Als Tochter Wohnung der Eltern kaufen oder schenken lassen (Darlehen wurde gekündigt mit Restschuld)?
Meine Eltern besitzen eine Wohnung, die an eine fremde Person vermietet ist. Das Darlehen ist abbezahlt bis auf eine Restschuld von 90.000 Euro. Der Marktwert liegt bei 125.000 Euro. Das Darlehen wurde meinen Eltern gekündigt. Es droht die Zwangsversteigerung. Nun würde ich als Tochter zusammen mit meinem Lebensgefährten (nicht verheiratet) die Wohnung gerne übernehmen. Nun meine Frage: ist es besser die Wohnung zu kaufen oder sich schenken zu lassen? Es werden ja quasi Schulden verschenkt? Ich als Tochter müsste keine Grunderwerbssteuer zahlen und hätte auch einen hohen Schenkungssteuerfreibetrag. Anders bei meinem Lebenspartner, der dann mit im Grundbuch stehen wird. Sollen wir in diesem Fall die Wohnung kaufen oder uns schenken lassen? Müssen wir dann die Grunderwerbssteuer nochmal zahlen, weil mein Freund kein Verwandter ist? Zahlt er die dann nur für die Hälfte der Summe? Wie kommen wir am Besten davon?
3 Antworten
Aus Kostenersparnisgründen sollte ummgehend geklärt werden, ob und zu welchen Konditionen sich der Grundpfandrechtsgläubiger bereit erklärt, euch beiden das Darlehen von noch 90 000 € über den Weg einer Schuldübernahme zu belassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück im Wege einer gemischten Schenkung oder durch Kaufvertrag erworben wird. Eure Bonität muß allerdings einwandfrei sein.
Wenn die da genannten Werte stimmen, ist der Wert des ideellen Hälfteanteils an den Lebenspartner unter 20.000 Euro und damit auch bei ihm innerhalb des Schenkungsteuerfreibetrags. Voraussetzung ist natürlich, daß man nicht nur die Wohnung sondern auch die darauf lastenden Schulden übernimmt oder genauer gesagt, sich den Eltern gegenüber zu deren Tilgung verpflichtet.
Allerdings stellt sich natürlich die Frage, ob die Eltern dem Lebenspartner etwas unentgeltlich zukommen lassen wollen.
Die entscheidende Frage sollte für Dich aber sein, ob Du zusammen mit Deinem Lebenspartner die ja nun umgehend fälligen 90.000 Euro aufbringen kannst, sei es durch Eigenkapital oder eine Fremdfinanzierung. Ansonsten nämlich steht die Wohnung bald in der Zwangsversteigerung. Die sicherlich bestehenden Grundpfandrechte lassen sich durch eine Veräußerung oder eine Schenkung natürlich nicht abschütteln.
Wenn Zwangsversteigerung droht, sind die Eltern hoch verschuldet. Wenn ein Schuldner in dieser Situation Vermögensgegenstände verschenkt wäre das Insolvenzbetrug und die Schenkung nichtig.
Wenn es zur Versteigerung kommt, kannst Du aber mitbieten. Erhältst Du (oder ihr) den Zuschlag ist die Wohnung schuldenfrei.