Ackerland an Schwester verschenken

5 Antworten

Der Wert der Immobilie wird gemäß den erlaubten Verfahren wie bei der Erbschaftssteuer (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) je nach Nutzungsart der Immobilie ermittelt. Überschreitet der ermittelte Wert die seit 01.01.2011 deutlich angehobenen Freibeträge, so wird dieser Teil besteuert.

Wenn Du "Geld" verschenkst, gehört es dem Beschenkten. Also nicht allein Deiner Schwester.....die "Familien"Steuererklärung wird nicht berührt, da jeder einzeln sein Geschenk versteuern muss oder nicht (Freibeträge)

Du kannst Dich auch bei Deinem Steuerberater erkundigen, welche Bewertungsart für Dich am günstigsten ist, also den Wert am geringsten ansetzt.

Ich würde an Deiner Stelle durch einen Steuerberater ermitteln lassen, welche Steuern anfallen können. Bei vorher landwirtschaftlich genutzten Gründstücken können ja nicht nur Schenkungsteuern, sondern auch Ertragsteiern anfallen. So etwas kann man nicht mal eben durch Anfrage in einem Forum klären!

Nachtrag: Danke schon jetzt fuer Ihre Antworten!!! :-)

Danke fuer die Antwort! Das Land waere ihr lieber, aber ich kann es mWn nicht einfach verschenken, da sie dann die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert (abzgl. des Freibetrages) wohl versteuern musste u keine Liquiditaet hat, diese steuern zu bezahlen. Auch ich habe diese Liquiditaet nicht, sonst waere dies fuer alle die schoenste Loesung.

Ich kann auch wohl nicht Land verkaufen und fuer sie Wohnungseigentum o ein Grundstueck erwerben, dafuer muessen wir dann eine KG (?) gruenden und haetten einfach zuviel Verwaltung etc. damit....

Fuer die Steuern ein Darlehn aufzunehmen, macht das Ganze auch nicht besser in meinen Augen...daher waere es vielleicht das einfachste die Flaeche zu verkaufen.


Sabine1302  05.01.2013, 22:36

Was der Buchwert oder der Verkehrswert mit der Schenkung zu tun? Garnichts!

Entweder das Vergleichswertverfahren, zu welchem Durchschnittspreis sind sandere Grundstücke im Umkreis verkauft worden. Das kannst Du im Rathaus erfragen. Oder Ertragswert....wieviel bringt es ein mal Faktor X, den sagt Dir dein Steuerberater....ganz einfach.....Vielleicht noch ein paar Abschläge wg schlechter Lage oder Pachtverträgen usw. Fertig......

Was für eine KG willst Du denn gründen? Wozu? Du kannst jeder Zeit eine Wohnnung für Deine Schwester kaufen und ihr kostenfrei zur Verfügung stellen.

Es ist ein schwerer Fehler seine Entscheidungen vorwiegend von steuerlichen Folgen abhängig zu machen!!

Wichtig bei Vermögenswerten ist vor allem, ob sie werthaltig sind und bleiben und ob sie einen sicheren Ertrag abwerfen. Außerdem spielt bei einem Verkauf auch der vorgesehene Verwendungszweck des Verkaufserlöses eine wichtig Rolle,

Ackerland verkauft man nicht ohne Not oder ohne ein besseres Investment (wie z.B. der Kauf einer Wohnung zur eigenen Nutzung) zu planen. Ist solches nicht geplant, sollte das Grundstück an die Erbengemeinschaft, Schwester, Schwager und deren Kinder mit jweils gleicher Beteiligungsquote verkauft werden.

Die Belastung mit Erbschaftsteuer wird sich dann sehr in Grenzen halten.


AckerFee 
Beitragsersteller
 06.01.2013, 17:53

Hallo Tritur,

danke an Sie und alle anderen! Ja, auch ich tue mich schwer mit dem Gedanken, Land zu verkaufen und ich werde diesbzgl. mit meiner Schwester reden. Aktuellen Bedarf hat sie nicht, ueberhaupt ist es so, dass sie gar nicht damit rechnet... :-)

Durch das Land war ich immer abgesichert, diese Sicherheit moechte ich mit ihr teilen, aber ob in Hektar oder Euro... ich bin mir immer noch nicht sicher, was der richtige Weg ist und die Loesung scheint auch nicht so einfach zu sein- da muss dann doch der Steuerberater ran..

Herzlichen Dank auf jeden Fall schon Ihre Zeit und Antworten! Mit den besten Gruessen Die " Ackerfee"