Taschengeld - ab welcher Höhe Anrechnung auf Schenkungsfreibetrag?

2 Antworten

Unterhalt wird nicht angerechnet und es wird keine festen Beträge geben.

Wenn ein Angestellter seinem studieren Kind 500,- Euro pro Monat zahlt, wird ein Chefarzt Prof. Dr. X, seiner Tochter eventuell 1.500,-, oder gar mehr zahlen können und es geht noch als Unterhalt durch.

Für 3.000,- Unterhalt müsste es schon ein Anwalt vom Format eines Friedrich Merz sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Knitter 
Beitragsersteller
 01.03.2020, 10:32

Ok, soweit verstanden. Unterhalt ist allerdings etwas anderes als Taschengeld. Unterhalt wird an eigenständige Kinder gezahlt, solange sie sich diesen noch nicht selbst verdienen. Taschengeld hingegen wird zusätzlich zu den ohnehin erbrachten Leistungen (Unterkunft, Verpflegung etc) gezahlt, auch an kleinere Kinder. Mir fällt aber gerade auf, dass man sich dabei ggf. an der Düsseldorfer Tabelle orientieren könnte.

wfwbinder  01.03.2020, 11:31
@Knitter

Die Düsseldorfer Tabelle befasst sich mit Unterhalt und alle Quellen, die sich mit Zahlungen an Personen befassen, die früher oder später auch erben, stellen bei laufenden Zahlungen, die angerechnet, oder besser hier nicht angerechnet werden, darauf ab, dass es einen Unterhaltsanspruch gab/gibt.

Kein Unterhaltsanspruch, oder im weiteren Sinne eventuell ein moralische Verpflichtung zum Unterhalt beizutragen, keine Nichtanrechnung.

Die Darstellung bei @Privatier59 bestätigt das.

Dazu gibt es natürlich Gerichtsentscheidungen. Hier eine davon:

https://www.ra-kotz.de/schenkungssteuer1.htm

Der Kriterienkatalog ist recht lang, läßt sich aber zusammen fassen dahin, dass Geschenke nach den persönlichen Verhältnissen üblich sein müssen und auch auf konkrete Anlässe bezogen sein müssen.

Ein "Taschengeld" von 40.000 Euro p.a. wird nicht mehr als anrechnungsfrei bleibendes Gelegenheitsgeschenk durchgehen.