Das Geld eines Dritten vorübergehend auf dem Konto aufbewahren (Schenkungssteuer)
Hallo, liebe Forumteilnehmer,
Ich möchte mit meiner Mutter zusammen eine Eigentumswohnung kaufen. Meine Mutter gibt die Hälfte des Geldes und wir sollen beide jeweils zu 50% im Grundbuch stehen.
Das Geld, das meine Mutter zur Verfügung stellt, stammt aus dem Verkauf einer anderen Wohnung in meiner Heimat.
Problem: Meine Mutter hat kein Bankkonto in Deutschland. Sie wird deshalb das Geld in bar bringen. Wir haben einen in Deutsch übersetzten Verkaufvertrag für die alte Wohnung. Außerdem wird das Bargeld beim deutschen Zoll deklariert. Es ist also auf keinem Fall das Schwarzgeld, hier ist alles sauber!
FRAGE: Darf ich das Geld meiner Mutter auf mein eigenes Konto hier einzahlen, um es später dem Verkäufer für die neue Wohnung IM NAMEN MEINER MUTTER überweisen zu können?
Oder wird das vom Finanzamt als Schenkung von mir an meine Mutter angesehen und ich muß dann die Schenkungssteuer zahlen?
Im Prinzip findet ja hier eine doppelte Schenkung statt: einmal von meiner Mutter an mich (sobald ich das Geld auf mein Konto eingezahlt habe) und noch mal von mir an meine Mutter, sobald ich sie in das Grundbuch eintragen lasse (dann wird wohl die Schenkungssteuer fällig, da die Summe 20 000 Euro übersteigt).
Danke
2 Antworten
Es handelt sich dabei nur um eine Abwicklung der Zahlung über ein Konto. Das ist problemlos möglich.
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Die Mutter überweist mit dem Hinweis "50% Kaufsumme Immobilie".
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Das Kind überweise mit dem Hinweis "Kaufsumme Immobilie"
Keine Schenkung.
Es ist ja keine Schenkung. Die einfache Einzahlung von Geld auf ein Konto ist ja keine Schenkung.
Ausserdem wird ja durch Eure gemeinsame Eintragung im Grundbuch dokumentiert, dass dies Geld für den Hauskauf ist.
Also kein Problem, Ihr braucht Euch keine Gedanken zu machen.
Ausserdem, wenn Deine Mutter dir mal wirklich was schenkt, der Freibetrag für Kinder ist 400.000,- Euro.
der Freibetrag für Kinder ist 400.000,- Euro.
Der Fragesteller kommt offensichtlich nicht aus Deutschland und wenn die Mutter oder er selbst einen Wohnsitz im Ausland hat, unterliegt die Schenkung möglicherweise auch dort der Schenkungsteuer - mit völlig anderen Freibeträgen.
Aber dazu müsste man natürlich wissen, welches das andere Land ist. Manche haben ja gar keine solche Steuer.