Taschengeld - ab welcher Höhe Anrechnung auf Schenkungsfreibetrag?
Hallo,
gibt es Richtlinien, ab welcher Höhe monatliches Taschengeld beim Schenkungsfreibetrag angerechnet wird?
Bei allen Beiträgen hier im Forum wird darauf hingeweisen, dass auch größere monatliche Geschenke schenkungssteuerfrei sind, weil Eltern 400.000 EUR alle 10 Jahre verschenken dürfen. Das wären dann (400.000/10/12=) 3.333 EUR pro Monat.
Was aber, wenn man z.B. im 9. Jahr eine große Schenkung/Erbe von einmalig 400.000 EUR erwartet? Dann müsste man davon schon für einen Großteil Schenkungssteuer zahlen, da man bereits vorher 9 Jahre lang jeden Monat 3.333 EUR schenkungssteuerfrei erhalten hat.
Bis zu welcher monatlichen Höhe werden denn Zahlungen von Eltern an die Kinder tatsächlich nicht auf einen Schenkungsfreibetrag angerechnet? Gibt es dazu Richtlinien oder Hinweise, wie man das berechnen/abschätzen kann?
2 Antworten
Unterhalt wird nicht angerechnet und es wird keine festen Beträge geben.
Wenn ein Angestellter seinem studieren Kind 500,- Euro pro Monat zahlt, wird ein Chefarzt Prof. Dr. X, seiner Tochter eventuell 1.500,-, oder gar mehr zahlen können und es geht noch als Unterhalt durch.
Für 3.000,- Unterhalt müsste es schon ein Anwalt vom Format eines Friedrich Merz sein.
Die Düsseldorfer Tabelle befasst sich mit Unterhalt und alle Quellen, die sich mit Zahlungen an Personen befassen, die früher oder später auch erben, stellen bei laufenden Zahlungen, die angerechnet, oder besser hier nicht angerechnet werden, darauf ab, dass es einen Unterhaltsanspruch gab/gibt.
Kein Unterhaltsanspruch, oder im weiteren Sinne eventuell ein moralische Verpflichtung zum Unterhalt beizutragen, keine Nichtanrechnung.
Die Darstellung bei @Privatier59 bestätigt das.
Dazu gibt es natürlich Gerichtsentscheidungen. Hier eine davon:
https://www.ra-kotz.de/schenkungssteuer1.htm
Der Kriterienkatalog ist recht lang, läßt sich aber zusammen fassen dahin, dass Geschenke nach den persönlichen Verhältnissen üblich sein müssen und auch auf konkrete Anlässe bezogen sein müssen.
Ein "Taschengeld" von 40.000 Euro p.a. wird nicht mehr als anrechnungsfrei bleibendes Gelegenheitsgeschenk durchgehen.
Ok, soweit verstanden. Unterhalt ist allerdings etwas anderes als Taschengeld. Unterhalt wird an eigenständige Kinder gezahlt, solange sie sich diesen noch nicht selbst verdienen. Taschengeld hingegen wird zusätzlich zu den ohnehin erbrachten Leistungen (Unterkunft, Verpflegung etc) gezahlt, auch an kleinere Kinder. Mir fällt aber gerade auf, dass man sich dabei ggf. an der Düsseldorfer Tabelle orientieren könnte.