Hallo,

aus der o.g. übergeordneten Frage, habe ich gleich mehrere Folgefragen:

Meine Frau und ich möchten unsere Einzeldepots bei zwei verschiedenen Banken zu einem Gemeinschaftsdepot bei einer dritten Bank zusammenführen.

Ist das beschriebene Szenario ein Gläubigerwechsel?

Und greift in diesem Fall das Szenario "unentgeltlicher Depotübertrag"?

Das zusammengeführte Gesamtvolumen ist <EUR 500.000 - fällt hier Schenkungssteuer an?

Ganz herzlichen Dank im Voraus für Eure Hinweise!

Viele Grüße

Jan