Kann man so die Schenkungssteuer umgehen?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage: https://www.finanzfrage.net/frage/wenn-jemand-ein-haus-sehr-guenstig-an-jemanden-vermieten-will-kann-er-dies-zu-jeder-beliebigen-miete-machen-oder-gibt-es-da-probleme-mit-finanzamt-usw?foundIn=answer-listing#answer-953684
Ich habe nun eine ergänzende Frage: Wenn ich nun ein Haus sehr günstig vermietet bekomme, dann fällt ja nach einer gewissen Zeit, eben wenn die 20000 Euro Freibetrag überschritten sind, Schenkungssteuer an.
Wie sieht es aus, wenn ich aber als Mieter gewisse Sanierungen von etwa 40000 Euro am Haus tätige. Verschiebt sich dann der Zeitpunkt, ab wann der Freibetrag überschritten wird. Kann man das gegenrechnen? Wäre ja erst eine Schenkung an den Vermieter. Kann man das so sehen?
Danke.
1 Antwort
Du kommst auf Konstruktionen.
Es wird nach den Verträgen zu beurteilen sein. Jemand der Geld in Eine Wohnung/ein Haus steckt, wird auf einer Mindestlaufzeit des Mietvertrages bestehen.
Auf der einen Seite (Mieter) geht man dann so ran, dass die Verteilung der kosten auf z. B. 10 Jahre Mietvertrag damit 4.000,- Euro Mietminderung erklärt sind und nicht in eine Berechnung einer Schenkungssumme eingerechnet werden.
Auf der Vermieterseite ist es ja so, dass nichts passiert. Die Kosten wären normal abzugsfähig, die Miete wäre sonst höher. es gleicht sich also aus.
Also bei Deinem Fall würde vermutlich kein Schenkungsbetrag wegen der geringen Miete entstehen (man wird da nicht auf 50 Euro genau rechnen).
Nur stellt sich dann eben die Frage , ob das nicht ein völlig anderer Fall ist.