom übertragenen Vermögen abweicht (angenommen das halbe Haus ist 150.000,- Wert, aber er übernimmt nur 100.000,- Schulden. Dann wären die 50.000,- Geschenk. Man müsste dann aber prüfen, ob das Eigenkapital von ihm war).
Man sollte so etwas wie Häuser bauen, oder kaufen, nicht vor der Hochzeit machen, oder sich zumindest beraten lassen.
Prima Kommentar! DH!
oder sich zumindest beraten lassen
Dafür reicht dann das Geld nicht mehr. M.a.W. Sparen am falschen Ende.
Warum sollte Grunderwerbssteuer anfallen? Die wurde erstens beim Haus/Grundstücksauf voll bezahlt, völlig gleich von welchem der beiden.
Auch bei Scheidung muss keine erneute Grunderwerbssteuer gezahlt werden. Link zum Artikel kann ich leider nicht posten.
Das hat weder etwas mit Grunderwerbssteuer zu tun, noch mit Schenkung. Dein Sohn übernimmt das Haus ja inklusive Finanzierung. Die Ex wird aus dem Grundbuch und dem Kreditvertrag gestrichen und fertig. Dafür fallen Gebühren beim Notar und der Bank an, aber keine Steuern.
Lies mal die Frage, bevor Du falsche Antworten gibst.
Die beiden sind nicht verheiratet und werden nicht geschieden. Die beiden waren nicht verheiratet. Sie haben jeder ein halbes Haus (ideelle Hälfte) gekauft. Nun kauf der eine vom anderen dessen Hälfte.
Für eine Scheidung wäre Deine Ansicht richtig, aber wer geschieden werden will muss erstmal verheiratet sein.
Wurde denn überhaupt etwas verschenkt? Ich sehe jetzt nur, dass ein Haus gebaut wurde, sie ihm alles überlässt und er darauf Grunderwerbssteuer zahlen müsste. Was hat es mit der Schenkungssteuer am Hut?
Das könnte sein, wenn die Hälfte mehr wert ist als die Schulden, die er übernimmt.
Ist zwar unwahrscheinlich, aber möglich. Google mal: "Gemischte Schenkung."
Ich zitiere Goethes letzte Worte: Mehr Licht.
Was ist denn nun hier beabsichtigt? Ein Verkauf oder eine Schenkung des Miteigentumsanteils an den Sohn.
Schenkung würde vorliegen, wenn ein Wert OHNE Gegenleistung übertragen wird. Gegenleistung könnte auch die Übernahme der Schulden sein. Verbleibt dann ein nicht abgegoltener Wert von über 20.000 EUR (=Freibetrag), dann fällt Schenkungsteuer an, aber keine Grunderwerbsteuer.
Beim Verkauf fällt Grunderwerbsteuer an, aber keine Schenkungsteuer.
Such Dir was aus!
Noch´n berühmter Deutscher - Wilhelm Busch - da sagt Diogenes:
"Jaja, das kommt von das"
PS: Das mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer als Argument ist ja wohl nicht gerade überzeugend. Jedes Grundstück wird irgendwann mal wieder verkauft. Wenn Grunderwerbsteuer nur beim ersten Verkauf fällig würde, wäre diese Steuerquelle längst versiegt.
Muss ich nochmals Grunderwerbsteuer oder sogar Schenkungssteuer zahlen
Du nicht, aber Dein Sohn ;-)))